Subject: Ihre Email vom 4. Mai
From: Olaf Scholz
Date: Wed, 23 May 2007 13:47:10 +0200
To: walter.keim@gmail.com

Sehr geehrter Herr Keim,

vielen Dank für Ihre Email vom 4. Mai an die SPD-Bundestagsfraktion, die ich als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer gerne beantworte.

Ich verstehe Ihr Anliegen für eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und der Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten sehr gut. Ich habe mich selbst in der letzten Legislaturperiode an der Erarbeitung eines Antrages von SPD und Grünen beteiligt, der die Offenlegung der Nebentätigkeiten und der Einkünfte ermöglicht. Viele meiner Vorschläge wurden für das daraufhin beschlossene Gesetz aufgegriffen.
Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Punkte:

Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt der          Abgeordnetentätigkeit, andere berufliche Tätigkeiten sind möglich.

Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sind verboten.

Alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen sind dem Bundestagspräsidenten zu melden.

Es wird eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten geben, die Nebeneinkünfte werden innerhalb mehrerer Stufen veröffentlicht (von 1.000 Euro bis 3.500 Euro/monatlich, bis 7.000 Euro/monatlich und über 7.000 Euro/monatlich).

Erstmals führt der Bundestag für den Fall von Verstößen ein Sanktionssystem ein, das bis zur Rückzahlung von unzulässig erhaltenen Einkünften und zu hohen Ordnungsgeldern führen kann.

Leider haben einige Abgeordnete gegen diese seit Beginn der Legislaturperiode endlich geltende Neuregelung geklagt. Deshalb hat der Präsident des Bundestages die aktuellen Tätigkeiten der Abgeordneten und ihre Nebeneinkünfte noch nicht veröffentlicht.
Er will damit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage warten.
Allerdings haben die meisten Abgeordneten – wie ich auch - ihre Angaben gegenüber dem Präsidenten bereits gemacht. In der Bundestagsverwaltung liegen also alle Daten vor. Der Bundestagspräsident wartet mit der Veröffentlichung allerdings, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Veröffentlichungspflicht bestätigt. (Davon gehe ich übrigens aus.)

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichungspflicht für rechtswidrig erklären, dürften keine Daten über die Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht werden. Da eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte, falls der Bundestagspräsident dies bereits getan hätte, nicht rückgängig gemacht werden kann, weil alle Daten dann bereits bekannt sind, hätte ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichtes, keine Auswirkung mehr auf die aktuelle Veröffentlichungspflicht. Ich kann die Entscheidung des Bundestagspräsidenten daher nachvollziehen und habe aus diesem Grund im Ältestenrat des Deutschen Bundestages der Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert zugestimmt.

Bundestagspräsident Lammert hat in der Zwischenzeit angekündigt, dass er noch vor der Sommerpause die Art der Nebentätigkeiten der Abgeordneten veröffentlichen wird. Die daraus erzielten Einkünfte wird er sicherlich umgehend nach einem Verfassungsgerichtsurteil veröffentlichen.

Im Übrigen ist es für die Wählerinnen und Wähler doch auch schon im Moment sehr einfach, etwas über die Einstellung ihres Abgeordneten zu dem Thema zu erfahren. Wie ich auch haben viele Abgeordnete Ihre Nebeneinkünfte bereits heute auf Ihrer Homepage offen gelegt. Jeder interessierte Wähler kann also auch heute schon nachlesen, ob seine Abgeordnete oder sein Abgeordneter seine Nebeneinkünfte veröffentlicht hat oder ob sie oder er erst auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes warten.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz





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Olaf Scholz
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