Der Fachvorgesetze und mein juristischer Berater machten Vorschläge Vorschlag des Fachvorgesetzten: ------------------------------- 1) Stellungssuche aus ungekündigter Stellung. 2) Einseitiges Ausscheiden kurzfristig möglich. 3) Bis spätestens: 31.12.1978 (er) 31.3.1979? oder 31.6.1979 (ich). Vorschlag des juristischen Beraters: ------------------------------------- 1) Stellungssuche aus ungekündigter Stellung. 2) Einseitiges Ausscheiden möglich. 3) Frist zu Ziffer 1) ist 15.2.1979. Falls ich keine Arbeitstelle finde, Kündigung der Firma zum 31.3.1979. Verpfilchtung zur Zurücknahme einer eventuellen Kündigungsschutzklage bei Finden einer Arbeitsstelle. Meine Antwort: Was soll ich machen, wenn die MAN die neue Firma vor Ablauf der Probezeit informiert? "Das ist Dein Risiko". "Bist Du verrückt ich trau doch solchen Gaunern nicht."