Walter Keim                                        

Torshaugv. 2 C

N-7020 Trondheim,                             Trondheim, den 17.6.99

 

 

An die Geschäftsführung der

AOK Bezirksdirektion  z. Hd. von Herrn Baumann

Schorndorfer Str. 32

D-73332 Waiblingen

 

 

Betreff: DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

 

 

 

Sehr geehrter Herr Baumann,

 

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.6.99, dass der Beschwerdegegenstand soweit möglich entschieden und gebotene Massnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorgänge getroffen wurden.

 

Ich hatte die Beschwerde vom 11.4.99 am 11.4.99 dem Peditionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg zugeschickt mit der Bitte die AOK zu rügen. Der Petitionsausschuss hat mir geantwortet Ihre Entscheidung abzuwarten.

 

Bitte geben Sie mir Akteneinsicht (insbesondere die gebotenen Massnahmen) um darüber entscheiden zu können, ob ich diese Petition zurückziehe. Falls ich keine Akteneinsicht bekomme erhalte ich meine Petition aufrecht.

 

Ich habe am 14.6. Ihren Brief an das Sozialgericht vom Sozialgericht zugeschickt bekommen und werde vom Recht des rechtlichen Gehörs in Kürze Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang werde ich auch die Gerichtsakten einsehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Walter Keim

 

 

Kopie: Sozialgericht Stuttgart 8. Kammer, Aktenzeichen : S 8 P 2176/99. Bitte halten Sie die Gerichtsakten für den 28. und 29.6.99 bereit, da ich wünsche an einem dieser Tage Akteneinsicht zu nehmen.