An das
Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf die informatiom: "Zugang zu Behördeninformationen - Allgemeiner Auskunftsanspruch" in Bayern: https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/datenschutz/auskunftsanspruch/index.php

Wie oft wird dieser Auskunftsanspruch geltend gemacht und wie oft wird der Antrag erfüllt, d h. die Auskunft erteilt. Leider konnte ich diese Information nicht im Internett finden.

Mit freundlichen Grüssen

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Walter Keim
Opplandsveien 210
N-4885 Grimstad, 12.12.21
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com

Antwort: 15.12.2021: Statistiken dahingehend, wie oft das allgemeine Auskunftsrecht gegenüber öffentlichen Stellen geltend gemacht wird, existieren allerdings nicht.