An das 
Bayer. Staatsministerium des Innern, für
Sport und Integration
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Ich
beziehe mich auf die informatiom: "Zugang zu
Behördeninformationen - Allgemeiner Auskunftsanspruch" in
Bayern:
https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/datenschutz/auskunftsanspruch/index.php
Wie oft wird dieser Auskunftsanspruch geltend gemacht und wie
oft wird der Antrag erfüllt, d h. die Auskunft erteilt. Leider
konnte ich diese Information nicht im Internett finden. 
Mit
freundlichen Grüssen 
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Walter Keim 
Opplandsveien
210 
N-4885 Grimstad, 12.12.21 
Netizen:
http://walter.keim.googlepages.com
Antwort: 15.12.2021: Statistiken dahingehend, wie oft das allgemeine Auskunftsrecht gegenüber öffentlichen Stellen geltend gemacht wird, existieren allerdings nicht.