In diesem Beitrag werden zunächst geistesgeschichtliche Grundlagen und Voraussetzungen der nationalsozialistischen Rassenideologie und, bezogen auf Zwangssterilisierungen, deren Umsetzung in der Medizin, insbesondere in der Psychiatrie im "Dritten Reich" dargestellt. Für Schleswig-Holstein sollen dann einige Aspekte der administeriellen Planungen und Vorbereitungen sowie der Durchführung der Zwangssterilisierungen ambulant behandelter und hospitalisierter Psychiatriepatienten dargestellt werden; anhand von 'Jahres- und Monatsberichten über die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' [4] werden in der Provinz Schleswig-Holstein durchgeführte Sterilisierungen quantifiziert und statistisch ausgewertet. Schließlich sollen am Beispiel der 'Holsteinischen Heilstätten für Nerven- und Alkoholkranke' in Rickling Einzelheiten des Schicksals dortiger zwangssterilisierter Patienten untersucht und nachvollzogen werden. Darüber hinaus soll dieser Beitrag auch eine Anregung zur weiteren Erforschung der Zwangssterilisierungen psychiatrischer Patienten in Schleswig-Holstein in der Zeit des Nationalsozialismus sein.
Nicht nur für Schleswig-Holstein ist der landes- bzw. regionalgeschichtliche Forschungsstand zur Geschichte der Zwangssterilisierungen "Erbkranker" im Nationalsozialismus unbefriedigend; für nur wenige Regionen liegen bisher entsprechende Studien vor. Lokal-, regional- und landesgeschichtliche Untersuchungen der NS-Zwangssterilisierungen liegen für das Rheinland [5], für das Land Braunschweig [6] und für die Städte Hamburg [7], Berlin [8], Bremen [9], Frankfurt am Main [10], Köln [11], Bochum [12], Bielefeld [13], Düsseldorf [14], Galkhausen [15] und Nürnberg, Fürth und Erlangen [16] vor.
Die für die Evolution aller Lebewesen geltenden Grundsätze der Selektion und Deszendenz bezieht Darwin, allerdings sehr zurückhaltend, [21] in seinem 1871 erschienen Werk 'Die Abstammung des Men-schen' auf bestehende menschliche Zivilisationen und Kulturen. Hierin sind bereits erste eugenische Gedanken angelegt:
Unter zahlreichen Naturwissenschaftlern des gesamten europäischen Auslands fanden Darwins Thesen große wissenschaftliche Beachtung. Allein in Deutschland findet neben der wissenschaftlichen Anerkennung die Radikalisierung und eine Politisierung seiner Ideen statt; hier wird der Begriff des Sozialdarwinismus geprägt.
In seinem 1868 erschienenen Werk 'Natürliche Schöpfungsgeschichte' deutete der deutsche Mediziner und Zoologe Ernst Haeckel [23] in monistischer Denkart die Darwinsche Selektionstheorie im Sinne des Sozialdarwinismus um. Demzufolge sei es die natürliche Züchtung im Kampf ums Dasein, die die Vielfältigkeit des natürlichen Lebens hervorbringe und die auch die Völker- und Menschheitsgeschichte grundlegend bestimme. Haeckel zufolge habe die Medizin die natürliche Züchtung durch eine künstliche ersetzt und die Gesetzmäßigkeiten der natürlichen Selektion aufgehoben, da sie es durch ihre therapeutischen Fortschritte ermögliche, daß immer mehr kranke, d. h. "schwache" Menschen überleben und sich fortpflanzen können. Insbesondere psychische Erkrankungen sind nach Haeckels Auffassung erblich, "so daß durch Fortpflanzung diese Krankheiten durch die kranken Eltern auf die jeweils folgende Generation übertragen würden. (...) Das Gegengewicht gegen zahlreiche verderbliche künstliche Züchtungsprozesse - auch den medizinischen - bilde - wie er meint - der vorherrschende Einfluß der natürlichen Züchtung durch den Kampf ums Dasein, bei dem der Stärkere über den Schwächeren siegt." [24] Eine Ausschaltung der natürlichen Selektion durch die Medizin und ihre Fortschritte führe zu einer Degeneration menschlicher Zivilisationen. Anders als Darwin, der aus seinem ansatzweise eugenischen Denken heraus keine sozialen oder politischen Konsequenzen forderte, leitete Haeckel aus diesen Betrachtungen gesellschaftspolitische Forderungen ab. Seine Forderungen nach politisch legitimierter natürlicher Züchtung gehören zu den frühesten Äußerungen, in denen mit sozialdarwinistischen Argumenten Sterilisierung und "Euthanasie" aus eugenischen Gründen befürwortet werden.
Ebenfalls von Darwins Theorien ausgehend kamen die deutschen Mediziner Alfred Ploetz (1860 - 1940) und Wilhelm Schallmayer (1857 - 1919) [25] zu sozialdarwinistisch fundierten gesellschaftspolitischen Forderungen, die allerdings deutlich konkreter waren als die Haeckels. Ihnen zufolge sei es eine Folge der neuzeitlichen Zivilisation, "daß die Lebenstüchtigen sich weniger stark fortpflanzen als früher. Vermehren sich aber die Tüchtigen langsamer als die Untüchtigen, nimmt das Potential an wertvollen Erbanlagen in der Bevölkerung allmählich ab." [26] Um diesen "Entartungsprozeß" aufzuhalten und in sein Gegenteil zu verkehren, fordert Schallmayer, daß "die Träger besonders schlechter leiblicher und geistiger Erbanlagen soweit als möglich von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden, z. B. durch Eheverbot, Sterilisierung und Zwangsasylierung." [27] Ergänzend sollten Menschen mit "günstigen Erbanlagen" durch Steuerreformen, Kinderzulagen und Propagierung des Ideals kinderreicher Familien dazu motiviert werden, mehr Kinder als bisher zu bekommen. [28] Für Ploetz und Schallmayer begründete sich die Notwendigkeit solcher eugenischer Maßnahmen mit der drohenden bzw. fortschreitenden "Entartung" der Kulturvölker.
1895 prägte Alfred Ploetz den Terminus der "Rassenhygiene"; er
gilt in diesem Zusammenhang als Begründer der deutschen Eugenik.
[29]
Rassenhygiene ist nach Ploetz also die deutsche Ausprägung der Eugenik
und meint das "Bestreben, die Gattung gesund zu erhalten und ihre
Anlagen zu vervollkommnen." [30] Dabei ging er davon aus, daß ein
Individuum für sich allein nicht dauerhaft lebensfähig sei; das
durchdauernde Leben werde erst von einer Vielheit von genetisch verwandten
Individuen gewährt, die sich permanent durch Fortpflanzung reproduzieren.
Für eine solche Population das Leben erhaltender und fortzeugender
Individuen verwandte er den Begriff der Rasse im biologischen Sinne der
Vitalrasse. Ihrer Aufrechterhaltung und Förderung widme sich Ploetz
zufolge die Rassenhygiene. Sie sei zusammen mit der individuellen Hygiene
eines jeden Menschen und der vom Staat betriebenen sozialen Hygiene um das
gesundheitliche Wohl des Einzelnen bemüht.
Das grundlegende deutschsprachige Werk über Rassenhygiene mit dem Titel 'Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker' von Wilhelm Schallmayer erschien von 1903 bis 1920 in insgesamt vier Auflagen. Die grundlegenden Gedanken zu diesem Werk hatte Schallmayer bereits 1891 unter dem Titel 'Die drohende physische Entartung der Culturvölker' publiziert. Hier erschloß er eine kontraselektive Wirkung durch die Säuglingsfürsorge, da bis zur Einführung der Säuglingsfürsorge die Säuglingssterblichkeit selektiv gewirkt habe, wofür er zahlreiche statistische Belege anführte. [31]
In dieser von Ploetz und Schallmayer geprägten ersten Phase der Entwicklung der Eugenik wurden die grundlegenden Hypothesen bezüglich einer Notwendigkeit und der Effektivität eugenischer Maßnahmen aufgestellt. Dabei wurden diese Hypothesen nicht selten als wissenschaftlich fundierte Tatsachen definiert und begründeten so die Argumentation der Eugenik, obwohl sich die "Väter der Eugenik" letztlich nicht in der Lage sahen, ihre Hypothesen schlüssig zu belegen. Daß ihre eugenischen Hypothesen dennoch im ausgehenden 19. Jahrhundert und in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts auf außerordentlich fruchtbaren Boden fielen, läßt sich mit in der deutschen Bevölkerung jener Zeit bestehenden starken Ängsten vor "Entartung", also einer erbbiologischen Degeneration und dem deshalb erwarteten Zerfall des eigenen Volkes erklären. "Niedergang der Völker, das Entartungsproblem, wird ein großes Thema, ein Generalthema jener Jahre. Zahlreiche Arbeiten, Monographien und Aufsätze sind im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert darüber geschrieben worden." [32] Die propagierten Mittel einer konsequent selektiven Rassenhygiene erscheinen hier erfolgversprechend; "Auslese" gilt als das Mittel der Wahl zur Erhaltung der eigenen Zivilisation, die doch zugleich das natürliche und überwertige Prinzip der Auslese außer Kraft setzte.
Wenngleich sich bereits in den frühesten Konzepten von Schallmayer und Ploetz sehr konkrete sozial- und bevölkerungspolitische Forderungen nach "Selektion" und "Auslese" kranker und behinderter Menschen finden, läßt sich eine geradlinige und widerspruchsfreie Kontinuität der Eugenik bis hinein in die Zeit des Nationalsozialismus mit seiner lebensvernichtenden rassenhygienischen Praxis sicherlich nicht konstatieren. Der historische Prozeß der Entwicklung der Rassenhygiene war stets geprägt "von politischen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der eugenischen Bewegung und von Debatten um ideologische Deutungen und die Bewertung möglicher Konsequenzen der gemeinsamen theoretischen Überzeugungen." [33]
Mit dem Mediziner Fritz Lenz (1887 - 1976), einem der herausragenden Schüler von Alfred Ploetz, bekam die Rassenhygiene allerdings eine politische Dimension eindeutig nationalsozialistischer Prägung. [34] Lenz betrachtete es als seine Lebensaufgabe, die Vorstellungen der Rassenhygiene politisch durchzusetzen und gesellschaftliche Realität werden zu lassen: "Der rassenhygienische Gedanke sollte Wirklichkeit werden, um den "Niedergang der Rasse", der "reißend vor sich geht", aufzuhalten und sie wieder zur Höhe zu führen. Das war ein politisches Ziel." [35] Dabei hatte Lenz keine Bedenken, mit dem NS-Regime zu kollaborieren, wenn er dadurch seine rassenhygienischen Vorstellungen und Ideale verwirklichen konnte. Lenz bekannte sich 1933 öffentlich zum Nationalsozialismus und beanspruchte sogar für sich, als Rassenhygieniker ein Wegbereiter der NS-Ideologie gewesen zu sein. [36]
Nachdem die NSDAP aus den Reichstagswahlen im September 1930 als zweitstärkste Partei hervorgegangen war, sah Lenz voraus, "daß diese (...) Partei in den nächsten Jahren "von großem Einfluß auf die innere und äußere Politik des deutschen Reiches sein wird". Das war Anlaß für Lenz, sich im Jahre 1931 in einem Artikel im 'Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie' mit der Stellung der nationalsozialistischen Bewegung zur Rassenhygiene zu befassen." [37] Dabei bezog sich Lenz vorwiegend auf Adolf Hitlers 'Mein Kampf'. Lenz war somit eingehend über die rassenhygienischen Deutungen und die rassistische Ideologie Hitlers orientiert und akzeptierte sie weitgehend. [38] Dazu schreibt er 1931 in der dritten Auflage des von ihm zusammen mit Erwin Baur und Eugen Fischer veröffentlichten Werkes 'Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene': "Daß der Nationalsozialismus ehrlich eine Gesundung der Rasse anstrebt, ist nicht zu bezweifeln." [39] Hitler sei "der erste Politiker von wirklich großem Einfluß, der die Rassenhygiene als eine zentrale Aufgabe aller Politik erkannt hat und der sich tatkräftig dafür einsetzen will." [40]
Während seiner Festungshaft in Landsberg hatte Hitler das Lehrbuch 'Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene' von Baur, Fischer und Lenz gelesen; es war 1921 in erster Auflage erschienen. Hitler nahm die dort formulierten rassenhygienischen Vorstellungen als wenn auch nicht alleinige Grundlage seiner nationalsozialistischen Rassenideologie und arbeitete sie in 'Mein Kampf' ein. [41] Insofern ist es nicht verwunderlich, daß Lenz der Rassenideologie Hitlers weitgehend zustimmte. Angesichts der Rezeption rassenhygienischer bzw. eugenischer Ideen durch den Natio-nalsozialismus und der Verbindung dieser Ideen mit dem NS-Totalitarismus wußte Lenz, daß eine gewaltvolle Praktizierung der von Hitler formulierten Rassenideologie nicht ausgeschlossen, sondern im Gegenteil zu erwarten waren.
Lenz hatte sich bereits früh als Apologet nationalsozialistischer Rassenpropaganda hervorgetan. In seiner 1933 herausgegebenen, aber schon 1917 verfaßten Schrift 'Die Rasse als Wertprinzip' bezeichnete er das deutsche Volk als den letzten Hort der nordischen Rasse, die durch fortschreitende "Entartung" in ihrer Existenz bedroht sei. "Nicht nur das Werk von Jahrhunderten, das von Jahrhunderttausenden bräche mit ihr zusammen." [42] In der Erhaltung der nordischen Rasse läge die größte Aufgabe der Weltgeschichte, da sie allen anderen menschlichen Rassen wesentlich überlegen sei. "Die Animosität allem "Minderwertigen" gegenüber, die in dieser spekulativen Schau mit beschlossen lag, äußerte sich bei Lenz etwa darin, daß er die Sterilisierung nicht nur erblich "minderwertiger", kränklicher und schwächlicher Menschen forderte, sondern sogar die Sterilisierung "häßlicher" Menschen erwog." [43] Mit dieser Haltung stand Lenz in größter Nähe zum Denken Hitlers, der sich in 'Mein Kampf' energisch für die Sterilisierung "Minderwertiger" einsetzte und der "die Sterilisierung nicht nur für extreme Fälle fordert, was für die Gesundung der Rasse ziemlich bedeutungslos sein würde, sondern sie auf den gesamten minderwertigen Teil der Bevölkerung erstreckt wissen" [44] wolle.
Als Nachfolger des seines Amtes enthobenen Jesuiten Hermann Muckermann wird
Fritz Lenz 1933 als Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für
Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik nach Berlin berufen. Damit
verbunden wird er Ordinarius für Rassenhygiene und im Juli 1933 Rektor
der Berliner Universität. Als Mitglied des
'Sachverständigenausschusses für Bevölkerungs- und
Rassenpolitik beim Reichsminister des Innern' war ihm eine politische
Einflußnahme möglich geworden.
Auf einer Sitzung des Sachverständigenausschusses für
Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Reichsministerium des Innern am 25.
Juni 1934 äußerte Lenz sich hinsichtlich der
Zwangssterilisierungen "Erbkranker" nach dem 'Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses' vom 14. Juli 1933:
Die rassenhygienische Wunschvorstellung von Fritz Lenz und vieler anderer NS-Rassentheoretiker, jeden deutschen Staatsbürger erbbiologisch zu erfassen und zu überwachen, konnte reichsweit nie realisiert werden, da hierfür der technische und administrative Aufwand viel zu groß und demgegenüber die Zeit bis Kriegsbeginn zu kurz waren. [46] Eine umfassende und annähernd lückenlose Überwachung und Erfassung ließ sich nur regional begrenzt verwirklichen. In einzelnen 'Gaustellen für Erb- und Rassenpflege' und einzelnen Kreisgesundheitsämtern entstanden in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Diktatur recht umfangreiche Systeme zur erbbiologischen Erfassung. Die für Thüringen im 'Landesamt für Rassewesen' und die für den Gau Hessen-Nassau errichteten erbbiologischen Datensammlungen galten reichsweit als vorbildlich. In Hamburg wurden im 'Gesundheitspaßarchiv' (GPA), das von dem Amtsarzt Kurt Holm eingerichtet und geleitet wurde, sämtliche erbbiologische Daten der vom GPA erfaßten Hamburger Bürger gesammelt. So diente das GPA "der Partei, der Verwaltung, den Versicherungsträgern und der Wissenschaft als zentrale Kartei auch für Regelanfragen sozial-, gesundheits- und bevölkerungspolitischer Art. 1939 waren bei einer Bevölkerung von rund 1,5 Millionen bereits 1,1 Millionen Hamburger Bürger datenmäßig erfaßt und verkartet." [47] Der Ermittlung und Erfassung von Personen, die als "erbkrank" und "rassisch minderwertig" galten, dienten "Erbkarteikarten", die im Falle der Diagnose einer "Erbkrankheit" vom Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes zu erstellen waren.
Die Betreuung psychisch Kranker wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunächst noch als karitatives und pädagogisches Problem aufgefaßt. Erst als Mitte des vorigen Jahrhunderts die so zu erzielenden Erfolge als unbefriedigend empfunden wurden, erfolgte zunehmend die Medizinisierung bzw. eine Psychiatrisierung der Sozialen Frage. Psychische Krankheiten und Auffälligkeiten wurden nunmehr als Erkrankungen des Zentralnervensystems aufgefaßt und damit der medizinischen Diagnostik und therapeutischen Bemühungen zugänglich. Wie bereits dargestellt, galten psychiatrische Erkrankungen im ausgehenden 19. Jahrhundert aber auch als "Erbkrankheiten". Dieses wissenschaftlich nicht schlüssig zu fundierende Postulat erlaubte es den Psychiatern präventiv und gesellschaftssanierend tätig zu werden, wenn sie schon keine oder nur geringfügige kurative Erfolge erzielten. [49] Präventive eugenische Maßnahmen zur Verhinderung der unterstellten Vererbung psychischer Krankheiten waren die Geschlechtertrennung innerhalb der psychiatrischen Anstalten und die Sterilisierung manifest Erkrankter.
Die auf naturwissenschaftlichem Gebiet Ende des letzten und zu Beginn dieses
Jahrhunderts errungenen Fortschritte der somatischen Medizin blieben der
Psychiatrie weitgehend versagt; da die Prämisse der Erblichkeit
psychischer Krankheiten falsch war, ließen sich durch die beschriebenen
präventiven Maßnahmen psychiatrische Neuerkrankungen natürlich
nicht verhindern. Der bürgerliche Fortschrittsoptimismus des 19.
Jahrhunderts gelangte in den 20er Jahren unseres Jahrhunderts an seine
Grenzen. "Ein Pessimismus machte sich als eine in weite Schichten der
Gesellschaft reichende Stimmungslage breit, der auch gefährliche Wege
nicht scheute, um einen Ausweg aus der politischen, gesellschaftlichen und
ökonomischen Krise zu finden." [50] Wie tiefgreifend der Wert- und
Orientierungsverlust innerhalb der bürgerlichen Gesellschaftsschichten
gewesen sein muß, zeigt die damals vielbeachtete und oft zitierte
Schrift des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Erich Hoche 'Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens' aus dem Jahre 1920. [51] Nicht
nur Binding und Hoche sprachen im Falle der zu tötenden psychisch Kranken
als "Minderwertige" und "seelenlose Menschenhülsen";
in allen politischen Fraktionen und nahezu allen Gesellschaftsschichten galten
Psychiatriepatienten als degenerierte und nicht voll- bzw. gleichwertige
Menschen, eben als "Untermenschen". Gleichzeitig setzten sich
bürgerlich-liberale Kräfte für das Recht auf den eigenen Tod,
die Sterbehilfe und den Suizid, als letzten enttabuisierten Ausdruck eines
uneingeschränkten Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen ein. Dies wurde
mit der politischen Forderung verknüpft, daß gerade auch geistig
behinderte und psychisch kranke Menschen, die vermeintlich oder
tatsächlich nicht für sich selbst sprechen und entscheiden
könnten, ein Recht auf den eigenen Tod haben sollten und daß der
Staat ihnen dieses Recht auf einen Gnadentod, die "Euthanasie", gewähren
müsse. Das Proletariat war mittlerweile weitgehend in die
Industriegesellschaft integriert und von ihr absorbiert worden, so daß
die neue Unterschicht nun aus den Sterilisierungs- und
"Euthanasie"berechtigten, also den leistungsschwachen und
störenden psychisch Kranken bestand.
Angesichts ihrer therapeutischen Erfolg- und Hilflosigkeit waren die Psychiater vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise gezwungen, sich alternativ für die Interessen ihrer Patienten oder aber für die der Gesellschaft zu entscheiden. "Die wachsende Wirkungslosigkeit psychiatrischer Handlungsweisen gegenüber den Entlassenen und frei lebenden Irren, die durch das soziale Elend sehr beschränkten Einflußmöglichkeiten sozialarbeiterisch-pädagogischen Vorgehens ließ die Psychiater, wollten sie die eigene Ohnmacht nicht eingestehen, nach neuen wirkungsvollen Wegen suchen." [52] Solche "neuen Wege" mußten zu Lasten der Psychiatriepatienten gehen, wenn die Psychiater ihre gesellschaftliche Position als Angehörige des Bildungsbürgertums nicht diskreditieren wollten. Je erfolgloser die kurativen Bemühungen der Psychiatrie und je beschränkter angesichts der wirtschaftlichen Repression die finanziellen Mittel für sozialpädagogische und medizinische Interventionen waren, desto repressiver und radikaler mußten eugenisch-regulative Maßnahmen gegen die Psychiatriepatienten angewandt werden. Es bildete sich innerhalb weiter Kreise der Psychiatrie ein Welt- und Menschenbild heraus, das zugleich resignative als auch utopische Züge trug. Resignativ, weil es das Eingeständnis implizierte, die therapeutischen Handlungsmuster der Psychiater hätten versagt. Utopisch, weil es auf der Illusion basierte, durch eugenische Maßnahmen könne eine störungslos funktionierende und gleichsam reibungslose Form des menschlichen Zusammenlebens realisiert werden; eben eine "leidensfreie Gesellschaft aus leidensfreien Individuen." [53] Die komplexe Realität von Individuum und Gesellschaft wurde dramatisch vereinfacht. Jede Form psychisch und sozial abweichenden Verhaltens wurde als genetisch bedingt angesehen. Die Verelendung von Angehörigen der Unterschichten in Folge der Weltwirtschaftskrise erschien als Ausdruck genetischer Defekte der Betroffenen. Komplexe soziale, politische und ökonomische Prozesse wurden scheinbar eugenisch erklärbar und damit auch mit den Mitteln der Eugenik beeinflußbar und "heilbar". Diese irreale Omnipotenz der eugenisch orientierten Psychiatrie ist als weit übersteigerte Reaktion auf die Enttäuschungen angesichts ihrer therapeutisch-kurativen Wirkungslosigkeit zu verstehen. &Quot;Eine biologische Sicht des Sozialen begann sich in der Psychiatrie allgemein durchzusetzen, mit der letztlich alle gesellschaftlichen Konflikte als biologisch bedingte erscheinen mußten und somit auf dem Wege repressiver Maßnahmen gegen die betreffenden Gruppen bewältigbar erschienen. Diese biologische Sicht markiert eine totale Loyalität zum vermeintlich gesunden Staats- und Gemeinschaftswesen und eine tendenziell vernichtende Gegnerschaft zu den als genetisch minderwertig denunzierten Außenseitern der Gesellschaft." [54]
Die Radikalisierung der Psychiatrie im Zuge der Weltwirtschaftskrise ist jedoch nicht denkbar ohne reale politische Gegebenheiten der Weimarer Republik, wie etwa die einschneidende Sparpolitik im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie ist ferner nicht verstehbar, wenn die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, die durch das Ergreifen undemokratischer, unsozialer und repressiver Maßnahmen in fast allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen gekennzeichnet war, unbeachtet bleibt. In der Politik der Präsidialkabinette, den Notverordnungen, den Einschränkungen und Aufhebungen demokratischer Rechte, dem Sturz der Preußenregierung 1932 und in der Demontage grundlegender sozialer Errungenschaften der Arbeiterbewegung zeigte sich eine Art der Bewältigung gesellschaftlich-politischer Probleme, die mit repressiven und rigiden Maßnahmen innen- wie außenpolitische Widersprüche lösen wollte. Die Radika-lisierung der Psychiatrie war somit auch Ausdruck allgemeiner po-litischer und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen in der Weima-rer Republik, an denen sie sowohl reaktiv als auch aktiv gestal-tend beteiligt war. Mit der beschriebenen Radikalisierung der Psychiatrie in der Zeit der Weimarer Republik war die grundlegende Mentalität für alle denkbaren Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen gegenüber den schwachen und störenden Bevölkerungsanteilen geschaffen. Die Nationalsozialisten mußten dieser bereits bestehenden Mentalität nur noch die politische Entschlossenheit zur gewaltvollen Umsetzung dieser Maßnahmen mit der Aussicht hinzufügen, daß eine von allem "sozialen Ballast" befreite Gesellschaft wirtschaftlich und militärisch unschlagbar sei. Auf der Grundlage dieser Mentalität wird die revolutionäre Begeisterung der meisten deutschen Psychiater nach der Machtübernahme der NSDAP verständlich, lag es doch nun in ihren Händen, die grandiose Utopie eines allseits "starken" und "gesunden" Staates zu verwirklichen. Die in einer jahrzehntelangen Entwicklung gewachsene Enttäuschung über die Psychiatrie und der Psychiater selbst angesichts ausbleibender therapeutischer Erfolge konnte endlich überwunden und in ihr Gegenteil verkehrt werden. "Der Nationalsozialismus zog vor allem deshalb weite Schichten des deutschen Volkes und besonders die sozial führenden Schichten des deutschen Bürgertums in seinen Bann, weil er einen Fortschritt in der nationalen wie in der sozialen Frage in Aussicht stellte, der von den Hemmnissen des Humanen, des menschlichen und gerechten Umgangs mit dem Anderen, dem sozial Schwächeren, dem Kranken, dem rassisch Fremden oder Völkernachbarn entlastet war." [55]
Der Sachverständigenbeirat bestand aus drei Arbeitsgemeinschaften; in der 'Arbeitsgemeinschaft für Rassenhygiene und Rassenpolitik' sollten über die "Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Nachprüfung kommender Gesetze unter dem Gesichtspunkt der Vererbungslehre und Rassenhygiene" [59] und über "Vorschläge für die Durchführung der rassepolitischen Aufgaben" [60] beraten und entschieden werden. Ihr gehörten u. a. Alfred Ploetz, der Psychiater Ernst Rüdin und der Jurist Falk Ruttke an. Rüdin und Ruttke waren neben dem Mediziner Arthur Gütt, Ministerialdirektor im Innenministerium, die Autoren des Gesetzeskommentares zum GZVEN.
Weder im Sachverständigenbeirat noch im Reichskabinett oder Reichstag bedurfte das Sterilisierungsgesetz, das am 14. Juli 1933 vom Kabinett verabschiedet wurde und am 01. Januar 1934 in Kraft trat, einer eingehenden Beratung, stellte es doch einen Endpunkt der skizzierten, im ausgehenden 19. und zu Beginn dieses Jahrhunderts geführten eugenischen Diskussion dar. Als Vorläufer des GZVEN kann der Entwurf eines Sterilisierungsgesetzes gelten, der im Juli 1932 im preußischen Landesgesundheitsrat beraten wurde. Dieser Gesetzesentwurf, der nie eine rechtliche Gültigkeit erlangte, nahm das GZVEN in weiten Teilen vorweg. Allerdings sah der preußische Gesetzesentwurf im Unterschied zum nationalsozialistischen Sterilisierungsgesetz keine zwangsweisen Sterilisierungen, sondern ausschließlich freiwillige vor. Nach Paragraph 12 des GZVEN waren Sterilisierungen auch gegen den Willen des Betroffenen vorgesehen: "Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen." [61] Hierzu erklärte Frick auf der ersten Sitzung des Sachverständigenbeirates, daß bei der Durchsetzung des Gesetzes mit "christlicher oder sozialer Nächstenliebe" [62] nicht zu rechnen sei. Zur zwangsweisen Durchsetzung des Gesetzes fanden unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen Anwendung. Die Betroffenen konnten von der Polizei zur Einleitung eines Erbgesundheits- bzw. Sterilisierungsverfahrens dem zuständigen Amtsarzt vorgeführt und im Rahmen des Verfahrens zur diagnostischen Abklärung einer "Erbkrankheit" in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen werden. Versuchten sich Patienten durch Flucht dem Prozeß vor dem Erbgesundheitsgericht zu entziehen, so wurde nach ihnen polizeilich gefahndet. Schließlich konnten die Opfer nach ergangenem Sterilisierungsbeschluß unter polizeilichem Zwang in die Klinik gebracht werden, die den Sterilisierungseingriff vornehmen sollte. [63] In den Jahren 1934 bis 1936 sind reichsweit durchschnittlich 7 - 9 % der Patienten mit Polizeigewalt dem chirurgischen Eingriff zugeführt worden. [64] Je nach Region und Jahr waren es sogar bis zu 30 %. [65]
Im Paragraph 1 des GZVEN waren die Sterilisierungsindikationen genannt. Danach sollte unfruchtbar gemacht werden, wer an "angeborenem Schwachsinn", Schizophrenie, manisch-depressiver Psychose, "erblicher Epilepsie", Chorea Huntington, "erblicher Blindheit", "erblicher Taubheit" oder einer "schweren erblichen körperlichen Mißbildung" litt. Außerdem sollten Alkoholkranke sterilisiert werden. Nach Paragraph 2 und 3 erfolgte die Einleitung eines Erbgesundheits- bzw. Sterilisierungsverfahrens durch einen Antrag; die Anträge waren die formale Grundlage für die Erbgesundheitsgerichtsverfahren. Antragsberechtigt waren die von einer "Erbkrankheit" im Sinne des Gesetzes betroffenen Patienten selbst oder deren gesetzliche Vertreter, alle Amtsärzte, die leitenden Ärzte psychiatrischer Einrichtungen und Anstaltsärzte in Strafanstalten. Die 'Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' vom 05.12.1933 verpflichtete darüberhinaus jeden approbierten Arzt und "sonstige Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen" [66] zur Anzeige des Vorliegens einer "Erbkrankheit". Anzeigeverpflichtet waren also neben den Ärzten auch alle übrigen Angehörigen von Berufen des Gesundheitswesens wie Hebammen und Krankenpflegepersonal. Die Anzeige wurde dem leitenden Amtsarzt des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes erstattet; auf eine Anzeige folgte in aller Regel ein Sterilisierungsantrag, der dann vom Amtsarzt an das Erbgesundheitsgericht gestellt wurde. In wenigen Fällen wurden eingegangene Sterilisierungsanzeigen vom Gesundheitsamt abgewiesen. [67] Einem Sterilisierungsverfahren bzw. -eingriff konnten Psychiatriepatienten, allerdings auch nicht sicher, entgehen, wenn sie trotz einer Symptomminderung oder auch völliger Symptomfreiheit auf eigene Kosten in der Psychiatrischen Anstalt verblieben bzw. sich in eine Psychiatrische Einrichtung auf eigene Kosten aufnehmen ließen. [68] Sobald jedoch ein Patient bzw. eine Patienten aus der stationären Behandlung entlassen wurde, drohte unweigerlich ein Sterilisierungsverfahren; in vielen Fällen zog ein auch nur kurzer stationärer Psychiatrieaufenthalt eine Zwangssterilisierung nach sich.
Zur Durchführung des Sterilisierungsgesetzes wurden in großer Zahl staatliche Gesundheitsämter neu eingerichtet. So gab es 1938 reichsweit insgesamt 745 Gesundheitsämter mit ca. 1500 beamteten Ärzten. [69] Die jeweiligen Landesjustizminister ordneten 1934 die Errichtung eines Erbgesundheitsobergerichtes an jedem Oberlandesgericht und eines Erbgesundheitsgerichtes an jedem größeren Amtsgericht an. 1935 waren so ca. 220 Erbgesundheitsgerichte und 30 Erbgesundheitsobergerichte, die 1944 wieder abgeschafft wurden, entstanden. [70] Vor einem Erbgesundheitsobergericht konnte nach Paragraph 9 des GZVEN gegen ein vom Erbgesundheitsgericht ergangenes Sterilisierungsurteil vom Amtsarzt, Antragsteller oder Betroffenen Widerspruch erhoben werden. Unter Hinweis auf die rassenideologische Intention des Sterilisierungsgesetzes wurden die allermeisten Berufungen vom Erbgesundheitsobergericht jedoch zurückgewiesen und der Sterilisierungsbeschluß bestätigt. [71] Die genaue Zahl der Berufungen vor Erbgesundheitsobergerichten ist nicht bekannt; allerdings ist Archivrecherchen zufolge davon auszugehen, daß relativ viele Sterilisierungsopfer diese oft einzige Möglichkeit nutzten, ihren Protest gegen das ergangene Urteil auszudrücken. [72]
Die Verhandlungen vor den Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichten waren nicht öffentlich, die Betroffenen hatten keine Akteneinsicht und für alle Beteiligten bestand Schweigepflicht, d. h. die Opfer durften sich unter Strafandrohung über das ihnen Angetane und die daraus erwachsene psychische Traumatisierung nicht äußern. [73] Erst ab 1935 waren Rechtsanwälte im Verfahren zugelassen, die jedoch ebenfalls keine Akteneinsicht hatten. Die Verfahrensbeteiligung eines Rechtsanwaltes konnte jederzeit vom Gericht unwiderruflich versagt werden; [74] katholische Rechtsanwälte waren grundsätzlich zur Verteidigung nicht zugelassen. [75] Den Betroffenen wurde häufig erst während der Verhandlung der Anlaß des Verfahrens mitgeteilt. Hierzu gab es eine entsprechende Empfehlung des Innenministeriums, um einer Beunruhigung des Betroffenen bzw. seiner Familie oder einer Fluchtgefahr und damit evtl. zu erwartendem Widerstand bzw. öffentlichem Protest vorzubeugen. [76] So waren die Sterilisierungsverfahren sämtlich scheinlegale Verfahren, in denen die Betroffenen rechtlose Objekte waren.
Jedes Erbgesundheitsgericht setzte sich aus einem Richter, dem für den Bezirk zuständigen Amtsarzt und einem "als in Erbgesundheitsfragen besonders sachkundig geltenden" [77] zweiten Arzt zusammen; letzterer war zumeist ein Anstaltspsychiater. Anstaltspsychiater fungierten vor Gericht auch als Gutachter und waren zugleich Antragsteller im Sterilisierungsverfahren. So besaß die deutsche Anstaltspsychiatrie eine besonders exponierte Stellung in der Realisierung der nationalsozialistischen Rassenpolitik. [78] Aber nicht nur Anstaltspsychiater waren wesentliche Funktionsträger der selektiven Eugenik im Nationalsozialismus. Ohne den ärtzlichen Berufsstand generell wäre die Durchsetzung der Erbgesundheitspolitik nicht denkbar und praktikabel gewesen. Ärzte waren Anzeigende und Antragsteller, Gutachter, sachverständige Richter und Vollstrecker der Sterilisierungen, wobei der zuständige Amtsarzt gleichzeitig die Funktion des Richters und eines Staatsanwaltes besaß, von anzeigepflichtigen Personen Auskunft einholen konnte und für die Durchführung des Beschlusses, ggf. unter Polizeieinsatz, verantwortlich war. "Die Anzahl der an der Durchsetzung und Durchführung des Sterilisierungsgesetzes beteiligten Ärzte war ungleich höher als die der Juristen." [79]
Für den Arzt im nationalsozialistischen Staat gingen seine traditionell
kurativen, auf den einzelnen Patienten, das Individuum bezogenen Aufgaben
zunehmend verloren. Er mußte fortan seine Tätigkeit an der
deutschen Nation, am Volk und an der "Rasse" orientieren. [80] Diese
grundlegende Neu- und Umorientierung ärztlichen
Selbstverständnisses zugunsten einer bedingungslosen und totalen
Unterordnung unter die nationalsozialistische Doktrin wurde von allen
NS-Gesundheitspolitikern, nationalsozialistischen Ärztefunktionären
und -organisationen [81] gefordert und machte eine Politisierung des
traditionell "unpolitischen" Arztes notwendig. Paradoxerweise machte
gerade auch das "Unpolitische" des ärztlichen Berufsstandes
diese Politisierung im nationalsozialistischen Sinne in Form von
größtmöglicher Anpassung und Unterordnung erst möglich.
Je stärker eine politische Abstinenz unter den Ärzten
ausgeprägt war, desto eher waren sie zur bedingungslosen Akzeptanz der
ihnen nun zugeschriebenen politischen Funktion bereit.
Ausdruck dieser
Akzeptanz und politischen Anpassung ist der hohe Organisationsgrad des
ärztlichen Berufsstandes im Vergleich mit anderen Berufsgruppen: 45%
aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder, die Männer unter ihnen
gehörten zu 26% der SA und zu 7% der Waffen-SS an; dies ist siebenmal so
häufig wie in der männlichen Durchschnittsbevölkerung. [82]
Vorrangiges Ziel der Medizin im Sinne der NS-Ideologie war die
"Entwicklung zum erbkrankenarmen Staat" [83], in der der Arzt
"als Tastorgan verantwortungsvolle Auslesearbeit zu leisten" [84]
habe. "Die Frage, "ob erbgesund oder erbkrank, leistungsfähig
oder nicht leistungsfähig, bevölkerungspolitisch wichtig oder
unwichtig", müsse vom Arzt gelöst werden und zwar
"zweckdienlich" und zum "Nutzen des Volksganzen"."
[85]
Trotz der weitgehend erfolgreichen Gleichschaltung der deutschen Ärzteschaft und ihrer Willfährigkeit gegenüber dem NS-Regime gab es vereinzelten Widerstand oder doch zumindest Widerspruch oder Zurückhaltung gegenüber dem Sterilisierungsgesetz. Die Motive für eine abwartende Haltung gegenüber der NS-Sterilisationspolitik und der damit verbundenen Anzeigepflicht lagen insbesondere bei niedergelassenen Ärzten in der Befürchtung eines Vertrauensverlustes seitens ihrer Patienten bzw. einer Störung der Arzt-Patienten-Beziehung. [86] Über einen drastischen Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber den Amtsärzten, unter denen es keinerlei Widerstand gegenüber dem Sterilisierungsgesetz gab, [87] angesichts deren Beteiligung an Sterilisierungsverfahren beklagte sich "Reichsärzteführer" Gerhard Wagner im Sommer 1937 in einer Denkschrift an die Reichskanzlei Adolf Hitlers, in der er die Leichtfertigkeit, mit der die Sterilisationsurteile ergingen, kritisierte. [88] Wagner befürchtete eine negative Resonanz auf die deutsche Sterilisierungspolitik vor allem im europäischen Ausland.
Die deutschen Psychiater reagierten auf das GZVEN "aus einem Geist, der die Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kranken der Verantwortung gegenüber den neuen Machthabern opferte" [89] ; sie standen empathisch hinter der nationalsozialistischen Gesetzgebung. Lediglich vereinzelte Psychiater schützten ihre Patienten vor einer drohenden Sterilisierung, indem sie etwa Diagnosen oder Teile der Krankengeschichten fälschten und z. B. eine &Quot;symptomatische Psychose" anstatt einer tatsächlich bestehenden "Schizophrenie" angaben. [90] Inwieweit diese Form des ärztlichen Widerstandes erfolgreich war und in welchem Umfang sie praktiziert wurde, ist bisher nicht hinreichend untersucht worden. Eduard Reiss, ärztlicher Direktor des psychiatrischen Krankenhauses in Dresden, emigrierte aus Deutschland 1933 nicht, weil er "Halbjude" war, sondern "weil er sehr früh erkannt hat, was man ihm zumuten würde, nämlich Sterilisation (...) von Leuten, die keine Kinder bekommen sollten." [91] Bereits in den zwanziger Jahren formulierte wiederholt Karl Jaspers, einer der damals bekanntesten und bis heute anerkannten Psychiater, seine Ablehnung gegen rassenhygienische Programme aus einer Ethik heraus, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen vor die Ansprüche der Allgemeinheit und die der Wissenschaft stellt. [92] Der Berliner Psychiater Karl Bonhoeffer nahm gegenüber dem GZVEN eine eher zurückhaltende bzw. kritische Haltung aus einer streng naturwissenschaftlichen Position heraus ein. [93] Außerdem befürchtete er eine Diskreditierung der Psychiater in Folge einer Identifizierung der Psychiatrie mit ihren Patienten vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Propaganda, die psychisch Kranke und Behinderte als "Volksschädlinge" und "volkswirtschaftlichen und erbbiologischen Ballast diskriminierte und daraus die Notwendigkeit der Zwangssterilisierungen begründete. [94]
Von 1934 bis Kriegsende sind ca. 350.000 bis 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden. [95] Eine exakte Zahl der Sterilisierungen läßt sich nicht angeben, da die Veröffentlichung von statistischen Erhebungen zum Sterilisierungsgesetz ab 1936 vom Reichspropagandaministerium untersagt worden ist; durch die große Anzahl der Sterilisierungen wurde ein Beunruhigung der Öffentlichkeit befürchtet. [96] Ausgehend von 400.000 Zwangssterilisierten, davon etwa 40.000 in den seit 1938 annektierten Gebieten, entspricht dies etwas über 1% der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Demgegenüber galten 10 bis 30% aller Deutschen als "minderwertig" und damit sterilisierungswürdig. [97]
In den Jahren 1934 bis 1936 sind insgesamt 168.989 Sterilisierungseingriffe durchgeführt worden. Dies geht hervor aus den 'Generalakten des Reichsjustizministeriums betreffend Erbgesundheitspflege', die für die Jahre 1934 bis 1936 auf exakten statistischen Daten beruhen (Tab. 1). [98] Das NS-Sterilisierungsprogramm endete weitgehend, aber nicht gänzlich, mit der '6. Durchführungsverordnung', wonach vom 31.08.1939 bis Kriegsende die Sterilisierungen stark einzuschränken waren, da Ärzte und chirurgische Einrichtungen für die medizinische Versorgung verwundeter Soldaten und der Zivilbevölkerung, aber auch im Zusammenhang mit der NS-"Euthanasie" zur Tötung der vormals zu Sterilisierenden benötigt wurden. [99] Aufgeteilt auf die einzelnen Jahrgänge stellen sich die statistischen Angaben der Akten des Reichsjustizministeriums folgendermaßen dar, wobei Differenzen zwischen den Zahlen der angeordneten und abgelehnten Sterilisierungen zur Gesamtzahl der vorliegenden Anträge daraus resultieren, daß ein Teil der Anträge erst im folgenden Jahr zur Bearbeitung gelangte:
1934 | 1935 | 1936 | |
Sterilisierungsanzeigen | 222.055 | 166.345 | n. bek. |
Sterilisierungsanträge | 84.604 | 88.193 | 86.254 |
Sterilisierungsurteile | 62.463 | 71.760 | 64.646 |
Zwangssterilisierungen | 32.268 | 73.174 | 63.547 |
abgelehnte Anträge | 4.874 | 8.976 | 11.619 |
In Folge des Sterilisierungseingriffes verstarben nach derselben Statistik in den drei Jahren insgesamt 367 Frauen und 70 Männer. [100] Das Verhältnis von sterilisierten Männern und Frauen betrug etwa 1:1. Die auffallende Häufung abgelehnter Sterilisierungsanträge im Jahr 1936 ist auf reichsweite Erlasse des Reichsinnen- und Reichsjustizministeriums, die Anzahl der Sterilisierungsurteile zu reduzieren, zurückzuführen. [101] Da die Tätigkeit der Erbgesundheitsgerichte erst ab März 1934 zu Beschlüssen bzw. Urteilen führte, die ersten Sterilisierungseingriffe erst im August 1934 durchgeführt wurden und die Eingriffe des Jahres 1935 einen Überhang des Vorjahres abbauten, betrug 1934 der Anteil der durchgeführten Zwangssterilisierungen an den Sterilisierungsbeschlüssen nur 52%, während im nächsten Jahr häufiger Sterilisationen durchgeführt als beschlossen wurden. Ab 1936 lag der Anteil der Sterilisationseingriffe an den ergangenen Urteilen bei durchschnittlich 98%. [102] In der ersten Hälfte des Jahres 1937 wurden 28.430 Zwangssterilisationen durchgeführt und für die Zeit von 1938 bis Kriegsbeginn ist von ca. 70.000 Sterilisationen auszugehen. [103] Somit wurden in den sechs Jahren von 1934 bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges etwa 270.000 Menschen sterilisiert. Im Deutschen Reich in seinen Grenzen von 1937 waren in den Kriegsjahren 50.000 bis 100.000 Sterilisierungsverfahren anhängig; dementsprechend wurden von 1940 bis 1945 schätzungsweise 60.000 Zwangssterilisationen durchgeführt. [104] Zusammen mit den 40.000 Sterilisierten aus den annektierten Gebieten sind, wie bereits dargestellt, von 1934 bis 1945 folglich mindestens 370.000 Menschen zwangsweise sterilisiert worden. Hinzu kommen noch die Sterilisierungen vor dem Inkrafttreten des GZVEN und die außergesetzlichen Unfruchtbarmachungen ohne Sterilisierungsantrag und -verfahren; somit ist eine Gesamtzahl von 400.000 Sterilisierungen durchaus realistisch.
Insgesamt 96% der Sterilisierten wurden unfruchtbar gemacht auf Grund von - in der Reihenfolge der Häufigkeit - "Schwachsinn", Schizophrenien, Epilepsien, manisch-depressiven Psychosen. Die übrigen 4% verteilten sich auf die Diagnosen Blindheit, Taubheit, körperliche Fehlbildungen, Chorea Huntington und Alkoholkrankheit. [105] 1934 wurden 53%, 1935 sogar 60% aller Sterilisierten auf Grund der Diagnose "Schwachsinn" zwangssterilisiert. Unter den Strafgefangenen, die 8% aller Sterilisierten stellten, stieg der Anteil der Diagnose "Schwachsinn" auf 77%. [106] Über die gesamte Zeitspanne, in der im Nationalsozialismus Zwangssterilisierungen durchgeführt wurden, stellten die "Schwachsinnigen" ca. zwei Drittel aller Sterilisierten; unter ihnen waren wiederum ca. zwei Drittel Frauen. [107] Insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Sterilisationen trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Schweigepflicht häufig schnell bekannt wurden, wurden diese Frauen nicht selten Opfer von Vergewaltigungen und waren somit in doppelter Hinsicht "Gequälte" [108] : sie waren Opfer der Zwangssterilisation und Opfer sexuellen Mißbrauchs. [109]
Zur Diagnosestellung von "Schwachsinn" wurden den so Denunzierten vom Amtsarzt entweder im Gesundheitsamt oder aber in der Verhandlung vor dem Erbgesundheitsgericht sog. Intelligenzfragebögen zur Beantwortung vorgelegt. Die Ausgestaltung und die Auswertung der Fragebögen lag weitgehend im Ermessen des Amtsarztes [110]; die Fragebögen waren nicht standardisiert und dienten den nationalsozialistischen Rassenhygienikern dazu, "ihre Sozialdiagnostik wissenschaftlich zu kaschieren". [111] Der Gesetzeskommentar zum GZVEN macht deutlich, daß es sich insbesondere bei der Sterilisierungsindikation "Schwachsinn" um eine soziale und nicht um eine medizinisch-psychiatrische Kategorie handelte; hier heißt es zum Begriff "Schwachsinn":
So wurde den Erbgesundheitsgerichten die Möglichkeit eröffnet, von außerwissenschaftlichen, subjektiven Wertungen ausgehend eine soziale bzw. charakterliche Abnormität zu konstruieren und dieses Konstrukt mit der medizinischen Diagnose einer Oligophrenie zu legitimieren. Neben der Indikation "Schwachsinn&Quot; eignete sich auch der "Alkoholismus" dazu, sozial unerwünschtes Verhalten in Form der Zwangssterilisierung zu sanktionieren.
Sehr häufig wurde bei vorzeitigem Schulabbruch [113] oder im Falle einer Hilfsschulbedürftigkeit [114] ein Sterilisierungsverfahren eingeleitet und die Betroffenen galten nicht selten als "schwachsinnig" und wurden zwangssterilisiert. Die Nutzung des Sterilisierungsgesetzes als Repressions- und Sanktionsinstrument gegen Menschen mit sozial unerwünschten Verhaltensweisen ohne jeden Krankheitswert, zu denen in nicht geringem Umfang auch politisch Oppositionelle zählten, wurde von Seiten des NS-Staates nachdrücklich unterstützt. In einem Schreiben des Reichsjustizministers an alle Oberlandesgerichtspräsidenten vom 22.04.1936 heißt es dazu:
Die Zwangssterilisierten kämpfen noch heute darum, als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt zu werden und bis heute warten viele derjenigen, die auf Grund rassistischen Unrechts zwangsweise sterilisiert wurden, vergeblich auf ihre Rehabilitation in Form einer finanziellen Entschädigung, wie unlängst auf dem XIV. Weltkongreß für Soziale Psychiatrie in Hamburg erneut angemahnt wurde. [118]
Diesen Kriterien entsprach zweifellos der in Meldorf tätige Kreisarzt Dr. Vellguth. In einer 1933 von ihm verfaßten Schrift 'Eugenische Erfahrungen in einem schleswig-holsteinischen Landkreise (Dithmarschen)' schreibt er: "Es kam dem Verfasser zustatten, daß er bereits seit acht Jahren die nach der Staatsumwälzung methodisch gewordene gesundheitliche Aufklärung ins rassenhygienische Fahrwasser gelenkt hatte." [120] Lange bevor das nationalsozialistische Sterilisierungsgesetz verabschiedet worden war, hatte Vellguth sich für die Sterilisierung "Minderwertiger" eingesetzt und vor dem Inkrafttreten des GZVEN an den von ihm veranlaßten Sterilisierungen von 11 Personen - 3 Männer und 8 Frauen - im Kreis Süderdithmarschen als Assistent des jeweiligen Chirurgen mitgewirkt. [121] Für Vellguth waren nicht nur psychisch Kranke und körperlich Behinderte zu sterilisieren, sondern auch alle "Unsozialen" und "Kriminellen" [122] sowie "die Menschen, die immerfort Kosten verursachen, anstatt Werte zu produzieren, also die Herumtreiber und Arbeitsscheuen (...)." [123] Dazu war natürlich eine möglichst vollständige Erfassung der Bevölkerung unter eugenischen Aspekten notwendig. Eine solche Erfassung war Vellguth zufolge neben der "Verbreitung eugenischen Wissens" [124] in Form von Schulungen und öffentlichen Vorträgen wesentliche Aufgabe der Kreisgesundheitsämter. Zur eugenischen Registrierung bediente er sich der Zusammenarbeit mit den Beamten der Kreis- und Kommunalverwaltungen; "sie stellen eine glückliche Personalunion von Ortspolizei, Gemeindevorstand und Standesamt dar, die dem Zweck sehr zustatten kommt. Als Gemeindebeamte kennen sie natürlich ganz genau die Personen und Familien, die immer Kosten verursachen. Als Polizeiverwalter sind ihnen die Unsozialen und Kriminellen bekannt, und als Standesbeamte sind sie in der Lage, die Unterlagen für biologisch verwertbare Sippentafeln zu liefern. So bildeten schließlich diese Kreise die lange gesuchte und wirklich tätige eugenische Arbeitsgemeinschaft mit dem Kreisarzt." [125] Auch die übrigen Kreisgesundheitsämter griffen zum Zwecke der eugenischen Erfassung der Bevölkerung auf Informationen der Kommunalverwaltungen, wie auch der Wohlfahrts- und Fürsorgeverbände zurück.
Neben der Planung und Durchführung aller Maßnahmen der "Erbgesundheitspflege" und der Überwachung und jährlichen Erhebung der gesundheitlichen und hygienischen Verhältnisse in ihrem Kreis oblag den Gesundheitsämtern auch die ambulante Betreuung und medizinische Versorgung von psychisch Kranken und von Alkoholkranken in Form der sog. "Alkoholikerfürsorge". Im Kreis Segeberg wurden gemäß dem 'Bericht über Allgemeine gesundheitliche Verhältnisse' für das Jahr 1937 [126] 170 psychisch kranke Menschen und 142 Alkoholkranke ambulant beraten und betreut. Alkoholkrank waren demnach 136 Männer und 6 Frauen, von denen 51 Patienten alkoholisiert in "Schutzhaft" genommen und 3 Männer und 1 Frau entmündigt wurden. Nachdem für die Kriegsjahre bis 1944 zu "Geistes- und Gemütserkrankungen" und zum "Alkoholismus" keine verwertbaren Eintragungen existieren, werden für das Jahr 1945 im Kreis Segeberg 225 Todesfälle im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen angegeben. [127] Leider werden die Todesumstände und -ursachen nicht spezifiziert.
Somit haben die Amtsärzte einerseits psychisch erkrankte und suchtkranke Patienten ambulant behandelt und beraten, andererseits haben sie dieselben Menschen durch die Veranlassung von Zwangssterilisierungen und Inhaftierungen gedemütigt und verfolgt. Dieses Paradoxon von gleichzeitigem "Heilen und Vernichten" ist ein wesentliches Merkmal ärztlicher Tätigkeit im Nationalsozialismus, für das eine Ursache in einer totalen Aufgabe traditioneller ärztlicher Ethik, wie sie etwa im Hippokratischen Eid begründet ist, zugunsten einer gänzlich unkritischen und absoluten Loyalität gegenüber dem NS-Staat liegt. Es ist verständlich, daß eben dieses Verhalten der Amtsärzte, wie erwähnt, einen Vertrauensverlust bei ihren Patienten und in der Bevölkerung nach sich zog.
In der Provinz Schleswig-Holstein existierten insgesamt vier Erbgesundheitsgerichte, die jeweils für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig und einem Amtsgericht zugeordnet waren, und zwar in Lübeck, Flensburg, Altona und Kiel; in Kiel befand sich auch das Erbgesundheitsobergericht für Schleswig-Holstein. [128] Nachdem 1937 Altona in Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes Stadtteil der Hansestadt geworden war, wurde in Itzehoe am dortigen Amtsgericht ein Erbgesundheitsgericht eingerichtet.
Die schleswig-holsteinische Ärztekammer hatte 1935 ein Verzeichnis sämtlicher Kliniken bzw. Krankenhäuser, die für die Durchführung chirurgischer Sterilisationseingriffe im Zusammenhang mit dem GZVEN geeignet erschienen, erstellt. [129] Für Flensburg waren dies die gynäkologische Privatklinik Dr. Jensen und das St. Franziskuskrankenhaus, für Schleswig das Städtische Krankenhaus und die Landesheilanstalt Schleswig-Stadtfeld, in Rendsburg das Städtische Krankenhaus, in Eckernförde das Kreiskrankenhaus (Dr. Wagner), in Neumünster das Städtische Krankenhaus (Dr. Graf) und die Privatklinik Dr. Köhler, in Eutin das Landeskrankenhaus (Dr. Saalfeldt), in Kiel die Chirurgische Universitätsklinik, die Privatkliniken Dr. Lubinus, Dr. Rehr, Dr. Demme, Dr. Koreuber und Dr. Robert, die Universitäts-Frauenklinik und das DRK-Anscharkrankenhaus, für Altona und Wandsbek jeweils das Städtische Krankenhaus. Im Kreis Husum-Eiderstedt wurden Zwangssterilisierungen im Städtischen Krankenhaus in Bredtstedt (Dr. Godt) und im Städtischen Krankenhaus in Husum (Dr. Stoppel) durchgeführt, im Kreis Norderdithmarschen im Städtischen Krankenhaus in Meldorf (Dr. von Gusnar) und im Städtischen Krankenhaus in Heide, für den Kreis Oldenburg in der Landesheilanstalt für Geisteskranke in Neustadt, für den Kreis Lauenburg im Städtischen Krankenhaus in Mölln (Dr. Paysen), für den Kreis Stormarn im Kreiskrankenhaus in Bad Oldesloe (Dr. Möllhausen, Dr. Frieß), für den Kreis Segeberg in der Privatklinik Dr. Rinne und im Kreiskrankenhaus in Bad Segeberg, für den Kreis Pinneberg im Städtischen Krankenhaus Elmshorn (Dr. Specht) und in der Privatklinik Dr. Piening, im Kreis Südtondern im Kreiskrankenhaus Niebüll und im Kreis Steinburg im Städtischen Krankenhaus Itzehoe und in der Privatklinik Dr. Rettig in Itzehoe.
Außerdem führten das Kreiskrankenhaus in Oldenburg, die Städtischen Krankenhäuser in Glückstadt, Marne, Wyk, Wedel und Ütersen, das Menkestift in Wilster, die Diakonissenanstalt in Flensburg und die Privatkliniken Dr. Kramer, Dr. Kärger und Dr. Portwich in Kiel chirurgische Unfruchtbarmachungen durch. [130] Unter Verwendung ionisierender Strahlen, vorwiegend Röntgenstrahlen, wurde in der Kieler Universitäts-Frauenklinik (Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Jüngling, Dr. Kirchhoff), im Städtischen Krankenhaus in Kiel sowie in der evangelisch-lutherischen Diakonissenanstalt in Flensburg zwangssterilisiert. [131]
Die Auswahl der zur Sterilisierung berechtigten Ärzte und Kliniken erfolgte wie die der Amtsärzte nach dem Kriterium der politischen Zuverlässigkeit im nationalsozialistischen Sinne. So findet sich in dem Verzeichnis der Ärztekammer der Hinweis, daß im Landeskrankenhaus in Eutin nur Dr. Saalfeldt Sterilisierungseingriffe durchführen solle, da der zweite Chirurg "weltanschaulich nicht zuverlässig" [132] sei. Der Chirurg Dr. Hans Lubinus erhielt die Operationserlaubnis für Sterilisierungseingriffe an Männern in seiner Kieler Privatklinik u. a. auf Grund seiner politischen Haltung als "zuverlässiger Nationalsozialist" [133]. Lubinus trat am 01.05.1933 in die NSDAP ein (Mitglieds-Nr. 2730161) und war Mitglied der SS; "L. ist ein guter SS-Führer (...). Beliebter Kamerad von anständi-ger Gesinnung. (...) Dr. Lubinus hat sich jederzeit als SS-Mann gezeigt und sich in weitgehendem Maße für die SS eingesetzt". [134]
Die Sterilisierung erfolgte bei Männern üblicherweise durch eine Durchtrennung des Samenstranges nach Leistenschnitt; [135] bei Frauen durch eine Durchtrennung oder stumpfe Quetschung mit anschließender Ligatur der Eileiter. Diese Operationsverfahren werden in vielen OP-Berichten beschrieben. [136] Für Frauen war die Letalität des Eingriffes etwa fünf mal höher als für Männer. Verstarb ein Patient bzw. eine Patientin in Folge einer Sterilisierung, wurde dem OP-Bericht eine kurze Darstellung der mutmaßlichen Todesursache beigefügt. Die Hausangestellte Erna B., die auf Grund eines Sterilisierungsbeschlusses des Erbgesundheitsgerichtes in Lübeck (Aktenzeichen 195/38) im Kreiskrankenhaus in Bad Oldesloe am 06.01.1939 mit der Diagnose "angeborener Schwachsinn" zwangssterilisiert worden war, war angeblich an einem Herzinfarkt verstorben. Dabei war der Herzinfarkt lediglich eine diagnostisch nicht gesicherte Vermutung. Erna B. verstarb im Kreiskrankenhaus in Bad Oldesloe am 18.01.1939 im Alter von 22 Jahren. Dieses Alter macht einen Herzinfarkt als Todesursache äußerst unwahrscheinlich. Eine Obduktion, die die tatsächliche Todesursache hätte klären können, wurde nicht durchgeführt. Im ärztlichen Bericht ist als todesursächliche Komplikation vermerkt: "Pat. war postoperativ ausserordentlich unruhig, verliess eigenmächtig das Bett und trank trotz Verbotes kaltes Wasser aus der Leitung." [137]
Das für Frauen beschriebene Sterilisierungsverfahren der Quetschung und Unterbindung der Eileiter wurde trotz einer relativ hohen Versagerquote häufig angewandt. Frauen, die nach dieser Methode zwangssterilisiert worden sind, mußten sich in den meisten Fällen mindestens einem weiteren Sterilisierungseingriff unterziehen. Sämtliche Sterilisierungsversager mußten dem Reichsgesundheitsamt in Berlin unter Angabe des Krankenhauses, des operierenden Arztes und der OP-Methode gemeldet werden. Mit Schreiben vom 09.11.1939 berichtete Dr. Hilling über einen Versager nach operativer Unfruchtbarmachung im Städtischen Krankenhaus in Schleswig: "Die damals 18-jährige Martha S. wurde wegen angeborenen Schwachsinns am 28. Mai 1934 durch Dr. Brix (...) vom Unterleibmittelschnitt durch doppelte Quetschung und Unterbindung beider Eileiter nach Madlener unfruchtbar gemacht." [138] Fünf Jahre später wurde bei Martha S. eine Schwangerschaft festgestellt; die Sterilisierung war demnach wirkungslos gewesen. Die Schwangerschaft wurde am 25.03.1939 unterbrochen und die Unfruchtbarmachung nun durch die sicherere Durchtrennung der Eileiter wiederholt. Gemäß der '4. Durchführungsverordnung' des GZVEN vom 18.07.1935 konnten fortan auch Schwangerschaftsunterbrechungen aus eugenischen Gründen, allerdings nur mit Zustimmung der Schwangeren, durchgeführt werden. [139] 1935 wurden 897 Schwangerschaftsunterbrechungen in Kombination mit einer Zwangssterilisierung vorgenommen. [140] Insgesamt wurden ca. 30.000 eugenische Schwangerschaftsunterbrechungen durchgeführt. [141]
Je nach Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes betrugen die Kosten für eine Zwangssterilisierung zwischen 20,00 und 84,00 Reichsmark. [142] Nach Paragraph 13 des GZVEN wurden die Sterilisierungskosten von der Krankenkasse, bei nichtversicherten finanziell Bedürftigen vom öffentlichen Fürsorgeverband getragen. Die Kosten, die über die Mindestsätze der ärztlichen Gebührenordnung und über die durchschnittlichen Pflegesätze hinausgingen, mußten vom Betroffenen selbst gezahlt werden. Die Kosten der Erbgesundheitsgerichtsverfahren hatte die Staatskasse zu tragen. [143] Zur Feststellung der finanziellen Bedürftigkeit und des Kostenträgers wurden den Betroffenen Fragebögen vorgelegt, in denen sie detailliert ihre eigene finanzielle Situation und die ihrer Angehörigen darlegen mußten. [144]
In einem Schreiben an alle schleswig-holsteinischen Kreisgesundheitsämter vom 31.05.1934 forderte der Regierungspräsident die Amtsärzte auf, auf polizeiliche Zwangsmaßnahmen bei der Durchsetzung eines Sterilisierungsurteils möglichst zu verzichten und nur in Fällen starken Widerstandes oder Fluchtgefahr einen Polizeieinsatz anzuordnen. Außerdem solle die Übermittlung des schriftlichen Sterilisierungsbeschlusses nicht durch die Polizei, sondern durch den zuständigen Amtsarzt erfolgen, "um das Selbstgefühl der zu Sterilisierenden möglichst zu schonen." [145] Trotz solcher Vorsichtsmaßnahmen, die sicherlich nicht aus Gründen der Rücksicht auf das "Selbstgefühl" der Sterilisierungsopfer veranlaßt wurden, sondern eine reibungslose und von der Öffentlichkeit möglichst unbemerkte Durchführung des GZVEN und der NS-Sterilisierungspolitik - ein Polizeieinsatz erregt Aufsehen - gewährleisten sollten, wurden natürlich auch in Schleswig-Holstein polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen von einer Zwangssterilisierung Bedrohte angewandt; im Jahre 1934 in insgesamt 119 Fällen. [146] Die Ortspolizeibehörde in Bordesholm machte dem Regierungspräsidenten und dem Landrat in Rendsburg am 05.08.1937 Mitteilung über einen Polizeieinsatz, mit dem der Schuhmacher Hans G. am 13.07.1937 in das Städtische Krankenhaus in Rendsburg zur Zwangssterilisierung verbracht worden war. Gegen Hans G. war ein Sterilisierungsbeschluß des Erbgesundheitsgerichtes in Kiel (Aktenzeichen 30/37) am 22.04.1937 ergangen. Herr G. versuchte, sich der drohenden Sterilisierung durch Flucht zu entziehen und leistete den beiden Polizisten erheblichen Widerstand, als diese ihn in das Krankenhaus bringen wollten. Die Polizeibeamten überwältigten Hans G. und so wurde er schließlich doch zwangssterilisiert. [147]
Das Schicksal einer Zwangssterilisierung erlitt auch "die Ehefrau Alice" [148] ; sie wurde auf Grund eines Sterilisierungsbeschlusses des Erbgesundheitsgerichtes Kiel vom 26.05.1936 am 27.05.1937 im Städtischen Krankenhaus in Schleswig unfruchtbar gemacht. [149] Zwischen Sterilisierungsurteil und -eingriff lag also ein Jahr. Solche großen Zeitabstände zwischen Beschluß und Sterilisierung waren nicht selten und sind u. a. darauf zurückzuführen, daß die sterilisierenden Krankenhäuser die große Zahl der Sterilisierungsbeschlüsse neben ihrem üblichen chirurgischen und gynäkologischen OP-Programm nicht in angemessener Zeit bewältigen konnten. Es läßt sich leicht nachvollziehen, wie quälend das lange Warten für die Sterilisierungsopfer gewesen sein muß.
Angesichts einer eugenischen Wissenschaft, die weit mehr auf Spekulationen denn auf gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen basierte und des vollkommen unzureichenden erbbiologischen Erkenntnisstandes der dreißiger Jahre mußte es in großer Zahl zu Fehlentscheidungen der Erbgesundheitsgerichte kommen. [150] Der Justizangestellte Walter T. war ein Opfer einer solchen Fehlentscheidung. [151] Am 16.06.1936 beschloß das Erbgesundheitsgericht in Kiel die Sterilisierung von Walter T. auf Grund einer Hüftgelenksluxation [152]. Da Walter T. die Erblichkeit seiner Behinderung anzweifelte, legte er Widerspruch gegen den Sterilisierungsbeschluß ein, der jedoch vom Kieler Erbgesundheitsobergericht am 19.05.1938 abgelehnt wurde. Walter T. entschloß sich daraufhin, sich auf eigene Kosten in eine geeignete Einrichtung stationär aufnehmen zu lassen, um so der Sterilisierung zu entgehen. Da Walter T. aber nicht psychisch krank war, konnte er in keiner der psychiatrischen Anstalten Schleswig-Holsteins aufgenommen werden. Es existierte in Schleswig-Holstein keine "Anstalt für Erbkranke, die nicht geisteskrank sind" [153] und der leitende Amtsarzt des Gesundheitsamtes für den Kreis Oldenburg lehnte die Veranlassung der Sterilisierung von Walter T. ab, "solange ihm nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich in eine geschlossene Anstalt zu begeben." [154]
Wie bereits dargestellt, ist die Anzahl der Zwangssterilisierungen in der Zeit des zweiten Weltkrieges im Vergleich mit den Jahren von 1934 bis 1939 deutlich zurückgegangen, ohne allerdings gänzlich zu sistieren. Neben den geschilderten Gründen liegt eine weitere Ursache für den Rückgang der Sterilisierungsverfahren und -eingriffe darin, daß in den Kriegsjahren "seitens der Heil- und Pflegeanstalten und ähnlicher Anstalten (Psychiatrischer Universitätskliniken) die ihnen (...) obliegende Meldepflicht erbkranker Anstaltsinsassen nicht mehr erfüllt wird (...)." [155] Die psychiatrischen Anstalten und Kliniken kamen demnach seit Ende 1939 ihrer Anzeigepflicht im Sinne des GZVEN nur noch unzureichend bzw. gar nicht mehr nach; dies geht aus einem Schreiben des Gesundheitsamtes für den Kreis Pinneberg an den schleswig-holsteinischen Regierungspräsidenten vom 25.03.1944 hervor. Der Regierungspräsident meldete daraufhin unverzüglich die Beobachtung des Gesundheitsamtes an den Reichsminister des Innern mit der Bitte, "die Anstalts-leiter der Heil- und Pflegeanstalten und der Psychiatrischen Uni-versitätskliniken anzuweisen, die vorgeschriebenen Anzeigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen pünktlich zu erstatten." [156] Dem Schreiben des Kreisgesundheitsamtes Pinneberg zufolge war der Rückgang der Sterilisierungsanzeigen ein durchaus reichsweites Phänomen. Dieser Rückgang ist einerseits sicherlich eine Reaktion auf die '6. Durchführungsverordnung' des GZVEN, andererseits mag er aber auch aus einem Sterilisierungsnihilismus der Anstaltspsychiater angesichts der seit Kriegsbeginn realisierten NS-"Euthanasie" resultieren: wenn die psychisch Kranken ohnehin umgebracht werden, ist es nicht mehr notwendig, sie zu sterilisieren; die Sterilisierungen waren sinnlos geworden.
Im Jahre 1934 sind insgesamt 4.612 Sterilisierungsanzeigen erstattet und 2.240 Sterilisierungsanträge gestellt worden. Etwa 40% der Anzeigen wurden von Anstaltsärzten erstattet; demgegenüber wurden aber nur ca. 10% aller Anträge von Anstaltsärzten gestellt (Tab. 2). Dies kennzeichnet ein für Anstaltsärzte typisches Verhalten: &Quot;Die Anstaltsleiter stellten, obwohl sie antragsberechtigt waren, lieber Anzeige beim Gesundheitsamt, als einen Antrag beim Erbgesundheitsgericht, da die Anzeige dann nicht zu den Gerichtsakten genommen wurde und der anzeigende Arzt damit ungenannt blieb." [158] In Württemberg wurden zwischen 1935 und 1941 78% der Anträge von Amtsärzten und nur 18% von Anstaltsärzten gestellt. [159] Anstaltsärzte stellten deshalb in so geringem Maße Anträge, weil sie einen Vertrauensverlust Ihrer Patienten und in Folge dessen das "Abwandern" von Patienten in andere medizinische Fachdisziplinen, wie z. B. der Inneren Medizin, befürchteten.
Anzeigen | Anträge | |
von Amtsärzten | 622 | 967 |
von Anstaltsärzten | 1.827 | 247 |
von anderen Ärzten | 1.025 | --- |
von nichtärztlichen Berufs- gruppen des Gesundheitswesens | 1.138 | --- |
von betroffenen Patienten | ----- | 706 |
von gesetzlichen Vertre- tern der Patienten | ----- | 320 |
Auffallend ist die große Zahl der Anzeigen von den nichtärztlichen Berufsgruppen des Gesundheitswesens, also den freiberuflichen und in Kliniken tätigen Hebammen, den Gemeindekrankenschwestern, dem Krankenpflegepersonal in Krankenhäusern und den Säuglings- und Kinderkrankenschwestern. [160] Die sich in der Anzeigenerstattung wiederspiegelnde starke Beteiligung insbesondere der Krankenpflege an der NS-Sterilisierungspolitik liegt, analog zum ärztlichen Berufsstand, u. a. in einer weitgehenden Unterordnung und kritiklosen Anpassung gegenüber dem nationalsozialistischem Staat und seiner gesundheitspolitischen Programmatik begründet. [161]
Von den 4.612 Sterilisierungsanzeigen wurden 968 Anzeigen "wegen unbegründeter Anzeige" (139), "wegen zu hohen Alters" (153), "wegen nicht bestehender Fortpflanzungsfähigkeit" (39), "wegen Alters unter 10 Jahren" (53) und "wegen anderer Gründe" (584) zurückgewiesen. Solche "anderen Gründe" waren z. B. eine Anstaltsbedürftigkeit oder eine lebensbedrohliche Erkrankung. Die Ablehnungskategorie "wegen Alters unter 10 Jahren" macht deutlich, daß auch schon Kinder ab dem zehnten Lebensjahr und Jugendliche zwangsweise sterilisiert werden konnten.
Ausgehend von 2.240 Anträgen auf Unfruchtbarmachung wurden in Schleswig-Holstein 1934 ca. 3% aller im ersten Jahr des NS-Sterilisierungsprogrammes ergangenen Sterilisierungsanträge gestellt. Es gehen die auf Grundlage der Anträge ergangenen Sterilisierungsurteile und die durchgeführten Sterilisierungseingriffe aus dem Bericht des Regierungspräsidenten leider nicht hervor. Wenn aber die reichsweiten statistischen Daten als Vergleichszahlen zugrunde gelegt werden, so führten durchschnittlich 75% aller Anträge zu einem Sterilisierungsbeschluß und damit, bis auf wenige Ausnahmen, zu einer Sterilisierung; in 53 Fällen ist eine Sterilisierung trotz ergangenem Beschluß unterblieben. Für Schleswig-Holstein lassen sich so etwa 1.600 durchgeführte Sterilisierungseingriffe im Jahr 1934 konstatieren; dies sind ca. 5% aller reichsweit durchgeführten Zwangssterilisierungen.
1937 sind insgesamt 2.331 Sterilisierungsanzeigen erstattet worden; 1.082 von Amtsärzten, 516 von Anstaltsärzten, 309 von anderen Ärzten und 424 von den nichtärztlichen Berufsgruppen; 552 Anzeigen wurden abgewiesen. Es wurden 1.207 Anträge auf Unfruchtbarmachung gestellt; 765 von Amtsärzten, 292 von Anstaltsärzten, 105 von "Erbkranken" selbst und 45 von deren gesetzlichen Vertretern. 60% der Anträge wurden auf Grund der Diagnose "angeborener Schwachsinn", 22% auf Grund Schizophrener Psychosen gestellt. Eine ganz ähnliche statistische Verteilung ergiebt sich für die durchgeführten Sterilisierungen. Im Jahre 1937 wurden 1.193 Patienten, 613 Männer und 580 Frauen, zwangssterilisiert; davon 68% wegen "angeborenem Schwachsinn" und 16% wegen einer Schizophrenie (Tab. 3). In 94 Fällen unterblieb die Sterilisierung bzw. wurde ausgesetzt. In 62 Fällen wurden polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen die Betroffenen ergriffen. 64% der Sterilisierungen wurden in den Städten Kiel (13%), Lübeck (10%), Schleswig (10%), Rendsburg (8%), Pinneberg (6%), Oldenburg (4%), Eutin (4%), Husum (3%), Eckernförde (2%), Neumünster (2%) und Flensburg (2%) durchgeführt; entsprechend sind in diesen Städten die meisten, ebenfalls 64% aller Anträge auf Unfruchtbarmachung gestellt worden. Die übrigen Sterilisierungseingriffe wurden in den Kreisen Schleswig-Holsteins durchgeführt. Somit wurden zwei Drittel der Patienten in den größeren Städten und ein Drittel in ländlichen Regionen zwangssterilisiert.
Anträge | Sterilisierungen | |||
M | F | M | F | |
"angeborener Schwachsinn" | 339 | 382 | 381 |
424 |
Schizophrene Psychose | 147 | 110 | 121 | 74 |
Manisch-depressive Psychose | 8 | 11 | 5 | 2 |
Epilepsie | 59 | 68 | 65 | 62 |
Chorea Huntington | --- | --- | --- | --- |
"erbliche Blindheit" | 7 | 5 | 1 | 4 |
"erbliche Taubheit" | 9 | 8 | 8 | 7 |
körperliche Fehlbildungen | 10 | 8 | 5 | 6 |
"schwerer Alkoholismus" | 35 | --- | 27 |
1 |
Im Jahre 1938 sind 1.812 Sterilisierungsanzeigen erstattet worden. 815 der Anzeigen wurden von Amtsärzten gestellt, 373 von Anstaltsärzten, 266 von anderen Ärzten und 318 von den nichtärztlichen Berufsgruppen des Gesundheitswesens. Insgesamt wurden 595 Anzeigen zurückgewiesen. Amtsärzte stellten 696 aller Sterilisierungsanträge, Anstaltsärzte 143, betroffene Patienten 59 und gesetzliche Vertreter von Patienten 25 Anträge; insgesamt wurden 852 Sterilisierungsanträge gestellt. Ähnlich wie im Vorjahr wurden die meisten Anträge auf Grund der Diagnosen "angeborener Schwachsinn" (67%) und Schizophrenie (19%) gestellt. Desgleichen wurden daraufhin die meisten Zwangssterilisierungen durchgeführt; 65% bei "angeborenem Schwachsinn" und 21% bei dem Vorliegen einer Schizophrenen Psychose (Tab. 4). Insgesamt wurden 1938 in Schleswig-Holstein 739 psychiatrisch und neurologisch erkrankte und behinderte Menschen zwangssterilisiert; 372 Männer und 367 Frauen. Eine relative Häufung der Sterilisierungen ist in der ersten Jahreshälfte zu verzeichnen. Die Unfruchtbarmachung wurde in 40 Fällen ausgesetzt und in 48 Fällen wurden die Opfer mit polizeilichem Zwang der Sterilisierung zugeführt.
Anträge | Sterilisierungen | |||
M | F | M | F | |
"angeborener Schwachsinn" | 314 | 255 | 230 |
250 |
Schizophrene Psychose | 94 | 67 | 87 | 68 |
Manisch-depressive Psychose | 7 | 7 | 1 | 5 |
Epilepsie | 55 | 44 | 23 | 29 |
Chorea Huntington | 2 | --- | --- | --- |
"erbliche Blindheit" | --- | 7 | 3 | 2 |
"erbliche Taubheit" | 11 | 10 | 9 | 3 |
körperliche Fehlbildungen | 5 | 14 | 5 | 10 |
"schwerer Alkoholismus" | 30 | --- | 14 |
--- |
1939 wurden 1.537 Sterilisierungsanzeigen erstattet, von denen 539 abgewiesen wurden. 595 der Anzeigen wurden von Amtsärzten, 247 von Anstaltsärzten, 202 von anderen Ärzten und 493 von den nichtärztlichen Berufsgruppen erstattet. Insgesamt wurden 570 Sterilisierungsanträge gestellt; 441 von Amtsärzten, 100 von Anstaltsärzten, 24 von betroffenen Patienten und 5 von gesetzlichen Vertretern von Patienten. Wiederum wurden die meisten Anträge auf Grund "angeborenen Schwachsinns" gestellt; dies waren 68% aller Anträge. 16% der Anträge wurden auf Grund einer Schizophrenie gestellt und 9% wegen Epilepsie (Tab. 5).
Anträge | Sterilisierungen | |||
M | F | M | F | |
"angeborener Schwachsinn" | 208 | 178 | 186 | 148 |
Schizophrene Psychose | 54 | 36 | 52 | 42 |
Manisch-depressive Psychose | --- | --- | 1 | --- |
Epilepsie | 30 | 20 | 19 | 24 |
Chorea Huntington | --- | 1 | 1 | --- |
"erbliche Blindheit" | 5 | 1 | 1 | --- |
"erbliche Taubheit" | 7 | 3 | 3 | 4 |
körperliche Fehlbildungen | 9 | 11 | 3 | 3 |
"schwerer Alkoholismus" | 7 | --- | 11 | --- |
Zwangssterilisiert wurden im Jahre 1939 insgesamt 498 Patienten; 277 Männer und 221 Frauen. In 7 Fällen unterblieb die Sterilisierung trotz ergangenem Urteil und in 25 Fällen wurden Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung des Sterilisierungsbeschlusses angewandt. In allen Regionen Schleswig-Holsteins ging die Sterilisierungstätigkeit gegenüber 1937 um über 50% zurück; in Flensburg stieg sie dagegen um etwa 70%. In der ersten Jahreshälfte wurden 73% aller Sterilisierungen durchgeführt. Ein auffallend deutlicher Rückgang der Sterilisierungen korreliert mit dem Kriegsbeginn im September 1939, da die Unfruchtbarmachungen, wie bereits dargestellt, nach der '6. Durchführungsverordnung des GZVEN' mit dem Beginn des Krieges stark einzuschränken waren. Von September bis Dezember wurden nur noch 12% aller Sterilisierungen des Jahres durchgeführt.
Im ersten Kriegsjahr 1940 sind 1.769 Sterilisierungsanzeigen erstattet worden. Davon wurden 795 von Amtsärzten, 240 von Anstaltsärzten, 249 von anderen Ärzten und 485 von den nichtärztlichen Berufsgruppen des Gesundheitswesens erstattet. 667 der Anzeigen wurden zurückgewiesen. Es sind 558 Antragstellungen zur Unfruchtbarmachung erfolgt; 474 Sterilisierungsanträge wurden von Amtsärzten gestellt, 56 von Anstaltsärzten, 16 von betroffenen Patienten und 12 von gesetzlichen Vertretern entmündigter Patienten. 70% der Anträge wurden auf Grund "angeborenem Schwachsinns" gestellt und 11% bei Vorliegen einer Schizophrenie. Insgesamt wurden 309 Zwangssterilisierungen durchgeführt; 137 Männer und 172 Frauen wurden sterilisiert. In 9 Fällen wurde die Unfruchtbarmachung ausgesetzt und in 23 Fällen wurde das Sterilisierungsurteil mittels Polizeieinsatz durchgesetzt. Im ersten Quartal des Jahres 1940 sind 35 der Sterilisierungseingriffe durchgeführt worden, dies sind 11%. 75% aller Sterilisierungen erfolgten bei "angeborenem Schwachsinn" und 14% der Sterilisierten wurden auf Grund einer schizophrenen Psychose unfruchtbar gemacht (Tab. 6).
Anträge | Sterilisierungen | |||
M | F | M | F | |
"angeborener Schwachsinn" | 187 | 210 | 137 | 172 |
Schizophrene Psychose | 37 | 24 | 91 | 139 |
Manisch-depressive Psychose | 1 | 1 | 1 | 1 |
Epilepsie | 43 | 22 | 7 | 9 |
Chorea Huntington | 2 | --- | 1 | --- |
"erbliche Blindheit" | 4 | 2 | 2 | 1 |
"erbliche Taubheit" | 6 | 5 | 4 | 2 |
körperliche Fehlbildungen | 3 | 5 | 2 | 2 |
"schwerer Alkoholismus" | 3 | 3 | 2 | 3 |
Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Sterilisierungen in den meisten Regionen Schleswig-Holsteins weiter zurückgegangen; in Rendsburg, Husum, Südtondern und dem Herzogtum Lauenburg ist sie jeweils angestiegen. Im Kreis Steinburg sind 126 der Sterilisie-rungsanzeigen (7%) erstattet und 70 aller Anträge (13%) gestellt worden. Sterilisiert wurden hier 25 Patienten (8%), davon 85% wegen "angeborenem Schwachsinn". In Oldenburg ergingen 43 Anzeigen (2%). Es wurden 9 Anträge (2%) gestellt und 12 Sterilisierungen (4%) durchgeführt; 50% davon wegen "angeborenem Schwachsinn". Im Kreis Süderdithmarschen wurden 79 Anzeigen (5%) erstattet und 9 Sterilisierungsanträge (2%) gestellt. Hier erfolgten 6 Unfruchtbarmachungen (2%), davon lediglich ein Drittel wegen "angeborenem Schwachsinn".
Die Entwicklung der Anzeigenerstattungen, der Antragstellungen und der Sterilisierungstätigkeit in der Zeit zwischen 1934 und 1940 ist von einem kontinuierlichen Rückgang der Anzeigen, Anträge und Sterilisierungen gekennzeichnet; dabei nimmt die Anzahl der Zwangssterilisierungen nahezu linear ab. In jedem Jahr lag die Anzahl der Sterilisierungsanträge um mehr als 50% unter der der Sterilisierungsanzeigen. Die Anzahl der durchgeführten Sterilisierungseingriffe lag im Durchschnitt um 20% unter der der Anträge auf Unfruchtbarmachung.
In den vier Jahren von 1937 bis 1940 sind in Schleswig-Holstein insgesamt 2.739 psychisch und neurologisch kranke und behinderte Menschen zwangssterilisiert worden. Es wurden 1.399 Männer und 1.340 Frauen sterilisiert; das Geschlechterverhältnis für die Gesamtheit aller Sterilisierungen lag also, wie auch reichsweit, annähernd bei 1:1. Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der Anzahl der Unfruchtbarmachungen ergeben sich allerdings für einzelne Sterilisierungsdiagnosen:
Männer | Frauen | Gesamt | |
"angeborener Schwachsinn" | 888 | 961 | 1.849 |
Schizophrene Psychose | 287 | 199 | 486 |
Manisch-depressive Psychose | 8 | 8 | 16 |
Epilepsie | 114 | 124 | 238 |
Chorea Huntington | 2 | --- | 2 |
"erbliche Blindheit" | 7 | 7 | 14 |
"erbliche Taubheit" | 24 | 16 | 40 |
körperliche Fehlbildungen | 15 | 21 | 36 |
"schwerer Alkoholismus" | 54 | 4 | 58 |
Mit der Diagnose einer Oligophrenie wurden betroffene Frauen in 52% und betroffene Männer in 48% aller Fälle sterilisiert; mit einer Differenz von 4% wurden Frauen häufiger als Männer wegen "angeborenen Schwachsinns" sterilisiert. Demgegenüber lag im Reichsdurchschnitt, wie bereits dargestellt, der Anteil der Frauen an den als oligophren geltenden Sterilisationsopfern bei ca. 65%. Diese Relation kann für Schleswig-Holstein also nicht bestätigt werden; vielmehr entspricht das für Schleswig-Holstein im Zeitraum von 1937 bis 1940 ermittelte Sterilisationsverhältnis zwischen Männern und Frauen sehr viel eher der Inzidenz einer Oligophrenie, die für das männliche und weibliche Geschlecht gleich groß ist. Auch für die schizophrene Psychose ist die Erkrankungswahrscheinlichkeit für Männer und Frauen gleich hoch. Dennoch sind mit der Diagnose einer Schizophrenie betroffene Männer in 59% aller Fälle und betroffene Frauen in 41% aller Fälle zwangssterilisiert worden. Da die für Männer und Frauen unterschiedliche Sterilisierungshäufigkeit nicht mit der Inzidenz der Schizophrenie übereinstimmt, wurden Männer offenbar häufiger als Frauen als schizophren diagnostiziert. Im Falle einer Alkoholabhängigkeit wurden 93% der betroffenen Männer und nur 7% der betroffenen Frauen sterilisiert. Dieses Sterilisationsverhältnis zwischen Männern und Frauen entspricht annähernd der Erkrankungswahrscheinlichkeit für beide Geschlechter, wie für den Kreis Segeberg gezeigt werden konnte und spiegelt die Unterschiede im Trinkverhalten und im Alkoholkonsum von Männern und Frauen in den zwanziger und dreißiger Jahren wider. Das Geschlechterverhältnis aller übrigen Steoarilisierungsdiagnosen lag bei nahezu 1:1.
In der Zeit von 1937 bis 1940 sind über zwei Drittel aller Zwangssterilisierungen auf Grund der Diagnose einer Oligophrenie, 18% bei dem Vorliegen einer Schizophrenie, 9% mit der Diagnose einer Epilepsie und nur 2% im Falle einer Alkoholkrankheit durchgeführt worden. Diese diagnostische Verteilung divergiert auffällig von den von der 'Gesellschaft deutscher Neurologen und Psychiater' erhobenen epidemiologischen Daten. Demnach waren im Jahre 1936 47% der insgesamt 163.341 hospitalisierten Psychiatriepatienten an einer schizophrenen Psychose erkrankt, 26% waren oligophren, 4,1% litten an progressiver Paralyse, 2,9% litten an einer manisch-depressiven Psychose, 2% waren "Psychopathen" und 1,2% waren alkoholkrank. [162] Folglich war nicht einmal ein Drittel aller hospitalisierten Psychiatriepatienten als oligophren diagnostiziert worden, aber über zwei Drittel aller Sterilisierten wurden auf Grund der Diagnose "angeborener Schwachsinn" unfruchtbar gemacht. Dieser Befund macht um so deutlicher, in welch großem Ausmaß die Sterilisierungsindikation "angeborener Schwachsinn" als Sozialkorrektiv diente, d. h. wie häufig Menschen mit sozial abweichendem und somit unerwünschtem Verhalten fälschlich als oligophren diagnostiziert und in Folge dessen sterilisiert wurden.
Nachdem im Verlauf der zwanziger Jahre vor allem die Arbeit der Inneren Mission mit arbeitslosen und sozial auffälligen Jugendlichen, die sog. "Fürsorgeerziehung", stark expandierte, [166] geriet der 'Landesverein für Innere Mission' in den letzten Jahren der Weimarer Republik zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die letztlich zu einer grundlegenden Umorientierung der Tätigkeitsbereiche der Inneren Mission auf die Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung von psychisch und neurologisch kranken Menschen führten.
In massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet der Landesverein, nachdem 1931 die "Fürsorgeerziehung" endgültig aufgegeben werden mußte. Die Provinzialverwaltung hatte eigene Fürsorgeerziehungsheime errichtet und die Innere Mission damit ihr Monopol der "Fürsorgeerziehung" verloren, so daß ihre Einrichtungen kaum noch genutzt wurden. [167] Außerdem sank in Folge der Weltwirtschaftskrise die Anzahl der Alkoholkranken, [168] so daß auch der Arbeitsbereich der Alkoholkrankenhilfe für die Inneren Mission wesentlich an Bedeutung verlor, die "Trinkerheilanstalt Salem" im Jahre 1934 geschlossen wurde und fortan unter der neuen Bezeichnung "Thetmarshof" der stationären Unterbringung weiblicher Psychiatriepatienten diente. [169] Auch die nach Aufgabe der "Fürsorgeerziehung" freigewordenen Häuser "Falkenhorst" und "Falkenburg" dienten nunmehr der stationären Versorgung psychiatrischer und neurologischer Patienten; dies waren die ersten Gebäude der 'Holsteinischen Heilstätten für Nerven- und Alkoholkranke' in Rickling. [170]
Die ökonomische bzw. finanzielle Situation des 'Landesvereins für Innere Mission' verschlechterte sich mit dem Beginn des NS-Regimes so weit, daß die Existenz des Landesvereins ernsthaft bedroht war. [171] Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung aller sozialen, karitativen und Wohlfahrtsorganisationen zugunsten der 'Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt' (NSV) sollte auch jegliche konfessionelle Tätigkeit kirchlicher bzw. diakonischer Sozialarbeit unterbunden werden. Ausdruck dessen war u. a. die Streichung der finanziellen Unterstützung des Landesvereins durch die schleswig-holsteinische Provinzialverwaltung. Mit Schreiben vom 02.10.1935 teilte der Oberpräsident dem Landesverein dazu mit: "Das (...) nationalsozialistisch denkende Oberpräsidium ist der Ansicht, daß die Innere Mission keinerlei finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel verdient. Für die Zukunft kann die Provinz Schleswig-Holstein für Zwecke der Inneren Mission keinerlei Mittel mehr bereitstellen." [172] Dennoch konnte der Landesverein seine psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit bis Kriegsbeginn stetig ausbauen und erweitern. Dies geschah nicht nur mit Duldung der schleswig-holsteinischen Provinzialverwaltung und -regierung, sondern war "Ausdruck der von den Nationalsozialisten betriebenen Auslese- und Ausmerzepolitik. Die als "erbminderwertig" angesehenen Menschen wurden in wachsendem Maße zu billigsten Kostgeldsätzen asyliert, wobei dazu auch nicht-staatliche Träger benutzt wurden. Auf der anderen Seite wurden die als förderungswürdig geltenden Teile der Fürsorge, wie z. B. die Jugendfürsorge in staatliche Hand überführt. Andere Teile, wie die Nicht-Seßhaften-Pflege, wurden ganz aufgelöst." [173] Die Ricklinger Psychiatrischen Anstalten waren unter nationalsozialistischer Herrschaft als Möglichkeit extrem kostengünstiger Verwahrung vorwiegend inkurabler Psychiatriepatienten nicht verzichtbar. Somit hat die im Sinne der NS-Erbgesundheitspolitik erfolgte Patientenselektion und -asylierung den 'Landesverein für Innere Mission' nicht nur vor dem finanziellen Ruin bewahrt, sondern gab die Grundlage für die Expansion seiner Psychiatrischen Anstalten und damit letztlich für die wirtschaftliche Sanierung des Landesvereins.
Ausdruck der Expansion der Ricklinger Psychiatrie ist die kontinuierlich ansteigende Gesamtzahl aufgenommener Patienten (Tab. 8); waren es 1935 noch 391, so stieg die Zahl bis auf 949 Patienten im Jahre 1941 an. [174]
1935 | 1936 | 1937 | 1938 | 1939 | 1940 | 1941 |
391 | 443 | 447 | 481 | 772 | 897 | 949 |
Im Zeitraum von 1935 bis 1941 sind also insgesamt 4.380 Psychiatriepatienten in den Ricklinger Anstalten stationär aufgenommen worden. Bei diesen Patienten handelte es sich, wie bereits erwähnt, vorwiegend um inkurable Patienten mit dementsprechend ungünstiger Prognose. Hierzu schreibt Dr. Gerhard Behnsen, einer der Ärzte der Psychiatrischen Anstalten in Rickling, 1939 in der Zeitschrift 'Gesundheitsfürsorge': "Bei der augenblicklichen Belegung sind die Aussichten, den ursächlichen Krankheitsprozeß medizinisch entscheidend zu beeinflussen, gering; die Aufgaben sind deshalb vorwiegend pflegerisch." [175] Da die meisten Ricklinger Patienten als inkurabel galten, waren die therapeutischen Bemühungen bei kaum vorhandenen Therapiemöglichkeiten gering. Die weitgehend fehlende medizinisch-therapeutische Versorgung war wesentlich bedingt durch die personelle Situation: in den Ricklinger Psychiatrischen Anstalten waren in der Zeit des Nationalsozialismus nacheinander vier vom Landesverein angestellte Ärzte tätig, d. h. es war, bis auf den Zeitraum von 1935 bis 1938, zur Zeit jeweils nur ein Arzt für die medizinische Versorgung sämtlicher Patienten zuständig. In den zwei Jahren von 1936 bis 1938 wurde der in dieser Zeit leitende Arzt Dr. Franz Boldt von seiner Ehefrau, einer Ärztin, bei der Behandlung und Betreuung der Ricklinger Patienten unterstützt; dabei arbeitete Frau Dr. Boldt lediglich aushilfsweise ohne Gehalt und war folglich nicht vom Landesverein als Ärztin angestellt. [176]
Die Beaufsichtigung und Pflege der psychisch Kranken übernahmen Ricklinger Diakone, [177] von denen nur ein Teil über eine Krankenpflegeausbildung verfügte und Diakonissen des Lichtenradener Mutterhauses in Berlin. [178] Die Diakone betreuten die männlichen Patienten und die Diakonissen, die allesamt ausgebildete Krankenschwestern waren, die Patientinnen. Den relativ wenigen arbeitsfähigen Patienten wurde eine Beschäftigung im Rahmen der "Arbeitstherapie" ermöglicht; sie waren in der Gartenarbeit, in der Landwirtschaft, im Küchen- und Hausdienst der Ricklinger Anstalten tätig. [179] Die Arbeitstherapie war die einzige Form psychiatrischer Therapie, die in Rickling Anwendung fand; ihr waren natürlich nur arbeitsfähige Patienten zugänglich. Die weitaus meisten Ricklinger Patienten galten jedoch als nicht arbeitsfähig bzw. invalide und konnten folglich auch nicht therapeutisch versorgt werden. [180] Somit wurden die Patienten in den Ricklinger Psychiatrischen Anstalten bei medizinischer Minimalversorgung ohne adäquate psychiatrische Therapie lediglich verwahrt.
Der schon erwähnte Arzt Dr. Gerhard Behnsen war von Ende 1931 bis April 1935 als leitender Arzt in den Ricklinger Anstalten tätig. Behnsen oblag neben seiner ärtzlichen Tätigkeit auch die medizinische Fort- und Weiterbildung der Diakone und Diakonissen; auf dem "Brüdertag" der Ricklinger Diakonenschaft am 21.01.1934 hielt er in diesem Zusammenhang einen Vortrag über 'Aufgaben und Grenzen der Erbgesundheitspflege': "Durch den Geburtenrückgang im ganzen Volk und durch die starke Vermehrung der Minderwertigen drohen wir ein Volk zu werden, das man nicht mehr ein Kulturvolk nennen kann! In vier Generationen werden wir 33 1/3% Minderwertige haben, wenn die Entwicklung so weitergeht wie es die letzten Jahre war. Als Gegenmaßnahme ermöglicht uns das Gesetz jetzt die Sterilisierung und die Verwahrung. Die Maßnahmen sind nur negativ. Sie sind nicht ausreichend, wenn es nicht gelingt, als positive Maßnahme einen kräftigen Willen zur Vermehrung bei den Vollwertigen zu erwecken." [181] Als solche "Minderwertige" galten für ihn auch Alkoholkranke [182] und Behnsen forderte auf einer Tagung des 'Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus' im Oktober 1933, ihre "Sterilisierung dürfe auf keinen Fall zu ängstlich gehandhabt werden." [183] An der Tagung hatten auch die Sterilisierungsideologen Rüdin und Ruttke und der "Reichsgesundheitsführer" Leonardo Conti teilgenommen. Demnach befürwortete das NSDAP-Mitglied Behnsen (Mitglieds-Nr. 2750794) [185] die NS-Sterilisierungspolitik und jegliche Maßnahmen einer negativen und selektiven Eugenik und bekundete diese Haltung auch im Kreise maßgebender NS-Gesundheitspolitiker. Behnsen äußerte sich ebenfalls in verschiedenen medizinischen Fachzeitschriften wiederholt im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik, zu deren Durchsetzung in den Ricklinger Psychiatrischen Anstalten er das diakonische Krankenpflegepersonal anwies, permanent und subtil auf die Patientinnen und Patienten einzuwirken, sich sterilisieren zu lassen. Bereits vor dem Inkrafttreten des nationalsozialistischen Sterilisierungsgesetzes hatte Behnsen die Zwangssterilisierung adoleszenter Patientinnen der Ricklinger Anstalten veranlaßt, wie er auf einer Arbeitstagung des 'Ausschusses für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege' mitteilte: "Wir haben schon eine Reihe von Mädchen sterilisiert. Ein halbes Dutzend schon vor dem Gesetz." [186] Dieser Ausschuß war ein ständiges Gremium des 'Centralausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche', dem Dachverband der Inneren Mission in Deutschland.
Gerhard Behnsen verlies Rickling 1935 und trat als aktiver Sanitätsoffizier in die Deutsche Wehrmacht ein. Sein Nachfolger war Dr. Willi Ohl, der zum 16.04.1935 vom 'Landesverein für Innere Mission' als leitender Arzt der Ricklinger Anstalten eingestellt wurde. [187] Dr. Ohl war weder Mitglied der NSDAP noch des 'Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes' (NSDÄB) gewesen und war eineinhalb Jahre in 'Rickling tätig; er ließ sich am 01.10.1936 als praktischer Arzt in eigener Praxis in Kiel nieder. [188]
Nachfolger von Dr. Ohl in Rickling war der bereits erwähnte Arzt Dr. Franz Boldt; mit ihm war zum ersten Mal ein Facharzt für Nervenheilkunde leitender Arzt der Ricklinger Anstalten. [189] Boldt war NSDAP-Mitglied (Mitglieds-Nr. 4018123) und Mitglied des NSDÄB. [190] Möglicherweise wurde Dr. Boldt am 06.04.1938 vom Vorstand des Landesvereins "fristlos beurlaubt" [191] und anschließend entlassen, weil er sich bezüglich der Patientenversorgung mit Nahrungsmitteln kritisch geäußert hatte. Der Vorstand des 'Landesvereins für Innere Mission' hatte verfügt, die Patientenverpflegung konsequent auf ein Minimum zu reduzieren. In Folge dessen wiesen "eine größere Anzahl Patienten eine mehr oder minder große Gewichtsabnahme" [192] auf und befanden sich in bedrohlich schlechtem Allgemein- und Ernährungszustand, wie Dr. Boldt bei einer Visite der Patienten der Häuser "Falkenhorst" und "Falkenburg" im Januar 1938 feststellte. [193] Es kam daraufhin zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Boldt und einigen Vorstandsmitgliedern und zu einem "Zerwürfnis Dr. Boldts mit den leitenden Herren des Landesvereins." [194]
Nachfolger von Dr. Boldt war Dr. Ernst Lüdemann; er war in Rickling als leitender Arzt von Mai 1938 bis Dezember 1947 tätig, nachdem er Oberarzt in der Psychiatrischen Staatskrankenanstalt in Hamburg-Langenhorn gewesen war. Somit verfügte auch Dr. Lüdemann über eine Ausbildung zum Facharzt für Nervenheilkunde. Dr. Lüdemann war zu keiner Zeit Mitglied einer NS-Organisation gewesen [195] und "eher aufklärerisch-fortschrittlich orientiert, (...) christlich-humanistisch und von großer Toleranz geprägt". [196] Unter den Konsequenzen der nationalsozialistischen Rassenideologie für die Psychiatrie und ihre Patienten, also den Zwangssterilisierungen und Patiententötungen, hat Dr. Lüdemann sehr gelitten. [197] Auf Grund seiner politischen Haltung und persönlichen Erfahrungen mit dem Terror des NS-Regimes hatte Dr. Lüdemann sich geweigert, die zur Erfassung der zu ermordenden Psychiatriepatienten an die Ricklinger Anstalten versandten T 4-Meldebögen auzufüllen, [198] obwohl der Vorstand des 'Landesvereins für Innere Mission' per Dienstanweisung die Bearbeitung der Fragebögen verfügt hatte: "Die von dem Ärzteführer Dr. Conti übersandten Fragebogen sollen auf das Gewissenhafteste von dem Arzt der Ricklinger Anstalten ausgefertigt werden." [199] Die Fragebögen wurden ab Ende 1939 von der "Euthanasie"-Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 an sämtliche psychiatrische Heil- und Pflegeanstalten und psychiatrische Krankenhäuser versandt und mußten für jeden Patienten mit Angaben zur Diagnose, Prognose und Arbeitsfähigkeit nach Berlin zurückgesandt werden. Die Angaben bildeten die Grundlage für die Entscheidung, ob der Patient bzw. die Patientin weiterleben durfte oder in eine der Tötungsanstalten des Reiches deportiert wurde. [200] Somit dienten die Fragebögen der planwirtschaftlichen Erfassung zur Vernichtung und Dr. Lüdemann wußte offenbar um diese Funktion der Fragebögen. Sein Widerstand hat zweifellos zahlreiche Patienten vor einer Deportation in den Tod bewahrt. [201]
Aus einer Reihe von Patientenakten bzw. Krankengeschichten der Ricklinger Anstalten aus der NS-Zeit geht hervor, daß Dr. Lüdemann solche Patienten, deren Diagnose eine Sterilisierungsindikation darstellte, selten aus der stationären Versorgung entließ und kaum beurlaubte. Möglicherweise wollte er damit diese Patienten vor drohender Zwangssterilisierung bewahren; solange die Patienten in einer psychiatrischen Anstalt stationär untergebracht waren, mußten sie nicht sterilisiert werden. Dr. Lüdemann verhielt sich gegenüber einer Entlassung aus der stationären Versorgung bzw. einer Beurlaubung auch bei solchen Patienten sehr zögerlich, deren benigner Krankheitsverlauf und günstige Sozialprognose eine Entlassung oder Beurlaubung zweifellos gerechtfertigt hätten. In einem Gutachten im Rahmen eines geplanten Erbgesundheitsgerichtsverfahrens gegen den an Epilepsie erkrankten Musiker Walter M. schreibt Dr. Lüdemann: "(...) an epileptischen Anfällen leidet und somit als dauernd anstaltspflegebedürftig zu erachten ist. Da M. während der ganzen Zeit seines hiesigen Anstaltsaufenthaltes nicht beurlaubt worden ist und auch weiterhin mit einer eventuellen Beurlaubung nicht zu rechnen ist, dürfte von einer Unfruchtbarmachung abgesehen werden können." [202] Ähnlich äußerte sich Dr. Lüdemann in einem Gutachten für ein Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht in Hamburg im Falle der schizophrenen Postangestellten Gertrud T.: "Sie kann auf Grund dieses seelischen Zustandes weder beurlaubt noch entlassen werden. Es dürfte daher von einer Unfruchtbarmachung gemäss Art. 3 Abs. 4 der Verordnung der Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (...) abgesehen werden." [203] Bevor sie nach Rickling verlegt wurde, war Gertrud T. während ihres Aufenthaltes in der Psychiatrischen Staatskrankenanstalt Hamburg-Langenhorn vom dortigen leitenden Arzt dem Hamburger Gesundheitsamt als "erbkrank" angezeigt worden. Ihre Verlegung nach Rickling und die gutachterliche Intervention Dr. Lüdemanns bewahrte Gertrud T. vor der Zwangssterilisation; sie verstarb im Dezember 1945 in den Ricklinger Anstalten an Inanition in Folge der nachkriegsbedingten katastrophalen Unterversorgung mit Nahrungsmitteln, ohne sterilisiert worden zu sein.
Die Haltung des diakonischen Pflegepersonals der Ricklinger Anstalten zum nationalsozialistischen Sterilisierungsgesetz und dessen Realisierung ist auf Grund schlechter Quellenlage hierzu nur indirekt nachzuzeichnen. Es ist allerdings davon auszugehen, daß die in der Krankenpflege tätigen Diakone und Diakonissen die Sterilisierung ihrer Patienten befürworteten und sich an der Durchführung des GZVEN beteiligten. Wie bereits im Zusammenhang mit Dr. Behnsen erwähnt, wirkten Diakonissen auf ihre Patientinnen dahingehend ein, für sich selbst einen Sterilisierungsantrag zu stellen: "Sie haben den Mädchen vorgestellt, seht mal, ihr seid nun hier, dasselbe Unglück werden wahrscheinlich eure Kinder haben, und ihr wißt, daß ihr haltlos seid." [204] Die Ricklinger Diakonenschaft begrüßte den Beginn des "Dritten Reiches" empathisch, nachdem sie die Demokratie der Weimarer Republik als Antithese ihrer Missions- und Erziehungsarbeit empfunden hatte: "14 Jahre hat sie (die Innere Mission, Verf.) diesen Dienst tun müssen unter fremdem Geist - "in babylonischer Gefangenschaft". Wie gross dies Martyrium war, sonderlich im Erzieherdienst, davon machen sich Aussenstehende kaum einen Begriff. So gesehen, atmen wir heute (mit Beginn des NS-Regimes, Verf.) die Luft der Freiheit (...)." [205] Die Weimarer Republik war "fremder Geist" und die nationalsozialistische Diktatur wurde als "Luft der Freiheit" empfunden, die Innere Mission konnte aufatmen. Diese Absurdität ist angesichts einer bis in die preußische Monarchie zurückreichenden autoritären und antidemokratischen Tradition der Inneren Mission nachzuvollziehen. Diese Tradition fand ihren Ausdruck vornehmlich in den sozialpädagogischen Tätigkeitsbereichen, der "Fürsorgeerziehung", die autoritären Erziehungsidealen und -methoden verpflichtet und mit der Demokratie des Weimarer Staates, der Pluralität von Meinungen und Parteien, nicht vereinbar war. [206] Den Konflikt zwischen ihrer autoritär-antidemokratischen Tradition und der Forderung des Weimarer Staates nach an demokratischen Strukturen orientierter Erziehungs- und Fürsorgearbeit empfanden die Ricklinger Diakone als außerordentlich belastend.
Außer von autoritärer Tradition war die Ricklinger Diakonenschaft von einer selbstverleugnenden Dienstbarkeit geprägt, die die Grundlage christlich motivierter Krankenpflege darstellte: "1918 kamen die Kommunisten auch nach Bethel (...). Sie erklärten (...): "Diese Arbeit der Diakonen an den armen Kranken könnten sie nicht tun." Warum nicht? Sie kamen aus einer anderen Geisteswelt, die den Dienst und das Dienen verpönte (...), die "ja" sagte zu sich und "nein" zum anderen. Die Diakonie dagegen sagt "nein" zu sich und "ja" zum anderen." [207] Die Regierung der Weimarer Republik wird hier mit "Kommunisten" gleichgesetzt; zahlreiche Vertreter der Diakonie und Inneren Mission sahen noch Ende der zwanziger Jahre die Staatsregierung als eine "Revolutionsregierung" an. [208] Das zitierte "Nein zu sich selbst" mündete im Nationalsozialismus in einem "Dienst- und Opfergedanken zugunsten des Volksganzen" [209] und bedingte eine totale Anpassung und Unterordnung gegenüber dem NS-Gewaltregime. Die staatliche Gesundheitspolitik wurde befürwortet und das Sterilisierungsgesetz "in den Brüderbriefen vorgestellt, begrüßt und kommentiert". [210] Die Zwangsmaßnahme der Sterilisation entsprach schließlich auch der dargestellten Tradition autoritärer "Fürsorglichkeit", da "die Fremdbestimmung über die geistige, körperliche und seelische Freiheit der Betreuten in den Anstalten der Inneren Mission (...) seit jeher eine alltägliche Selbstverständlichkeit" [211] war.
Die weitgehende Adaptierung der Ricklinger Diakone an das NS-Regime spiegelt
deren hoher Organisationsgrad wider; von 45 Diakonen waren 32 NSDAP-Mitglied,
16 Mitlied der SA, 34 Mitglied der NS-Volkswohlfahrt und 43 Mitglied der
Deutschen Arbeitsfront. [212] Die Mitgliedschaft in mindestens einer
NS-Organisation war für alle Diakone verpflichtend. [213] Die Ricklinger
Brüderschaft solle "eine S.A. im Dienste unserer Kirche im neuen
Staate Adolf Hitlers" [214] sein und verehrte Hitler als gottgesandten
Führer. [215] Die Adaptierung an den nationalsozialistischen Staat und
ihre Dienstbarkeit ihm gegenüber legt die Vermutung nahe, daß die
Ricklinger Diakonenschaft der gesetzlichen Grundlage und Praktizierung der
Zwangssterilisierungen positiv gegenüberstand.
Außerdem werden die Ricklinger Diakone dem GZVEN schon deshalb nicht
ablehnend gegenüber gestanden haben, weil die gesamte Innere Mission
Deutschlands das Gesetz befürwortete. [216] Der 'Centralausschuß
für die Innere Mission' forderte alle psychiatrischen Anstalten in
Trägerschaft der evangelischen Kirche dazu auf, an der Durchführung
des Sterilisierungsgesetzes mitzuwirken [217] und der 'Ausschuß
für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege' des Centralausschusses
beteiligte sich an der inhaltlichen Gestaltung der Durchführungsverordnungen
des GZVEN in Form von Eingaben und Vorschlägen an das
Reichsinnenministerium. [218] Der Theologe Fritz von Bodelschwingh, als
Leiter der 'Von Bodelschwinghschen Anstalten' in Bielefeld-Bethel einer der
exponiertesten Vertreter der Inneren Mission Deutschlands, begründete
seine Bejahung der Sterilisierung psychisch Kranker damit, daß er der
Auffassung wäre, "wenn die Funktionen des Leibes "zum
Bösen" und damit "zur Zerstörung des Königreiches
Gottes in diesem oder jenem Glied", führten, daß dann dessen
"Eliminierung" geboten sei." [219] Auch im theologischen
Verständnis der Ricklinger Diakone sind Krankheiten, insbesondere
psychiatrische Erkrankungen und psychische Störungen, Ausdruck des
"Bösen" und Folge "sündigen" Verhaltens. [220]
Vermeintliche "Erbkrankheiten" stehen in direktem Zusammenhang zur
"Erbsünde" und sind deren notwendige Folge, gleichsam
"Strafe Gottes". Daraus resultierte eine theologisch-eugenische
Vision, die "Erbkrankheiten" könnten durch die Maßnahme
der Unfruchtbarmachung Erkrankter beseitigt und mithin der
"Erbsünde" Einhalt geboten werden.
Von der Gesamtheit der Ricklinger Patienten wurde eine repräsentative Zufallsauswahl von 405 Patienten und Patientinnen der Abgangsjahrgänge 1939 bis 1945 hinsichtlich erbgesundheitspolitischer Maßnahmen untersucht; sämtliche Patienten der Untersuchungsgruppe wurden also in den Kriegsjahren entlassen oder in andere Anstalten und Krankenhäuser verlegt bzw. sind in diesem Zeitraum verstorben. Neben Daten im Zusammenhang mit Zwangssterilisierungen wurden eine Reihe weiterer unterschiedlicher Sozial- und medizinischer Daten erhoben und statistisch ausgewertet.
Von den untersucheten Patienten und Patientinnen waren 271 Männer und 85 Frauen; 49 Patienten (41 männlich, 8 weiblich) wurden im Kindes- und Jugendalter aufgenommen. Die Mehrheit der Patienten war der Unterschicht zugehörig; als Parameter für die soziale Schichtzugehörigkeit können die Schulbildung und die Berufstätigkeit herangezogen werden. Ausgehend von 287 Patienten - bei 218 Patienten fanden sich keine Angaben zur Schulbildung - hatten 149 keinen oder einen geringqualifizierenden Schulabschluß, dies entspricht 52%. Über einen höher- und hochqualifizierten Schulabschluß verfügten lediglich 36 Patienten, also 13%. 225 der Patienten waren entweder erwerbslos oder übten keinen bzw. einen Beruf mit geringem Einkommen, geringem sozialen Ansehen und geringer Qualifikation aus, dies sind 56% aller Patienten. Eine höherqualifizierte Tätigkeit mit höherem Einkommen, z. B. Handwerker, Kaufleute, mittlere Angestellte und Beamte, übten 113 Patienten aus, also 28%. Leitende Angestellte, höhere Beamte und Akademiker waren hingegen nur 6 Patienten, dies sind 1,5%. Die übrigen verteilen sich auf Berufsgruppen, die einem Sozialstatus nicht eindeutig zuzuordnen sind.
Die häufigsten Aufnahmediagnosen waren die schizophrene Psychose mit 35%, Oligophrenien mit 15%, präsenile und senile Demenzen mit 11%, progressive Paralyse mit 9%, andere degenerative Erkankungen des Zentralnervensystems mit 5,5% und Epilepsien mit 10%. An einer manisch-depressiven Psychose litten 1,2% der Patienten, alkoholkrank waren ebenfalls 1,2%; keiner der Patienten war an Chorea Huntington erkrankt. Wie bereits dargestellt, litten die meisten der Ricklinger Patienten an psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen mit inkurablen Verläufen und einer entsprechend ungünstigen Prognose. Als Parameter für die sozialpsychiatrische Prognose werden die Arbeitsfähigkeit und das Ausmaß der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit herangezogen. Ausgehend von einer Gesamtzahl von 259 Patienten, da sich im Falle von 146 Patienten keine Angaben zur Arbeitsfähigkeit fanden, wurden 230 Patienten (89%) als nicht arbeitsfähig eingeschätzt bzw. waren Invaliden. 18 Patienten (7%) galten als stark eingeschränkt, 8 Patienten (3%) als mäßig eingeschränkt arbeitsfähig. Lediglich 3 Patienten, dies sind 1%, waren uneingeschränkt oder nur leicht eingeschränkt arbeitsfähig. [221] Von 365 Patienten - für 40 Patienten fehlen verwertbare Angaben zur Pflegebedürftigkeit - waren 179 (49%) in starkem Ausmaß pflege- und überwachungsbedürftig. Diese Patienten waren vollkommen immobil, hilfsbedürftig bei fast sämtlichen alltäglichen Tätigkeiten und galten als vorwiegend aggressiv und unkooperativ. 111 der Patienten (30%) waren mäßig pflegebedürftig, also teilweise immobil, teilweise hilfsbedürftig und weniger verhaltensauffällig. Demgegenüber waren nur 75 Patienten (20%) kaum oder gar nicht pflegebedürftig.
Es wurden insgesamt 57 Patienten und Patientinnen, 40 Männer und 17 Frauen, sterilisiert; dies sind 14% aller Patienten der Untersuchungsgruppe. 256 Patienten (63%) sind bis zur Entlassung bzw. Verlegung aus der Ricklinger Anstalt oder bis zu ihrem Tode nicht sterilisiert worden. Im Falle der übrigen 92 Patienten (23%) ließ sich anhand der Krankengeschichten dieser Patienten nicht eindeutig eruieren, ob sie jemals sterilisiert wurden oder nicht. Insgesamt sind 122 Sterilisierungsanzeigen erstattet und Anträge auf Unfruchtbarmachung gestellt worden, also für 30% der untersuchten Patienten. In 247 Fällen (61%) erfolgte keine Anzeige und kein Antrag und in 36 Patientenakten fanden sich hierzu keine Angaben. Die Anzeigen bzw. Anträge zur Unfruchtbarmachung wurden vorwiegend, in 59 Fällen, von Ärzten und psychiatrischen Anstalten erstattet bzw. gestellt, bei denen die Patienten vor ihrem stationären Aufenthalt in der Ricklinger Psychiatrie in Behandlung gewesen waren; dies entspricht 48%. Hiervon sind 47 Patienten bereits vor ihrer Aufnahme in Rickling sterilisiert worden. 44% aller Anzeigen und Anträge, insgesamt 54, erstatteten und stellten die leitenden Ärzte der 'Holsteinischen Heilstätten' in Rickling. Nur 4 Sterilisierungsanträge (3%) wurden von Amtsärzten und 2 Anträge vom Patienten selbst oder dessen Angehörigen gestellt. Auffallend ist die Geschlechterverteilung im Falle der Ricklinger Anstalten und anderer psychiatrischer Krankenhäuser; von Rickling wurde für 51 männliche Patienten und für nur 3 Patientinnen das Vorliegen einer "Erbkrankheit" angezeigt und von anderen Anstalten bzw. Ärzten sind 38 Männer und 21 Frauen angezeigt worden. Somit erfolgte ausgehend von den Ricklinger Anstalten gegen 16% aller männlichen und nur 3% der weiblichen Patienten der Untersuchungsgruppe eine Sterilisierungsanzeige bzw. ein Antrag. Ganz offensichtlich hat es in Rickling eine Selektion zur Sterilisierung zugunsten der Frauen gegeben. Dies, obwohl die Häufigkeitsverteilung der Erkrankungen, bei deren Vorliegen nach dem GZVEN eine Zwangssterilisierung erfolgen mußte, unter den weiblichen und männlichen Patienten annähernd gleich war.
Das statistische Verhältnis zwischen Schulbildung und Zwangssterilisierung ist durch eine deutliche Häufung sterilisierter Patienten in der Gruppe der Hilfsschüler gekennzeichnet: 54% der Patienten mit einem Hilfsschulabschluß wurden sterilisiert. Von den Volksschülern wurden 19% und von den Patienten mit mittlerer Reife 6% zwangsweise sterilisiert. Bemerkenswert ist der relativ hohe Anteil zwangssterilisierter Patienten in der Gruppe der Abiturienten, von ihnen wurden 29% unfruchtbar gemacht. Sämtliche Hochschulabsolventen bzw. Akademiker unter den Ricklinger Patienten sind nicht sterilisiert worden. Eine Ursache des hohen Anteils sterilisierter Patienten an der Gruppe der Hilfsschüler liegt darin, daß sehr viele Hilfsschüler als "schwachsinnig" galten; es wurden 70% der Ricklinger Patienten mit einem Hilfsschulabschluß als oligophren diagnostiziert. Entsprechend liegt eine Ursache für die relativ große Zahl sterilisierter Abiturienten in einer Häufung der Diagnose einer Schizophrenie in dieser Patientengruppe; 65% aller Patienten mit Abitur galten als schizophren. Insgesamt wird deutlich, daß der Anteil zwangssterilisierter Patienten mit einem geringqualifizierenden Schulabschluß deutlich größer ist als der der Patienten mit einer höheren Schulbildung und somit vorwiegend der sozialen Unterschicht zugehörige Menschen zwangsweise sterilisiert worden sind.
Die meisten Patienten, nämlich 34, sind mit der Aufnahmediagnose einer schizophrenen Psychose sterilisiert worden; dies sind 60% der sterilisierten und 24% der an Schizophrenie erkrankten Patienten. Hingegen sind 80 der 142 schizophrenen Patienten, also 56%, nicht sterilisiert worden. 8 Patienten sind mit der Diagnose "angeborener Schwachsinn" sterilisiert worden, also 14% der sterilisierten und 13% der oligophrenen Patienten. 20 Patienten von insgesamt 60 (33%) mit dieser Aufnahmediagnose sind nicht sterilisiert worden. Mit einer Epilepsie sind 7 von insgesamt 39 erkrankten Patienten, also 18%, unfruchtbar gemacht worden. Ausgehend von der Gesamtzahl aller sterilisierten Patienten sind dies 12%. 17 Patienten (44%) mit einer genuinen Epilepsie wurden nicht sterilisiert. Lediglich 2 Patienten mit einer manisch-depressiven Psychose wurden zwangssterilisiert; dies sind 3,5% aller sterilisierten und 40% der zyklothym erkrankten Patienten. Ebenfalls 2 Patienten (40%) dieser Diagnosegruppe wurden nicht sterilisiert. Von den 4 alkoholkranken Patienten wurden 3 (75%) nicht sterilisiert; im Falle des vierten Patienten läßt es sich nicht eindeutig nachweisen, ob er sterilisiert wurde oder nicht. Insgesamt 6 Patienten wurden zwangssterilisiert, obwohl ihre Erkrankung nach dem GZVEN keine Indikation zur Sterilisierung darstellte; folglich wurden 11% der sterilisierten Patienten auf Grund einer gerichtlichen Fehlentscheidung zu Opfern der nationalsozialistischen Utopie eines uneingeschränkt gesunden "Volkskörpers". 2 dieser Patienten sind mit einer progressiven Paralyse bzw. einer Lues cerebri [222], 2 weitere mit einer dementiellen Entwicklung und die übrigen 2 mit paranoiden Syndromen ohne psychotische Ausprägung zwangsweise sterilisiert worden.
Es läßt sich also für die Ricklinger Psychiatrie nicht feststellen, daß die meisten zwangssterilisierten Patienten zur Diagnosegruppe der vermeintlich oder tatsächlich Oligophrenen zählen; vielmehr sind hier etwa zwei Drittel aller schizophrenen Patienten unfruchtbar gemacht worden und etwa ein Sechstel der Patienten mit "angeborenem Schwachsinn". Somit sind die beiden häufigsten Sterilisierungsdiagnosen in Rickling im umgekehrten Mengenverhältnis zum landesweiten Durchschnitt vertreten.
Die durchschnittliche Zeitdauer zwischen der Antragstellung zur Sterilisierung und der Durchführung des Eingriffes betrug für die untersuchte Patientengruppe 87 Tage, also etwa drei Monate. Ein Patient wartete 636 Tage bzw. 21 Monate auf die Vollstreckung des Sterilisierungsurteils; dies war die längste Wartezeit. Das Durchschnittsalter, in dem die Ricklinger Patienten sterilisiert wurden, lag bei 33,4 Jahren. Das jüngste Sterilisierungsopfer war zum Zeitpunkt des Zwangseingriffes erst 15 Jahre alt. Insgesamt sind im Alter unter 30 Jahren 14 Patienten, 25% aller Sterilisierter, und zwischen dem dreißigsten und dem vierzigsten Lebensjahr 29 Patienten (50%) zwangsweise unfruchtbar gemacht worden. Im Alter über 40 Jahren sind noch 14 Patienten (25%) sterilisiert worden.
Eine der in Folge einer Fehlentscheidung sterilisierten Patienten war Margarethe L. [223] Sie wurde im März 1941 mit der Diagnose einer Progressiven Paralyse aus der Staatsheilanstalt Hamburg-Langenhorn nach Rickling verlegt. Vor ihrem Aufenthalt in Hamburg-Langenhorn hatte sich Margarethe L. von Februar 1938 bis September 1939 in stationärer Behandlung in der Hamburger Universitäts-Nervenklinik befunden. Hier ist erstmalig die Diagnose einer Progressiven Paralyse gestellt worden, die zunächst mit Injektionen des Erregers der Malaria tertiana, später mittels einer Pyrifer-Sulfusinkur therapiert wurde. Laut Krankenblatteintrag war nach diesen Therapieversuchen eine minimale Remission der progredienten Erkrankung zu verzeichnen. Zum Zeitpunkt ihrer Verlegung in die Langenhorner Anstalt wurde die Patientin als "euphorisch plappernd, untätig und indolent" [224] beschrieben; bei ihrer Verlegung aus Langenhorn nach Rickling galt sie dann als "völlig verblödet, stumpf, euphorisch" [225] und als vollkommen arbeitsunfähig. Margarethe L. war vor ihrer Einweisung in die Hamburger Universitätsklinik von einem niedergelassenen Arzt auf Grund ihrer "Affektlabilität" irrtümlicherweise als schizophren diagnostiziert und daraufhin 1936 im Alter von 38 Jahren zwangssterilisiert worden. Von den beiden ärztlichen Richtern des Erbgesundheitsgerichtes wurde die Diagnose "Schizophrenie" nicht in Frage gestellt, sondern ohne eine weitere psychiatrische Begutachtung der Patientin akzeptiert. Frau L. starb 1943 fünfundvierzigjährig in den Ricklinger Anstalten in Folge ihrer Erkrankung.
Opfer einer Fehldiagnose wurde auch die 1926 geborene Patientin Ingeborg M. [226] Allerdings führte diese diagnostische Fehlentscheidung lediglich zu einer Sterilisierungsanzeige, nicht aber zur Zwangssterilisierung. Ingeborg M. war in ihrem ersten Lebensjahr an einer Encephalitis erkrankt, also einer infektiösen neurologischen Erkrankung, die zu bleibender körperlicher und geistiger Behinderung führte. Von Januar bis Oktober 1935 befand sie sich in der kinder- und jugendpsychiatrischen Landesheilanstalt Schleswig-Hesterberg; dort wurde die Diagnose "angeborener Schwachsinn" gestellt. Darauf folgte am 16. April 1935 eine Anzeige zur Zwangssterilisierung an den Kreisarzt des Gesundheitsamtes in Schleswig. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt erst 9 Jahre alt! Nachdem die Patientin aus Schleswig-Hesterberg in das Landesheim Heiligenstedten, einer Behinderteneinrichtung, verlegt worden war, wurde dort nach einer gründlichen Anamneseerhebung die Diagnose einer Oligophrenie mit körperlicher Behinderung in Folge einer Encephalitis gestellt. In der Schleswiger Landesheilanstalt hingegen war keine Fremdanamnese durch Befragung der Eltern erhoben worden. Die Gewissenhaftigkeit des aufnehmenden Arztes in Heiligenstedten bewahrte Ingeborg M. vor einer Zwangssterilisierung, die möglicherweise noch im Kindesalter durchgeführt worden wäre. Im Alter von 13 Jahren wurde Ingeborg M. nach Rickling verlegt und verstarb dort im April 1943 an einer Lungentuberkulose; sie war gerade 17 Jahre alt geworden und hatte fast die Hälfte ihres Lebens in psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen verbracht.
Auch Ärzte der Ricklinger Anstalten erstatteten Sterilisierungsanzeigen gegen Kinder und Jugendliche. Im Falle des 1924 geborenen Henry J. erstattete Dr. Ohl am 24. August 1935 Anzeige auf Grund seiner Diagnose "angeborener Schwachsinn" beim Kreisgesundheitsamt in Bad Segeberg. [227] Henry J. war im Dezember 1934 in den Ricklinger Anstalten aufgenommen worden, nachdem er sich zunächst von 1928 bis 1931 in den Alsterdorfer Anstalten in Hamburg und danach bis zu seiner Verlegung nach Rickling in der Landesheilanstalt Schleswig-Hesterberg befunden hatte. Ursache der beiden Verlegungen in relativ kurzer Zeit war möglicherweise der sehr hohe Pflegeaufwand für den Patienten bei aussichtsloser Prognose; solche Patienten wurden vorzugsweise nach kurzzeitigem Krankenhaus- bzw. Anstaltsaufenthalt "abgeschoben". Henry J. verstarb im Juni 1942 im Alter von 17 Jahren in Folge einer "Kreislaufinsuffizienz bei allgemeiner Körperschwäche" [228].
Besonders tragisch ist das familiäre Schicksal von Anna O., die im September 1941 mit einer psychotischen Depression im Klimakterium aus der Anstalt Hamburg-Langenhorn nach Rickling verlegt wurde. [229] Vier Jahre zuvor hatten sich zwei ihrer insgesamt neun Kinder das Leben genommen, weil gegen sie ein Erbgesundheitsgerichtsbeschluß zur Zwangssterilisierung ergangen war. Der Suizid ihrer beiden Kinder angesichts der drohenden Verstümmelung war u. a. verursachend für die Depression von Anna O. gewesen, die während ihres Aufenthaltes in Rickling häufig Suizidabsichten äußerte und im August 1943 an einer Inanition in Folge von Nahrungsverweigerung verstorben ist.
Der 1914 geborene Kaufmann Ernst L. [230] wurde im Dezember 1941 per Zwangseinweisung in den Ricklinger Anstalten aufgenommen, nachdem er in der Universitäts-Nervenklinik in Kiel vom September 1938 bis zum Juli 1939 wegen einer schizophrenen Psychose stationär behandelt worden war; zur Therapie der Schizophrenie wurde hier eine "Insulinschock-Therapie" laut Krankenblatteintrag erfolgreich durchgeführt, woraufhin der Patient symptomfrei entlassen werden konnte. Am 11.03.1939 erstattete die Kieler Universitätsklinik eine Sterilisierungsanzeige gegen Ernst L. und am 11.07.1940 beschloß das Erbgesundheitsgericht in Kiel seine Unfruchtbarmachung. Ernst L. wurde im August 1939 zur Deutschen Wehrmacht einberufen und nahm als Infanteriesoldat am Überfall auf Polen teil. Angesichts seiner Kriegserlebnisse erkrankte Ernst L. erneut und verarbeitete das Grauen des Krieges psychotisch; im März 1940 wurde er als "wehruntauglich" aus der Wehrmacht entlassen. Während die Schizophrenie vor seiner Teilnahme am Feldzug gegen Polen als prognostisch günstig eingeschätzt worden war, war Ernst L. nunmehr schwerwiegend und manifest psychisch erkrankt. Die stetige Exazerbation der Psychose machte dann im Jahre 1941 die Einweisung in die Ricklinger Anstalten erforderlich. Im Mai 1942 wurde Ernst L. in die psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Schleswig-Stadtfeld verlegt. Sein weiteres Schicksal ist, wie das zahlreicher Psychiatriepatienten in den Jahren des "Dritten Reiches", unbekannt.
[1] Folgende Aktenbestände des Landesarchivs Schleswig-Holstein enthalten Material über Zwangssterilisierungen an Psychiatrie- patienten: Abt. 309 (Akten des Regierungspräsidenten), Abt. 329 (Kreisärzte und Kreismedizinalämter), Abt. 405, Abt. 611 (Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein; hier Vorakten, die in die NS-Zeit zurückreichen). [2] Vgl. Bästlein, Klaus: Eine andere Heimatgeschichte. Schleswig- Holstein im 20. Jahrhundert. In: Heesch, Eckhard (Hg.): Heil- kunst in unheilvoller Zeit. Beiträge zur Geschichte der Medi- zin im Nationalsozialismus. Frankfurt/M. 1993 (139-166), S. 156-158. [3] Delius, Peter: Im Schatten der Opfer. Die Bewältigung der NS-Gewaltmaßnahmen gegen psychisch Kranke durch deren Angehörige. In: Heesch, Eckhard (Hg.), a.a.O. (65-84), S. 82. [4] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 248, 255, 260). [5] Dickel, Horst: "Die sind doch alle unheilbar". Zwangssterili- sation und Tötung der "Minderwertigen" im Rheingau 1934 - 1945. Wiesbaden 1988; Pommerin, Reiner: Sterilisierung der Rheinlandbastarde. Das Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918 - 1937. Düsseldorf 1979. [6] Straube, A.: Die Durchführung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und seine Auswirkungen im Lande Braunschweig und dem Bereich der Landesheil- und Pflegeanstalt Königslutter. Hamburg 1948. [7] Brücks, Andrea: Zwangssterilisation nach dem Gesetz zur Verhü- tung erbkranken Nachwuchses in Hamburg. Sozialdaten der Be- troffenen und Untersuchung der ärztlichen Gutachten. Ergebnis- bericht. Hamburg 1986; Fenner, Elisabeth: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Zur Rolle der Hamburger Sozialverwaltung. Ammersbek 1990; Pfäfflin, Friedemann: Zwangssterilisation in Hamburg - ein Überblick. In: Ebbinghaus, Angelika u. a. (Hg.): Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg. Hamburg 1984, S. 26-29; Rothmaler, Christiane: Sterilisation nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Eine Untersuchung zur Tätigkeit der Erbgesundheitsgerichte und zur Durchführung des Gesetzes in Hamburg in der Zeit zwischen 1934 und 1945. Med. Diss., Hamburg 1987. [8] Rudnick, Martin: Behinderte im Nationalsozialismus. Von der Ausgrenzung und der Zwangssterilisation zur "Euthanasie". Weinheim und Basel 1985. Rudnick stellt die Auswirkungen des 'Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' auf die Institution der Hilfsschule und der Hilfsschüler dar und bezieht sich dabei hauptsächlich auf "Erbgesundheitsakten" aus dem Gesundheitsamt Berlin-Wil- mersdorf. [9] Fuchs, Gerhard: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus in Bremen. Med. Diss., Hamburg 1988; Marssolek, Inge und Ott, Ren‚: Bremen im Dritten Reich: Anpas- sung - Widerstand - Verfolgung. Bremen 1986; Schmacke, Norbert und Güse, Hans-Georg: Zwangssterilisiert - Verleugnet - Vergessen. Zur Geschichte der nationalsozialisti- schen Rassenhygiene am Beispiel Bremen. Bremen 1984. [10] Daum, Monika und Deppe, Hans-Ulrich: Zwangssterilisation in Frankfurt am Main 1933 - 1945. Frankfurt/M. 1991. [11] Dalicho, Wilfent: Sterilisation in Köln auf Grund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nach den Akten des Erbgesundheitsgerichtes von 1934 bis 1943. Ein systematischer Beitrag zur gerichtsmedizinischen, sozialen und soziologischen Problematik. Med. Diss., Köln 1971. [12] Beuckert, H.: Die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erb- kranken Nachwuchses und seine Auswirkungen im Bereich des Ge- sundheitsamtes Bochum. Hamburg 1948. [13] Bönnig, E.: Die Durchführung der Sterilisierung in den Bethel- schen Anstalten. Katamnestische Erhebungen über sterile Gei- steskranke des Landkreises Bielefeld. Hamburg 1953. [14] Müller, Ulrich: "Erst die Kranken..., später die alten Leute". "Euthanasie" und Zwangssterilisierung. In: Landeshauptstadt Düsseldorf (Hg.): Verfolgung und Widerstand in Düsseldorf 1933 - 1945. Düsseldorf 1990, S. 120-125. [15] Leipert, Matthias u. a.: Verlegt nach unbekannt. Sterilisation und Euthanasie in Galkhausen 1933 - 1945. Köln und Bonn 1987. [16] Hoffmann, Harald: Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1934 in den Jahren 1934 - 1945 durchgeführte Sterilisation im Raume Nürnberg - Fürth - Erlangen, dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. Med. Diss., Erlangen und Nürnberg 1971; Horn, Dieter: Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1934 in den Jahren 1934 - 1945 durchgeführte Sterilisation im Raume Nürnberg - Fürth - Erlangen, dargestellt an den Akten des Gesundheits- amtes der Stadt Nürnberg. Med. Diss., Erlangen und Nürnberg 1970; Thürauf, Jobst: Erhebung über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.07.1933 in den Jahren 1934 - 1945 durchgeführten Sterilisationen im Raum Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. Med. Diss., Erlangen und Nürnberg 1970. [17] Vgl. Baader, Gerhard: Rassenhygiene und Eugenik - Vorbedin- gungen für die Vernichtungsstrategien gegen sogenannte "Minderwertige" im Nationalsozialismus. In: Deutsches Ärzte- blatt 27/1988 (17-20), S. 17. [18] Lilienthal, Georg: Rassenhygiene im Dritten Reich. Krise und Wende. In: Medizinhistorisches Journal 14/1979 (114-134), S. 114. [19] Mann, Gunter: Biologismus - Vorstufe und Elemente einer Medi- zin im Nationalsozialismus. In: Deutsches Ärzteblatt 17/1988 (16-21), S. 19. [20] Mann, Gunter: Neue Wissenschaft im Rezeptionsbereich des Dar- winismus: Eugenik - Rassenhygiene. In: Berichte zur Wissen- schaftsgeschichte 1/1978 (101-111), S. 101. [21] Vgl. Mann, Gunter: Biologismus, a.a.O., S. 19. [22] Darwin, Charles: Die Abstammung des Menschen. Deutsche Über- setzung von H. Schmidt, herausgegeben von G. Heberer. Stuttgart 1966, S. 171 f. [23] Ernst Haeckel (1834 - 1919) war, nachdem er nach seinem Medi- zinstudium die Medizinerlaufbahn aufgegeben hatte, von 1865 bis 1909 Ordinarius für Zoologie an der Universität Jena; sein Forschungsinteresse galt vorwiegend der vergleichenden Anatomie und Histologie. Haeckel formulierte das "Bioenergeti- sche Grundgesetz", wonach die Ontogenese die kurze und schnel- le Rekapitulation der Phylogenese sei. [24] Baader, Gerhard, a.a.O., S. 17. [25] Ausführliche und detailreiche Biographien der Mediziner Wil- helm Schallmayer und Alfred Ploetz und Darstellungen ihrer rassenhygienischen Vorstellungen finden sich in: Becker, Peter Emil: Zur Geschichte der Rassenhygiene. Wege ins Dritte Reich. Stuttgart und New York 1988. [26] Lilienthal, Georg, a.a.O., S. 115. [27] Schallmayer, Wilhelm: Einführung in die Rassenhygiene. In: Er- gebnisse der Hygiene, Bakteriologie, Immunitätsforschung und experimentellen Therapie 2/1917 (433-532), S. 489 f. [28] Vgl. Lilienthal, Georg, a.a.O., S. 115. [29] Der Begriff "Eugenik" geht ursprünglich auf Francis Galton (1822 - 1911), einen Vetter Darwins, zurück. Galton definierte den Begriff im Jahre 1883 als Bestrebung, die menschliche Po- pulation in einer verbindlich festgelegten Richtung genetisch zu verbessern bzw. "aufzuwerten" und einer Verschlechterung entgegenzuwirken. Hierbei ging es Galton insbesondere um die Entwicklung der geistigen und der Charaktereigenschaften des Menschen, von denen er annahm, daß sie erblich seien. Eine Verbesserung geistiger Fähigkeiten sah Galton als notwendig an, da im Zuge der Industrialisierung an die meisten Menschen höhere intellektuelle Anforderungen gestellt wurden als zu Zeiten der vorindustriellen agrarischen Gesellschaft. [30] Ploetz, Alfred: Grundliniene einer Rassen-Hygiene, 1. Theil: Die Tüchtigkeit unsrer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus. Berlin 1895, S. 13. [31] Vgl. Schwinger, Eberhard und Pander, Hans-Jürgen: Eugenische Vorstellungen im zeitlichen Wandel. In: Medizin - Mensch - Ge- sellschaft 15/1990 (253-260), S. 254 f. [32] Mann, Gunter: Biologismus, a.a.O., S. 20. [33] Weingart, Peter u. a.: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt/M. 1988, S. 104. [34] Zur Biographie von Fritz Lenz vgl. Rissom, Renate: Fritz Lenz und die Rassenhygiene. Husum 1983. [35] Becker, Peter Emil, a.a.O., S. 138. [36] Vgl. ebd., S. 192. [37] Ebd., S. 139. [38] Vgl. ebd., S. 142 f. [39] Zitiert nach Müller-Hill, Benno: Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933 - 1945. Reinbek 1988, S. 12. [40] Zitiert nach Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalso- zialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik. Opladen 1986, S. 26. [41] Vgl. Müller-Hill, Benno, a.a.O., S. 12. [42] Zitiert nach Becker, Peter Emil, a.a.O., S. 192. [43] Nowak, Kurt: "Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich". Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' und der "Euthanasie"-Aktion. Göttingen 31984, S. 34. [44] Lenz, Fritz: Die Stellung des Nationalsozialismus zur Rassen- hygiene. In: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 25/1931 (300-308), S. 302. [45] Zitiert nach Müller-Hill, Benno, a.a.O., S. 34. [46] Vgl. ebd., S. 34. [47] Vgl. Thom, Achim: Die rassenhygienischen Leitideen der faschi- stischen Gesundheitspolitik - die Zwangssterilisierungen als Beginn ihrer antihumanen Verwirklichung. In: Thom, Achim und Caregorodcev, Genadij I. (Hg.): Medizin unterm Hakenkreuz. Berlin/O. 1989 (65-90), S. 74 f. [48] Rothmaler, Christiane: Zwangssterilisationen nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". In: Deutsches Ärzte- blatt 4/1989 (19-22), S. 19. [49] Zur Entstehung und Bewältigung der "Sozialen Frage" vgl. Dörner, Klaus: Tödliches Mitleid. Zur Frage der Unerträglich- keit des Lebens. Oder: Die Soziale Frage: Entstehung, Medizi- nisierung, NS-Endlösung heute - morgen. Gütersoh 21989 und Ders.: Die Deutsche Psychiatrie in der Zeit des National- sozialismus. In: Heesch, Eckhard (Hg.), a.a.O., S. 59-64. [50] Zum Problem wissenschaftlicher Fundierung und Methodik der Eugenik und zum Problem der therapeutischen Erfolglosigkeit der Psychiatrie zu Beginn des 20. Jhdt. vgl. Siemen, Hans-Ludwig: Menschen blieben auf der Strecke... Psychiatrie zwischen Reform und Nationalsozialismus. Gütersloh 1987, S. 113 f. [51] Blasius, Dirk: Umgang mit Unheilbarem. Studien zur Sozialge- schichte der Psychiatrie. Bonn 1986, S. 158. [52] Binding, Karl und Hoche, Alfred Erich: Die Freigabe der Ver- nichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920. [53] Siemen, Hans-Ludwig, a.a.O., S. 114. [54] Dörner, Klaus: Die Deutsche Psychiatrie, in: Heesch, Eckhard (Hg.), a.a.O., S. 62. [55] Siemen, Hans-Ludwig, a.a.O., S. 118 f. [56] Blasius, Dirk, a.a.O., S. 159. [57] Zitiert nach Ganssmüller, Christian: Die Erbgesundheitspoli- tik des Dritten Reiches. Planung, Durchführung und Durchset- zung. Köln und Wien 1987, S. 34. [58] Vgl. ebd., S. 34. [59] Zitiert nach ebd., S. 41 f. [60] Ebd., S. 38. [61] Ebd., S. 39. [62] Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk: Gesetz zur Verhü- tung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausfüh- rungsverordnungen. München 21936, S. 75. [63] Zitiert nach Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 41. [64] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus: Die Planung einer heilen Gesellschaft durch Prävention. In: Dörner, Klaus (Hg.): Fortschritte der Psychiatrie im Um- gang mit Menschen. Wert und Verwertung des Menschen im 20. Jahrhundert. 36. Gütersloher Fortbildungswoche 1984. Rehburg-Loccum 1984 (88-104), S. 89. [65] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf: Die psychiatrischen Patienten im Nationalsozialismus. In: Psychiatrie der Gegen- wart 9/1989 (369-396), S. 372. [66] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 89. [67] Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 84. [68] Vgl. Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 47. [69] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 372. [70] Vgl. ebd., S. 371. [71] Vgl. Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 48. [72] Vgl. ebd., S. 50 f. [73] Vgl. ebd., S. 50. [74] Zu den psychischen Folgen von Zwangssterilisierungen vgl. u. a. Bund der "Euthanaie"-Geschädigten und Zwangssterilisier- ten e.V. (Hg.): Ich klage an. Tatsachen- und Erlebnisberichte der Zwangssterilisierten. Detmold 1989; Biesold, Horst: Klagende Hände. Betroffenheit und Spätfolgen in Bezug auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, dargestellt am Beispiel der "Taubstummen". Solms 1988; Albers, Ernst und Engel, Ilona: Unter dem großen Jesuswort. Bericht einer Zwangssterilisierten. In: Demokratisches Gesund- heitswesen 4/1988, S. 26-27; Siemen, Hans-Ludwig, a.a.O., S. 117 f. [75] Vgl. Müller-Hill, Benno, a.a.O., S. 33. [76] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 291. [77] Vgl. Scherer, Klaus: "Asozial" im Dritten Reich. Die vergesse- nen Verfolgten. Münster 1990, S. 95. [78] Thom, Achim, a.a.O., S. 78. [79] Vgl. Blasius, Dirk, a.a.O., S. 113. [80] Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 51. [81] Vgl. hierzu Fischer, Thora F.: Der nationalsozialistische Arzt. Med. Diss., Kiel 1971. [82] Vgl. hierzu Zapp, Albert: Untersuchungen zum Nationalsoziali- stischen Deutschen Ärztebund (NSDÄP). Med. Diss., Kiel 1979. [83] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 183. [84] Zitiert nach ebd., S. 184. [85] Zitiert nach ebd., S. 184. [86] Ebd., S. 183. [87] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 290 und Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 373. [88] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 292. [89] Vgl. Müller-Hill, Benno, a.a.O., S. 36. [89] Blasius, Dirk, a.a.O., S. 111. [90] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 290. [91] Zitiert nach ebd., S. 293. [92] Vgl. ebd., S. 293. [93] Vgl. Blasius, Dirk, a.a.O., S. 111 f. Gisela Bock zufolge gehörte Karl Bonhoeffer zu denjenigen Psy- chiatern, die dem Sterilisierungsgesetz gegenüber zwar zurück- haltend, aber keinesfalls ablehnend eingestellt waren. Vgl. hierzu Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 292. [94] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 373 f. [95] Die in der Literatur angegebenen Sterilisierungszahlen diver- gieren zwischen 200.000 und über 400.000. [96] Vgl. Thom, Achim, a.a.O., S. 75 und Bock, Gisela: Zwangssteri- lisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 231. [97] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 88. [98] Vgl. Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 45 und Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 231-233. [99] Vgl. Müller-Hill, Benno, a.a.O., S. 37. [100] Ebd., S. 36. [101] Vgl. Scherer, Klaus, a.a.O., S. 101. [102] Vgl. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 233. [103] Vgl. ebd., S. 233. [104] Vgl. ebd., S. 237. [105] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 90. [106] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 372. [107] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 90. [108] Alexander Mitscherlich spricht von den Opfern der NS-Medizin als "Gequälte": Mitscherlich, Alexander und Mielke, Fred (Hg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt/M. 1978 (Neuauflage). [109] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 102 f. [110] Vgl. Thom, Achim, a.a.O., S. 77. [111] Scherer, Klaus, a.a.O., S. 101. [112] Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 119 f. [113] Vgl. Blasius, Dirk, a.a.O., S. 117 f. [114] Vgl. hierzu Rudnick, Martin: Behinderte im Nationalsozialis- mus. Von der Ausgrenzung und der Zwangssterilisation zur "Euthanasie". Weinheim und Basel 1985. [115] Zitiert nach Thom, Achim, a.a.O., S. 77. [116] Zitiert nach Scherer, Klaus, a.a.O., S. 95. [117] Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialismus, a.a.O., S. 95 f. [118] Vgl. hierzu den Artikel 'Die Psychiatrie krankt an ihrem Men- schenbild' von Ernst Klee in 'Die Zeit' Nr. 23 vom 03.06.1994 und den Artikel 'Hamburg: Weltkongreß arbeitet Schattenseiten der Psychiatrie auf. NS-Zwangssterilisierte fordern Rehabili- tation' in 'Kieler Nachrichten' vom 07.06.1994. [119] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 309, Nr. 35007). Die Namen der genannten Amtsärzte sind dieser Auflistung des Regierungspräsidenten entnommen. [120] Vellguth, L.: Eugenische Erfahrungen in einem schleswig-hol- steinischen Landkreise (Dithmarschen). Berlin 1933, S. 4. [121] Vgl. ebd., S. 9 f. [122] Vgl. ebd., S. 11. [123] Ebd., S. 12. [124] Ebd., S. 3. [125] Ebd., S. 6. [126] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 309, Nr. 35400). [127] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 309, Nr. 35202). [128] Vgl. Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 364 f. [129] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 257). [130] Vgl. Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 370. [131] Vgl. ebd., S. 375. [132] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 257). [133] Berlin Document Center (Personalakte Dr. med. Lubinus, Hans). [134] Ebd. [135] Vgl. Scherer, Klaus, a.a.O., S. 97. [136] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 255). [137] Ebd. [138] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 260). [139] Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 99-102. [140] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 373. [141] Vgl. Bock, Gisela: Sterilisationspolitik im Nationalsozialis- mus, a.a.O., S. 101. [142] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 250). [143] Gütt, Arthur, Rüdin, Ernst und Ruttke, Falk, a.a.O., S. 76. [144] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 250). [145] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 257). [146] Ebd. [147] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 251). [148] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 250). [149] Ebd. [150] Vgl. Thom, Achim, a.a.O., S. 75. [151] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 260). [152] Eine angeborene Fehlbildung der Hüftgelenke (congenitale Hüftgelenksdysplasie) mit der Folge einer Luxation (Verren- kungsfehlstellung) der Gelenke ist keine genetische Erkran- kung. [153] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 260). [154] Ebd. [155] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 309, Nr. 35072). [156] Ebd. [157] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 248, 255, 260). [158] Schleswig-holsteinisches Landesarchiv Schleswig (Abt. 405, Nr. 257). [159] Ganssmüller, Christian, a.a.O., S. 47. [160] Vgl. Meyer, Jochen-Ernst und Seidel, Ralf, a.a.O., S. 372. [161] Die Beteiligung der nichtärztlichen Berufsgruppen des Gesund- heitswesens an der NS-Erbgesundheitspolitik ist bisher nicht erforscht worden und bedarf der historischen Analyse z. B. durch die historische Pflegeforschung im Rahmen der sich derzeit etablierenden Pflegewissenschaft. [162] Vgl. Steppe, Hilde: Krankenpflege ab 1933. In: Dies. (Hg.): Krankenpflege im Nationalsozialismus. Frankfurt/M. 71993, S. 61-85. [163] Vgl. Blasius, Dirk, a.a.O., S. 113 f. [164] Zur Geschichte des 'Landesvereins für Innere Mission in S.-H.' vgl. Ramm, Hans-Joachim: Anfänge von Innerer Mission und Dia- konie. In: Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Band 5. Neumünster 1989, S. 291-367 und Ders.: Geschichte der ersten fünfzig Jahre des Landesvereins für Innere Mission in Schles- wig Holstein. In: Schriften des Vereins für schleswig-holstei- nische Kirchengeschichte, Reihe II, Band 30/31 (1974/75), S. 126-164. [165] Vgl. Ramm, Hans-Joachim: Anfänge von Innerer Mission, a.a.O., S. 333 f. [166] Vgl. Sutter, Peter: 100 Jahre Hilfe für Suchtkranke in Rick- ling. In: Heimatkundliches Jahrbuch für den Kreis Segeberg 33/1987, S. 145-151. [167] Vgl. Epha, Oskar: Der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein in der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches. Festschrift zur Feier des 100jährigen Beste- hens des Landesvereins am 30. September 1975. Rickling 1975, S. 31 f. [168] Vgl. ebd., S. 39. [169] Vgl. ebd., S. 41. [170] Vgl. Wunder, Michael: Euthanasie in den letzten Kriegsjahren. Die Jahre 1944 und 1945 in der Heil- und Pflegeanstalt Hamburg-Langenhorn. Husum 1992, S. 83. [171] Vgl. Epha, Oskar, a.a.O., S. 40-42. [172] Vgl. ebd., S. 43-48. [173] Zitiert nach ebd., S. 45. [174] Wunder, Michael, a.a.O., S. 84. [175] Vgl. Epha, Oskar, a.a.O., S. 65. [176] Zitiert nach ebd., S. 41 f. [177] Vgl. Sutter, Peter: Der sinkenden Petrus. Rickling 1933 - 1945. Rickling 1986, S. 195. [178] Vgl. Epha, Oskar, a.a.O., S. 42. [179] Vgl. ebd., S. 65. [180] Vgl. ebd., S. 42. [181] Vgl. Wunder, Michael, a.a.O., S. 98. [182] Zitiert nach Sutter, Peter: Der sinkende Petrus, a.a.O., S. 167. [183] Vgl. Behnsen, Gerhard: Zur Frage der Anstaltsbehandlung Alko- holkranker. In: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie 96/1932 (461-467), S. 463 [184] Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Frankfurt/M. 1985, S. 44. [185] Berlin Document Center (Personalakte Dr. med. Behnsen, Gerhard). [186] Zitiert nach Klee, Ernst: "Die SA Jesu Christi". Die Kirchen im Banne Hitlers. Frankfurt/M. 1989, S. 91. [187] Vgl. Sutter, Peter: Der sinkende Petrus, a.a.O., S. 195. [188] Berlin Document Center (Personalakte Dr. med. Ohl, Willi). [189] Berlin Document Center (Personalakte Dr. med. Boldt, Franz). [190] Ebd. [191] Sutter, Peter: Der sinkende Petrus, a.a.O., S. 184. [192] Zitiert nach ebd., S. 183 f. [193] Vgl. ebd., S. 183. [194] Zitiert nach ebd., S. 184. [195] Berlin Document Center (Personalakte Dr. med. Lüdemann, Ernst). [196] Schriftliche Auskunft von Dr. Fritz Lüdemann, Sohn von Ernst Lüdemann, vom 12.11.1991. [197] Ebd. [198] Interview mit Dr. Fritz Lüdemann, Sohn von Ernst Lüdemann, am 16.09.1991; vgl. auch Sutter, Peter: Der sinkende Petrus, a.a.O., S. 198 f. [199] Zitiert nach ebd., S. 199. [200] Zur Planung und Durchführung der als "Aktion T 4" bezeichneten Ermordung psychisch Kranker im Nationalsozialismus vgl. Aly, Götz (Hg.): Aktion T 4 1939 - 1945. Die "Euthanasie"-Zen- trale in der Tiergartenstraße 4. Berlin/W. 1989. [201] Vgl. hierzu den Artikel 'Drei Patienten feiern seltene Jubiläen. Seit 40 Jahren im Ricklinger Krankenhaus für Psychi- atrie - Chefarzt rettete die Kranken vor Ermordung durch die Nazis' in 'Segeberger Zeitung' Nr. 218 vom 18.09.1979, S. 5. [202] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Walter M.). [203] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Gertrud T.). [204] Zitiert nach Klee, Ernst: "Die SA Jesu Christi", a.a.O., S. 91. [205] Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 345 vom 01.06.1933, S. 3. [206] Vgl. Sutter, Peter: Materialien zur Geschichte der Deutschen Diakonenschaft. In: Vorstand der Deutschen Diakonen- schaft (Hg.): Was uns bewegt - was wir bewegen. 75 Jahre Deutsche Diakonenschaft 1913 - 1988. Bielefeld 1988 (14-71), S. 27-37. [207] Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 345 vom 01.06.1933, S. 2 f. [208] Vgl. Sutter, Peter: Materialien zur Geschichte, a.a.O., S. 31. [209] Nowak, Kurt: Die Kirchen und das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933. In: Tuchel, Johannes (Hg.): "Kein Recht auf Leben". Beiträge und Dokumente zur Entrechtung und Vernichtung "lebensunwerten Lebens" im Nationalsozialismus. Berlin/W. 1984 (101-121), S. 108. [210] Sutter, Peter: Materialien zur Geschichte, a.a.O., S. 51. [211] Kaminsky, Uwe: Innere Mission und Eugenik. In: Diakonie 5/1993 (308-312), S. 310. [212] Vgl. Sutter, Peter: Der sinkende Petrus, a.a.O., S. 37. [213] Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 377 vom 28.10.1936, S. 3. [214] Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 348 vom 20.09.1933, S. 3. [215] Vgl. Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 388 vom 13.04.1938, S. 1. [216] Vgl. Nowak, Kurt: "Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich", a.a.O., S. 96. [217] Vgl. ebd., S. 101-106. [218] Vgl. Kaiser, Jochen-Christoph: Sozialer Protestantismus im 20. Jahrhundert. Beiträge zur Geschichte der Inneren Mission 1914 - 1945. München 1989, S. 344 f. [219] Zitiert nach Kaiser, Jochen-Christoph: Innere Mission und Ras- senhygiene. Zur Diskussion im Centralausschuß für Innere Mis- sion 1930 - 1938. In: Lippische Mitteilungen 55/1986 (197-217), S. 205. [220] Vgl. Anlage zum Monatsbrief an die Ricklinger Diakone Nr. 309 vom 28.01.1930 mit dem Titel 'Krankheit und Sünde, ihre Bezie- hung zueinander'. [221] Zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit Ricklinger Patienten vgl. auch Wunder, Michael, a.a.O., S. 98. [222] Eine Lues cerebri stellt das dritte und letzte Stadium einer Lues-Infektion (Syphilis) dar. [223] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Margarethe L.). [224] Ebd. [225] Ebd. [226] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Ingeborg M.). [227] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Henry J.). [228] Ebd. [229] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Anna O.). [230] Archiv des Landesvereins für Innere Mission in Rickling (Krankengeschichte Ernst L.).