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W. Keim
Menschenrecht Informationszugangsfreiheit
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Was tun?
lBisher:
-ca. 3 Dutzend Petitionen über Recht auf gute Verwaltung
-ca. 2 Dutzend IFG Anträge z. B. Stuttgart 21
-4 Verfassungsklagen und 3 EGMR Klagen
-Vorschlag, dass EU Direktive über IF schreibt
lGeplant:
-Verwaltungsklage gegen Weigerung der Akteneinsicht bezüglich der Gründe für Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarats
-Klage an UNO Menschenrechtsausschuss Zivilpakt
-Anfrage bei NGOs das zu unterstützen.
 Nötig ist Finanzierung eines Anwalts beim Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht um dann nach Verfassungsbeschwerde beim EGMR zu klagen. Die Kosten für Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Revision beim Bundesverwaltungsgericht sind ca. € 3200, falls der Streitwert auf € 4000 festgesetzt wird.

 Der 6. Staatenbericht Deutschlands zum Zivilpakt CCPR/C/DEU/ wird im Oktober 2012 behandelt. Eine Klage von NGOs bezüglich Sozialpakt hatte Erfolg.