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Nötig ist Finanzierung eines Anwalts beim
Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht um dann nach
Verfassungsbeschwerde beim EGMR zu klagen. Die Kosten für Verwaltungsgericht,
Oberverwaltungsgericht und Revision beim Bundesverwaltungsgericht sind ca. €
3200, falls der Streitwert auf € 4000 festgesetzt wird.
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