Öffentlichkeitsgrundsatz in Schweden
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Einleitung
Warum
hat Schweden einen Öffentlichkeitsgrundsatz?
Gesetzliche Vorschriften
Alles kann
doch nicht öffentlich sein?
Geheimhaltungsgesetz
Anforderungen an die
Behörden
Pressefreiheit
und Informationsfreiheit
Die
Zukunft des schwedischen Öffentlichkeitsgrundsatzes
EinleitungDie schwedische Verwaltung unterscheidet sich von den
        Verwaltungen der meisten anderen Länder in einem
        wichtigen Punkt: das Recht aller Mitbürger, bei den
        Behörden und Ämtern in alle Akten und Dokumente
        Einsicht nehmen zu können. Dieses Recht ist im
        Grundgesetz verankert und wird von vielen Schweden als
        unersetzlich für die Demokratie angesehen. Doch wie
        funktioniert diese öffentliche Einsichtnahme eigentlich?
        Und wie steht es mit ihrer Zukunft nach dem Beitritt
        Schwedens zur Europäischen Union, wo der Transparenz
        nicht die gleiche Bedeutung zukommt? Warum hat Schweden einen Öffentlichkeitsgrundsatz?Für die Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gibt
        es viele Gründe. Es geht hierbei vor allem um Belange,
        die alle Menschen gleichermaßen betreffen  die
        jeden einzelnen angehen, und für die wir ja alle als
        Steuerzahler unseren Beitrag leisten. Mit dem Recht auf
        Einsichtnahme erhalten wir auch die Gelegenheit, auf
        diese im Grunde genommen gemeinsamen Belange Einfluss zu
        nehmen. Wir erhalten ferner die Möglichkeit der
        Kontrolle. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist folglich
        aus demokratischen Gründen wichtig.  | 
    
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Gesetzliche VorschriftenZur Erleichterung und Sicherstellung der
        Einsichtnahme, zur Unterstützung des
        Öffentlichkeitsgrundsatzes also, wurden viele
        Bestimmungen erlassen. So sind beispielsweise alle
        Behörden verpflichtet, zur Erleichterung der allgemeinen
        Einsichtnahme ein Verzeichnis über die Akten und
        Unterlagen zu führen, das häufig als Diarium (Tagebuch)
        bezeichnet wird. Im Verzeichnis müssen auch die von den
        Geheimhaltungsvorschriften betroffenen Unterlagen
        aufgeführt werden. Demnach ist es zwar zulässig eine
        Akte, jedoch nicht deren Existenz geheimzuhalten. Eine
        weitere, den Öffentlichkeitsgrundsatz stützende
        Vorschrift ist das Recht auf Beschwerde. Gibt eine
        Behörde die Unterlagen nicht frei, kann bei Gericht
        dagegen Beschwerde eingelegt werden. Für gewöhnlich
        geben die Gerichte dem Einspruch des Klägers statt.  | 
    
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Alles kann doch nicht öffentlich sein?Nein, selbstverständlich nicht. Natürlich gibt es
        Geheimhaltungsvorschriften. Auch der Grundsatz der
        Öffentlichkeit ist Beschränkungen unterworfen.  | 
    
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GeheimhaltungsgesetzDer Hauptgrundsatz lautet also Offenheit bei allen
        Behörden. Für Ausnahmefälle muss eine
        Gesetzesvorschrift über die Geheimhaltung zugrunde
        liegen, die vor allem im Geheimhaltungsgesetz enthalten
        ist. Diese Geheimhaltungsvorschriften sind vielfach und
        unterschiedlicher Art und können sich auf die Sicherheit
        des Landes beziehen oder auf die Finanzen, auf die
        Vorbeugung und die Ahndung von Verstößen, auf den
        Schutz von Angaben über Einzelne oder Unternehmen etc.
        Der Unterschied zwischen Schweden und den Ländern ohne
        Öffentlichkeitsgrundsatz liegt nicht darin, dass
        Schweden weniger Geheimhaltungsvorschriften hat, sondern
        dass deren Anwendung stark beschnitten ist, vor allem
        aufgrund des eigentlichen Grundsatzes, nämlich der
        Öffentlichkeit.  | 
    
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Anforderungen an die BehördenDie Behörden sollen die Herausgabe von Akten und
        Unterlagen an die Allgemeinheit schnell erledigen. Eine
        Behörde sollte so geordnet sein, dass dem Wunsch der
        Allgemeinheit ohne Umschweife entsprochen werden kann.
        Hier folgen einige Beispiele für die Umsetzung des
        Öffentlichkeitsgrundsatzes:  | 
    
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Pressefreiheit und InformationsfreiheitDie Vorschriften zum Grundsatz der Öffentlichkeit
        stehen im Gesetz über die Pressefreiheit, da Offenheit
        und Einsicht in die Arbeit der Allgemeinheit für eine
        wirkliche Pressefreiheit eine wichtige Voraussetzung
        sind. »Zur Förderung eines freien Meinungsaustausches
        und einer allseitigen Aufklärung soll jeder schwedische
        Staatsbürger ein Recht auf Einsicht in allgemeine Akten
        haben«, so steht es im Gesetz über die Pressefreiheit.
        Pressefreiheit und Öffentlichkeit hängen folglich
        zusammen.  | 
    
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|   Text: Hans-Gunnar Axberger; Svenska Institutet, Stockholm; Übersetzung: Barbro Wollberg  |