Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2C
N-7020 Trondheim, den 18.6.01
An das
Sozialministerium Baden-Württemberg
Postfach 103443
D-70029 Stuttgart
Aktenzeichen: 55-EF/Keim, Walter
Betreff: Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 13.6.01
Sehr geehrter Herr Kleinert,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 13.6.01.
Ich stimme Ihnen zu, dass viele Patientenrechte in Deutschland
gut wahrgenommen werden, z. B. ist die medizinische Vorsorgung
möglicherweise
sehr gut* (wenn auch sehr teuer im internationalen Vergleich).
Ich bin auch völlig einig, dass die Information über
Patientenrechte sehr wichtig ist. Wie Sie aus der beiliegenden
Dokumentation ersehen können, wissen selbst
Patientenorganisationen viel zu wenig und sind teilweise sehr
schlecht informiert. Viele Organisationen haben zwar die von
Professor Hart ausgearbeitete Patientenrechtscharta
unterschrieben aber offensichtlich nicht gelesen. Die BÄK hat
sicher gute Fachleute, aber antwortet entweder nicht oder mauert
(29.5.01).
Die Bundesregierung hatte durchaus ein überzeugendes Programm (Schreiben
an mich vom 28.8.00) das ich nur voll unterstützen kann.
Allerdings hat die Ärztelobby bekanntlich die
Bundesgesundheitsministerin gestürzt, beim Kampf ums liebe Geld
und ob da noch was übrig ist von den Plänen weiß ich nicht.
Ich werde auf jeden Fall eine Petition zum
Anlass nehmen auf
energischen Handlungsbedarf bezüglich
Gesetzesinitiativen
hinzuweisen.
Ich habe bei "gesetzlichen Patientenrechten" (obwohl
das vielleicht falsch ausgedrückt war) eben an die Frage gedacht:
Rechte haben ist eine Sache, das Recht, das zu erfahren eine
andere und Klagerechte (wenn man diese Rechte nicht bekommt)
zur Durchsetzung wieder was anderes. Dazu schreibe ich z.
Zeit eine
Petition. Wie
Sie sehen hat der Petitionsausschuss für mich
alle norwegischen
Rechte im Bereich der Sozialgesetzgebung gefunden, die ich nicht
so gut wie die norwegischen finde aber doch befriedigend. Dadurch
wird deutlich, dass die Patientenrechte gegenüber Ärzten ein
Defizit aufweisen.
Ich werde bald die Entscheidung der Ärztekammer prüfen und
eventuell klagen und bin gespannt wie sich die von Ihnen
angesprochenen privat- straf und berufsrechtlichen Vorschriften
auf Ihre Rechtsaufsichtsentscheidung auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
*das stimmt nicht. Die Qualität der medizinische Versorgung ist in
Deutschland
unterm Durchschnitt, trotz höchster Kosten in der EU, siehe
auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf,
siehe auch World
Health
Report 2000: Platz
25.
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