Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2C
N-7020 Trondheim, den 18.6.01

An das
Sozialministerium Baden-Württemberg
Postfach 103443
D-70029 Stuttgart

Aktenzeichen: 55-EF/Keim, Walter
Betreff: Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 13.6.01



Sehr geehrter Herr Kleinert,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 13.6.01.

Ich stimme Ihnen zu, dass viele Patientenrechte in Deutschland gut wahrgenommen werden, z. B. ist die medizinische Vorsorgung möglicherweise sehr gut* (wenn auch sehr teuer im internationalen Vergleich).

Ich bin auch völlig einig, dass die Information über Patientenrechte sehr wichtig ist. Wie Sie aus der beiliegenden Dokumentation ersehen können, wissen selbst Patientenorganisationen viel zu wenig und sind teilweise sehr schlecht informiert. Viele Organisationen haben zwar die von Professor Hart ausgearbeitete Patientenrechtscharta unterschrieben aber offensichtlich nicht gelesen. Die BÄK hat sicher gute Fachleute, aber antwortet entweder nicht oder mauert (29.5.01).

Die Bundesregierung hatte durchaus ein überzeugendes Programm (Schreiben an mich vom 28.8.00) das ich nur voll unterstützen kann. Allerdings hat die Ärztelobby bekanntlich die Bundesgesundheitsministerin gestürzt, beim Kampf ums liebe Geld und ob da noch was übrig ist von den Plänen weiß ich nicht. Ich werde auf jeden Fall eine Petition zum Anlass nehmen auf energischen Handlungsbedarf bezüglich Gesetzesinitiativen hinzuweisen.

Ich habe bei "gesetzlichen Patientenrechten" (obwohl das vielleicht falsch ausgedrückt war) eben an die Frage gedacht: Rechte haben ist eine Sache, das Recht, das zu erfahren eine andere und Klagerechte (wenn man diese Rechte nicht bekommt) zur Durchsetzung wieder was anderes. Dazu schreibe ich z. Zeit eine Petition. Wie Sie sehen hat der Petitionsausschuss für mich alle norwegischen Rechte im Bereich der Sozialgesetzgebung gefunden, die ich nicht so gut wie die norwegischen finde aber doch befriedigend. Dadurch wird deutlich, dass die Patientenrechte gegenüber Ärzten ein Defizit aufweisen.

Ich werde bald die Entscheidung der Ärztekammer prüfen und eventuell klagen und bin gespannt wie sich die von Ihnen angesprochenen privat- straf und berufsrechtlichen Vorschriften auf Ihre Rechtsaufsichtsentscheidung auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

*das stimmt nicht. Die Qualität der medizinische Versorgung ist in Deutschland unterm Durchschnitt, trotz höchster Kosten in der EU, siehe auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf, siehe auch World Health Report 2000: Platz 25.

PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.

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