Liebe Bumsregierung!
Das Deutsche Volk bekennt sich in Artikel 1 Abs. 2
des Grundgesetzes zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten",
die damit den Kern der
freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO)
ausmachen.
Bietet die Bumsregierung die Gewähr sich jederzeit
- tags, nachts und im Morgengrauen - für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, d. h. steht und/oder
liegt die Bumsregierung auf der FDGO?
MfG