Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 22.10.02

An die Fraktionen des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Petition 2-14-15-21260-040503: Stärkung der Patientenrechte
 
 
Die Beschlussvorlage http://wkeim.bplaced.net/files/petition4_pa3.pdf zur Petition http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm liegt nun vor.
 
Die Darstellung der gegenwärtigen Patientenrechte zeigt folgende Mängel:
Trotzdem wird der Abschluss der Petition vorgeschlagen.
 
Eine Diskussion darüber, dass die Einsicht nach Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin ein Menschenrecht ist: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte unterbleibt.
 
Wie die angesprochene Patientenmitwirkung aus der Sicht der Betroffenen aussieht http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html wird nicht diskutiert.  Auf Vergleiche mit anderen Ländern wird nicht eingegangen: http://www.patientennavigation.de/
 
Neben der Einsicht in eigene Unterlagen gehört auch die Einsicht in öffentliche Dokumente (Informationsfreiheit) zur kommunikativen Kompetenz. Deutschland ist der einzige entwickelte zivilisierte Staat ohne Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws.htm
 
Der Petitionsausschuss versteckt sich hinter Leseunfähigkeit um die Defizite bei den Patientenrechten zu übersehen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition4_pa3.pdf um im Nichtstun zu verbleiben.

Ich fordere die Fraktionen und Abgeordneten zu einer inhaltliche Auseinandersetzung auf anstatt für die Einstellung des Petitionsausschusses zu stimmen, die dazu nichts zu sagen hat.

Sind Patientenrechte auf internationalem Niveau unerreichbar in Deutschland?

 
MfG 
 
Walter Keim
Patientenschutzgesetze in Europa: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail,
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail