Landtagsfraktion DIE
GR�NEN Kopie:
Hessischer Ministerpr�sident Roland Koch
Hessischer
Landtag
Georg-August-Zinn-Str. 1
Schlossplatz
1-3
D-65183 Wiesbaden
D-65183 Wiesbaden
Kopie: Landtagsfraktionen Bayern, Baden-W�rttemberg, Niedersachsen und
Sachsen
Betreff: Vertrauen schaffen und deshalb in Hessen IFG beschlie�en
Sehr geehrter Herr Fr�mmerich, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Pressemeldung der GR�NEN: "Informationsfreiheit
macht Verwaltung f�r B�rger transparenter" (Anlage 1) in dem von der positiven
Reaktion der �berwiegenden Mehrheit der Anzuh�renden zum Gesetzentwurf f�r ein
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berichtet wird.
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 90 Staaten
(Anlage 3) mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und
Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China)
zugute. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen hat und
Wei�russland an einem Gesetzentwurf arbeitet fehlt in Europa die
Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in 5 deutschen Bundesl�ndern,
darunter Hessen (Anlage 3 und 6).
Die 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember
2008 in Schwerin fordert: Die neue Konvention des Europarats zur
Informationsfreiheit so bald wie m�glich unterzeichnen und ratifizieren! (Anlage
7)
Besonders peinlich ist das Fehlen der Informationsfreiheit f�r Hessen, das
einst der Pionier beim Datenschutz war und durch die CDU in eine
Schlusslichtposition abgewirtschaftet wurde. Au�erdem hat Hessen 1993 den
Vorschlag gemacht, den Zugang zu Dokumenten der �ffentlichen Verwaltung im
Grundgesetz zu verankern. Dieser Vorschlag hat in der Verfassungskommission von
Bund und L�ndern im Jahre 1993 im Zuge der Diskussion um eine �nderung des
Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung schon eine Mehrheit erreicht,
allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht
(BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4).
Die Informationsfreiheit (einschlie�lich des Zugangs zu Dokumenten der
�ffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch
international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des
Internationaler Paktes �ber b�rgerliche und politische Rechte (IPb�rgR, BGBl.
1973 II S. 1534) gesch�tzt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt
ihn aber bisher in 5 Bundesl�ndern.
In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der �ffentlichen Verwaltung
in der Verfassung verankert. Weitere ca. 50 Staaten haben dieses Menschenrecht
gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die H�lfte der
Staaten in der Welt realisiert das gem�� Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.
Der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil
Nr. 37374/05 by T�RSAS�G A SZABADS�GJOGOK�RT ./. Hungary den Zugang zu
Dokumenten der �ffentlichen Verwaltung als Menschenrecht anerkannt (Anlage
4).
Artikel 46 der europ�ischen Konvention f�r Menschenrechte lautet "Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endg�ltige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
�ber die Grenzen der Rechtskraft hinaus entfalten
EGMR-Urteile,
insbesondere solche, die gegen andere Mitgliedstaaten ergangen
sind,
eine weitergehende, fall�bergreifende Orientierungswirkung
oder
�normative Leitfunktion� f�r deutsche Beh�rden. Die
Bindungswirkung
des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR
1481/04 des
Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:
"Die
Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf
alle
staatlichen Organe (Gerichte, Regierungen und Parlamente)
und
verpflichtet diese grunds�tzlich, im Rahmen ihrer Zust�ndigkeit
und
ohne Versto� gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3
GG)
einen fortdauernden Konventionsversto� zu beenden und
einen
konventionsgem��en Zustand herzustellen." Damit m�ssen sowohl
der
Petitionsausschuss, die Regierung und die Landtage sich mit
diesem
Menschenrecht auseinandersetzen. Es w�re verfassungswidrig
die
Rechtsprechung des EGMR einfach ignorieren.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gew�hlte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Deutschland eine Demokratie europ�ischen Typs m�glich, wenn die Abgeordneten nur
wollen und sich getrauen.
Mit freundlichen Gr��en
Walter Keim
Anlagen:
Antwort: 29.20.09: Abgelehnt.