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Fokus: Skandinavien, übriges Europa und Englisch sprechende Länder.
Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Damit wird das Informationszugangsrecht zu amtlichen Informationen zum "Jedermanns-Recht".
In Schweden-Finnland wurde die Informationsfreiheit 1766 eingeführt dank des Finnen Anders Chydenius, der für Demokratie, Gleichheit und dem Respekt der Menschenrechte kämpfte. Die Informationsfreiheit hat heute dort Verfassungsrang. Ähnliche Gedanken entwickelte 1830 Carl Gustav Jochmann, der sich für die Öffentlichkeit der Verwaltung einsetzte.
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden, 1888 in Kolumbien, 1951 in Finnland und 1966 in USA gibt es nun Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in mehrals 100 Länder mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern. Ca. 50Staaten garantieren den Informationszugang in der Verfassung. Ca. 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen.
Der globale Trend ist, die Informationsfreiheit in der Praxis als Menschenrecht anzuerkennen. Die EU. fast alle Staaten der EU und Europas, der OECD sowie alle entwickelten Länder kennen die Informationsfreiheit. Right2Info.org gibt eine Übersicht. Transparenz war das Wort des Jahres 2003 (Word of the Year 2003). Die Informationsfreiheit kann durch Gesetz und eventuell zusätzlich in der Verfassung verankert sein.
Index der Länder mit Informationsfreiheit in aller Welt
Unterstützung der Informationsfreiheit durch E-Mail an Bundesregierung oder die Koalitionsparteien
Unterstützung der Informationsfreiheit durch E-Mail an Fraktionen der Bundesländer
Unterstützung der Informationsfreiheit durch E-Mail an die EU
Deutschland müsste um jetzt in die EU aufgenommen zu werden erst Informationsfreiheitsgesetze verabschieden um Goodwill zu erhalten. In der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 wird die Meinung vertreten, dass die in der Charta der EU (Artikel 42: Zugang zu Dokumenten) niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden sollen.
Auf den obigen Listen sind Informationsfreiheitsgesetze
skandinavischer Länder (Schweden (1766), Finnland, Norwegen, Dänemark und Island),
englischsprachiger Länder (USA (1966), Irland, England (UK) und
deutschsprechender Länder (Österreich (1987), Schweiz (2004) und Deutschland (im Bund 2005) vertreten. Auch die anderen
Mitglieder der EU: Frankreich (1979), Griechenland (1986), Österreich (1987), die Niederlande (1991), Belgien (1991), sowie seit einigen Jahren Italien (1990), Portugal, Spanien, Irland, Zypern, Luxemburg und Malta werden erwähnt. Zusätzlich verfügen fast alle
zentral- und osteuropäische Staaten wie Ungarn (1992), Ukraine (1992, Law No. 2657-XII)*, Russland (1995, Act No. 24-FZ)*, Usbekistan (1997), Lettland (1998), Georgien (1998), die Tschechische Republik (1999), Albanien (Law No. 8503, 1999)*, Bulgarien (2000), Bosnien (2000), Estland (2000), Litauen (2000), Slowakei (2000), Moldawien (2000), Polen (2001), Rumänien (2001), Armenien (2003), Slowenien (2003), die Türkei (2003), Kroatien (2003), Kosovo (2003), Schweiz (2004) und Jugoslawien (Serbien, 2004), Montenegro (2005), Aserbaidschan (2005) und Mazedonien (2006) über Informationsfreiheitsgesetze.
Damit
ist Deutschland in 3 von 16 Bundesländern fast das einzige größere
Land in Europa ohne Informationsfreiheit.
)*
siehe ARTICLE 19: GLOBAL
TRENDS ON THE RIGHT TO INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA:
http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
(ISBN 1 902598 44 X)
Das Bundesland Brandenburg ist der Pionier der Informationsfreiheit in Deutschland. Die Informationsfreiheit ist in der Landesverfassung von 1992 im Artikel 21 (4) verankert und das erste deutsche Informationszugangsgesetz trat hier 1998 in Kraft.
Vorträge und Material von Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg) :
Informationszugang und politische Mitgestaltung in der elektronischen Demokratie (pdf)
Akteneinsicht und Informationszugang in Brandenburg – Erfahrungen der ersten drei Jahre
Internationales Symposium Informationsfreiheit und Datenschutz in der Erweiterten Europäischen Union.
Informationsfreiheit weltweit (Übersee sowie Europa außer EU)
Organisation |
Name mit Link |
Über- |
EU Kommission, EU Rat, 1993 |
Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten (ABl. 1993 Nr. L 340, S. 41) |
|
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 255 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/egv5.htm#art255 |
||
Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm |
||
EU Parlament, EU Rat, 2001 |
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Amtsblatt Nr. L 145 vom 31/05/2001 S. 0043 - 0048) |
|
EU, 2003 |
Richtlinie 2003/98/EG - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Amtsblatt Nr. L345 vom 31.12.2003) und wurde am 19.12.06 durch das Informationsweiterverwendungsgesetz in Deutschland umgesetzt. |
|
EU Ombudsmann, 2005 |
Kodex für gute Verwaltungspraxis, 05.01.2005 |
|
Europäisches Parlament, Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, 2008 |
Das in Artikel 42 der EU Charter der Grundrechte und in Artikel 255 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegebene Einsichtsrecht (Verordnung 1049/2001 vom 30. Mai 2001) gilt gegenüber dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission. Hier eine Auswahl von Rechtstexten über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten mit Rechtsprechung.
Organisation |
Name mit Link |
Über- |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." |
||
Vereinte Nationen, 1966 |
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." |
|
Europa UNECE, 1998 |
United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 |
E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A: Verstößt Deutschland gegen UN-Menschenrechte? |
|
UN Special Rapporteur, 1999 |
JOINT
DECLARATION |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 |
E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B |
|
UN Special Rapporteur, 6. Dezember 2004 |
Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit: Der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht |
|
Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE, ACHPR) vom 3. Februar 2010 |
Obwohl in den letzten zehn Jahren große Fortschritte bei der Anerkennung des Rechts auf Information erzielt wurden, bleibt hier - als vierte Herausforderung - noch viel zu tun... Viele Gesetze (zum Recht auf Information), die verabschiedet wurden, genügen den internationalen Mindeststandards nicht, und die Bemühungen, sie umzusetzen, sind in vielen Ländern zu gering: http://merlin.obs.coe.int/iris/2010/5/article1 |
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Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte streichen. Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab. |
|
|
UN Menschenrechtsausschuss: Allgemeine Kommentar (Nr. 34) vom 21. Juli 2011 zu Artikel 19 des IPbpR |
Human Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body...": http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1 |
Nach
Gesetzen 1766
(1949) in Schweden, 1951
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in Norwegen
und 1985 in Dänemark ist das
deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig und notwendig um
mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten. Der Europarat
hat 1981 in der Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Deutschland ist fast das einzige Land
in der EU ohne ein IFG. Der
Entwurf für ein IFG des
Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahre 1977 enthält einen
Rechtsvergleich
mit anderen Ländern. Hier findet sich eine Petition
an den deutschen Bundestag. Zwar ist seit 1.1.06 ein IFG in Kraft.
Allerdings wurden internationale
Standards begrenzter Kosten, der maximalen Einsicht bei minimalen
Ausnahmen nicht erreicht.
Unterstützt das deutsche (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz,
mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich
unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne Verwaltung"
unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
(Leider wird nicht
von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann
dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt
werden).
Unterstützt das deutsche
(Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz, mit
folgender E-Mail an die Koalitionsfraktionen (hier klicken):
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden
gibt es nun solche Gesetze in allen Ländern der EU außer
Deutschland. Deshalb ist die Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland überfällig.
Eine
erfolgreiche Durchführung dieses notwendigen, positiven und
zukunftsorientierten Gesetzes kann zeigen, dass die Regierung
Schröder nach der Stagnation der Kohl-Ära die notwendige
Entschlusskraft besitzt um die Zukunft zu bewältigen. Das Bündnis
90/Die Grünen haben durch ihren Gesetzesvorschlag vor 4 Jahren
gezeigt, dass sie den Willen besitzen, Deutschland aus seiner
Schlusslichtposition in diesem Gebiet zu befreien.
Leider
fällt der Referentenentwurf des SPD geführten BMI in vielen
Gebieten hinter die Landesgesetze zurück und benötigt
Nachbesserungen um Deutschland an die internationale Entwicklung
heranzuführen, insbesondere was Beschwerdemöglichkeiten,
Bearbeitungszeiten und die Kosten für die Akteneinsicht betrifft
("bis zu 1000 DM"), die prohibitiv hoch sind, verglichen
mit anderen Ländern z. B. Skandinavien.
(Dieser Text kann im
E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden, z. B. durch
das hinzufügen von Abschnitten).
Nach
Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern
Brandenburg,
Berlin,
Schleswig-Holstein,
Nordrhein-Westfalen,
Bremen
(16.5.06) und Hamburg (29.3.06)
Saarland (12.7.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06), Thüringen
(20.12.07), Sachsen-Anhalt (29.5.08) und Rheinland-Pfalz (4.6.08)
sind IFG notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu
halten. Oppositionsparteien in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Niedersachsen,
Sachsen hatten parlamentarische Initiativen zur Verabschiedung von
IFG ergriffen, die niedergestimmt wurden. Hamburg,
Thüringen,
Sachsen-Anhalt,
und Rheinland-Pfalzhaben
2006/2007/2008 Gesetze verabschiedet. In
Nordrhein-Westfalen
stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu.
Zusammenfassend
haben also 11 Länder Informationsfreiheit aber 5 haben dagegen
gestimmt.
Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern:
Baden-Württemberg,
Bayern,
Hessen,
Niedersachsen,
Sachsen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das
Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das Verwaltungshandeln
transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen
Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der
Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms
"Moderner Staat - moderne Verwaltung" unter
Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich hoffe auf breite Zustimmung,
da es sich hierbei um wichtige demokratische Rechte handelt, die in
allen EU Staaten und auch 11 Bundesländern gewährt werden.
(Diese
E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch zustimmen müssen
mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird nicht von allen
Programmen der ganze Text übertragen, kann aber natürlich verändert
werden).
Nach
Gesetzen 1766
(1949) in Schweden, 1951
in Finnland, 1966
in den USA, 1970 in Norwegen
und 1985 in Dänemark sind
Informationsfreiheitsgesetze in der EU und fast allen
Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981 in der
Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Aber einige wenige Mitgliedsländer
geben ihren Bürgern diese Recht nicht. Es fehlt ein Mindeststandard.
Hier findet sich eine Petition an das
Europäische Parlament.
Support Freedom of Information, by
the following call of Statewatch (click here):
I/We
support the call to EU institutions for a democratic and accountable
"Open Europe" on access to documents.
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
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