Walter Keim E-mail: walter.keim@gmail.com
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N-7020
Trondheim, den 30.9.99
An das
Sozialgericht
8. Kammer
Senefelderstr.48
D-70176
Stuttgart
Rechtssache (…)
gegen AOK
Ihr Z.: S 8
P 2176/99
Sehr geehrte
Damen und Herren,
mit Bezug auf
mein Schreiben vom 29.9.99, bestätige ich dass der Rechtsstreit erledigt ist.
Um eine Petition nicht zu schwächen möchte ich präzisieren, dass das
Anerkenntnis sich auf die zugestandenen Leistungen der AOK bezieht. Mit der
Argumentation der AOK bin ich dagegen nicht einverstanden:
1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht
gewährt.
2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen
verweigert.
3.Dieses Mängel und weiteres Verbesserungspotential wird
von der AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).
4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99
verschleppt wurde (wovon ich für 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung
übernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher" Beitrag dem Kläger
zugeschoben.
Die
Bewertung
vom 2.4.2000
der unzureichenden Maßnahmen
vom 14.6.99 aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde
vom 11.4.99 (siehe
Aktenvermerk 14.6.99) kann geradezu ein
Schulbeispiel sein, warum Akteneinsicht notwendig ist. Allerdings ist es mit
der mir zur Verfügung stehenden juristischen Expertise nicht möglich
herauszufinden, ob die AOK oder der Gesetzgeber hierfür und die daraus
resultierenden Folgen die Verantwortung trägt. Möglicherweise hätte eine
vergebliche Weiterführung dieses Prozesses gesetzgeberischen Handlungsbedarf
unterstreichen können. Doch sehe ich davon ab.
In der
Petition vom 30.9.99 beabsichtige ich den Gesetzgeber
aufzufordern entweder die AOK zu rügen oder aber sich das norwegische
Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html
und Öffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html
) übersetzen zu lassen und in Ausübung des Verfassungsauftrages der Neuordnung
des Lebens nach demokratischen Regeln dazu beizutragen, dass Akteneinsicht,
Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten den Bürgern zugestanden werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Walter Keim