Walter Keim���������������������������������������������������� E-mail: walter.keim@gmail.com
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N-7020
Trondheim, den 30.9.99
An das
Sozialgericht
8. Kammer
Senefelderstr.48
D-70176
Stuttgart
Rechtssache (�)
gegen AOK
Ihr Z.: S 8
P 2176/99
Sehr geehrte
Damen und Herren,
mit Bezug auf
mein Schreiben vom 29.9.99, best�tige ich dass der Rechtsstreit erledigt ist.
Um eine Petition nicht zu schw�chen m�chte ich pr�zisieren, dass das
Anerkenntnis sich auf die zugestandenen Leistungen der AOK bezieht. Mit der
Argumentation der AOK bin ich dagegen nicht einverstanden:
1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht
gew�hrt.
2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen
verweigert.
3.Dieses M�ngel und weiteres Verbesserungspotential wird
von der AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).
4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99
verschleppt wurde (wovon ich f�r 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung
�bernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher" Beitrag dem Kl�ger
zugeschoben.�
Die
Bewertung
vom 2.4.2000
der unzureichenden Ma�nahmen
vom 14.6.99 aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde
vom 11.4.99 (siehe
Aktenvermerk 14.6.99) kann geradezu ein
Schulbeispiel sein, warum Akteneinsicht notwendig ist. Allerdings ist es mit
der mir zur Verf�gung stehenden juristischen Expertise nicht m�glich
herauszufinden, ob die AOK oder der Gesetzgeber hierf�r und die daraus
resultierenden Folgen die Verantwortung tr�gt. M�glicherweise h�tte eine
vergebliche Weiterf�hrung dieses Prozesses gesetzgeberischen Handlungsbedarf
unterstreichen k�nnen. Doch sehe ich davon ab.
In der
Petition vom 30.9.99 beabsichtige ich den Gesetzgeber
aufzufordern entweder die AOK zu r�gen oder aber sich das norwegische
Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html
und �ffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html
) �bersetzen zu lassen und in Aus�bung des Verfassungsauftrages der Neuordnung
des Lebens nach demokratischen Regeln dazu beizutragen, dass Akteneinsicht,
Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten den B�rgern zugestanden werden.
Mit
freundlichen Gr��en
Walter Keim