Walter Keim���������������������������������������������������� E-mail: walter.keim@gmail.com

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N-7020 Trondheim, den 30.9.99

 

 

An das

Sozialgericht 8. Kammer

Senefelderstr.48

D-70176 Stuttgart

 

 

Rechtssache (�) gegen AOK

Ihr Z.: S 8 P 2176/99

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Bezug auf mein Schreiben vom 29.9.99, best�tige ich dass der Rechtsstreit erledigt ist. Um eine Petition nicht zu schw�chen m�chte ich pr�zisieren, dass das Anerkenntnis sich auf die zugestandenen Leistungen der AOK bezieht. Mit der Argumentation der AOK bin ich dagegen nicht einverstanden:

 

1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht gew�hrt.

2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen verweigert.

3.Dieses M�ngel und weiteres Verbesserungspotential wird von der AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).

4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99 verschleppt wurde (wovon ich f�r 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung �bernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher" Beitrag dem Kl�ger zugeschoben.

 

Die Bewertung vom 2.4.2000 der unzureichenden Ma�nahmen vom 14.6.99 aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.4.99 (siehe Aktenvermerk 14.6.99) kann geradezu ein Schulbeispiel sein, warum Akteneinsicht notwendig ist. Allerdings ist es mit der mir zur Verf�gung stehenden juristischen Expertise nicht m�glich herauszufinden, ob die AOK oder der Gesetzgeber hierf�r und die daraus resultierenden Folgen die Verantwortung tr�gt. M�glicherweise h�tte eine vergebliche Weiterf�hrung dieses Prozesses gesetzgeberischen Handlungsbedarf unterstreichen k�nnen. Doch sehe ich davon ab.

 

In der Petition vom 30.9.99 beabsichtige ich den Gesetzgeber aufzufordern entweder die AOK zu r�gen oder aber sich das norwegische Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html und �ffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html ) �bersetzen zu lassen und in Aus�bung des Verfassungsauftrages der Neuordnung des Lebens nach demokratischen Regeln dazu beizutragen, dass Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten den B�rgern zugestanden werden.

 

Mit freundlichen Gr��en

 

 

Walter Keim

Anlage: Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.4.99