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Informationsfreiheit weltweit

Die Informationsfreiheit gibt Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten/Informationen und wurde 1766 in Schweden-Finnland eingeführt, dank des Finnen Anders Chydenius, der (inspiriert vom China des 7. Jahrhunderts) für Demokratie, Gleichheit und den Respekt der Menschenrechte kämpfte. Damit wurde der Zugang zu amtlichen Informationen zum "Jedermanns-Recht", das Verwaltungshandeln transparenter macht. Ähnliche Gedanken entwickelte 1830 Carl Gustav Jochmann, der sich für die Öffentlichkeit der Verwaltung einsetzte.

Nach Informationsfreiheitsgesetzen in fast allen Ländern der EU und Europa war das deutsche Informationsfreiheitsgesetz im Bund 2006 überfällig und notwendig um mit der Entwicklung in Europa Schritt zu halten. Ein Rechtsvergleich zeigte, dass Deutschland damit das Schlusslicht in der EU und Europas war. Nachdem die wirtschaftlich aufstrebenden BRICS-Staaten Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und Brasilien 2011 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesetzlich geregelt haben, fehlt weltweit  im Wesentlichen nur noch Afrika und der Nahe Osten. Auch in 5 von 16 Bundesländern fehlen entsprechende Gesetze. 

Mehr als 100 Länder mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern weltweit haben Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet, mehr als 50 Staaten garantieren die Informationsfreiheit in der Verfassung. Ca. 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende entsprechende Verfassungsbestimmungen. Fast alle Staaten in Europa, der OSZE, der OECD und alle entwickelten Länder kennen die Informationsfreiheit. Right2Info.org gibt eine Übersicht. RTI-Rating.org beurteilt die Qualität gemessen an internationalen Standards

Die Informationsfreiheit wird von den UN, OSZE und AOS als Menschenrecht anerkannt, z. B. im Artikel 19 des Zivilpaktes und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Transparenz war das Wort des Jahres 2003 (Word of the Year 2003) und der 28. September ist seit 2003 der "Right to Know" Tag.

Inhaltsverzeichnis:

Briefe und Petitionen



Das Bundesinnenministerium hat im Frühjahr 2001 alle eingeladen an der Diskussion über die Einführung der Informationsfreiheit teilzunehmen. So begann mein Interesse.

 

Länder Index weltweit

Albanien - Argentinien - Armenien - Aserbaidschan - Australien - Belarus - Belgien - Belize - Bosnien und Herzegowina - Brasilien - Bulgarien - Kroatien Deutschland - Dänemark - Eritrea - Estland - Europäische Union - Finnland - Fidschi - Frankreich - Georgien - Ghana - Griechenland - Großbritannien - China - Indien - Island - Israel - Irland - Italien - Jamaika - Japan - Kanada - Kolumbien - Lettland - Liechtenstein - Litauen - Luxemburg - Malawi - Mazedonien - Mexiko - Moldawien - Mongolei - Mosambik - Nepal - Neuseeland - Niederlande - Nigeria - Norwegen - Österreich - Pakistan - Panama - Papua New Guinea - Peru - Philippinen - Polen - Portugal - Rumänien - Russische Föderation - Schweden - Schweiz - Serbien - Slowakei - Slowenien - Südafrika - Südkorea - Spanien - Tansania - Thailand - Trinidad und Tobago- Tschechische Republik - Uganda - Ukraine - Ungarn - Usbekistan - Vereinigte Staaten von Amerika - Usbekistan - Jemen - Zimbabwe.

Globale Tendenzen: Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht

Die Organisation ARTICLE 19 ist der globalen Kampagne für freie Meinungsäußerung verpflichtet und hat bei der Untersuchung des globalen Trends des Rechtes auf Information herausgefunden, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt wird.  Right2Info.org gibt einen Überblick.

Verfassungen mit Informationsfreiheit

right2info.org dokumentiert welche Länder den Zugang zu Informationen in der Verfassung sichern: In Schweden - mit langer Tradition - ist die Informationsfreiheit in der Verfassung  (Chapter 2, Article 1 Paragraph (1), 2)) in der Verfassung verankert. Auch in vielen anderen Ländern wie z. B. Afghanistan, Albanien (Art. 23), Angola, Argentinien (Art. 43), Armenien, Österreich, Belgien (Art. 32), Bundesland Brandenburg (Art. 21 (4)), Bulgarien (Art. 41), Estland (Art. 44), Finnland (Verfassung, Section 12), Georgien (Art. 41), Niederlanden (Art. 110), Nepal (Art. 16), Malawi (Art. 37), Mazedonien (Art. 16)Litauen (Art. 25), Moldawien (Art. 34), Mosambik (Art. 74), Peru (Art. 200(3)), den Philippinen (Art. III, Sec. 7), Polen (Art. 61), Rumänien (Art. 31), Russische Föderation (Art. 29)Slowenien (Art. 39), Slowakei (Art. 26), Tschechien (Art. 17), Ungarn (Art. 61), Weißrussland (Art. 34), Portugal (Art. 268), Spanien (Art. 105 b)Thailand (Sec. 58)Tansania (Art. 18(2)),  der südafrikanische Republik (Sec. 16) und Panama (Art. 42,43,44) ist das Recht auf Zugang zu amtlicher Information verfassungsrechtlich garantiert.

Informationsfreiheit in Europa mit Kartenübersicht

Der Europarat, die Vereinten Nationen und die EU fördern die Informationsfreiheit in Europa.

Organisation

Name mit Link

Über-
setzung

Parlamentarische Versammlung, 1979

Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm

English

Europarat, 1981

"Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.

 

EU, 1997 (Amsterdam)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 255 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/egv5.htm#art255

Englisch

Europa, 1998

Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm

Englisch

EU, 2000

Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm

Englisch

Europarat, 2002

Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf

Englisch

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006

Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006

English

Europarat, 2006-2008

Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm

 

Europarat, 27.11.08

Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008)

English

 

    

Das in der Charta der Grundrechte der EU (Artikel 42: Zugang zu Dokumenten) und in Artikel 255 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegebene Einsichtsrecht gilt gegenüber dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission.

Informationsfreiheitsgesetze sind zuerst in den

Informationsfreiheitsgesetze der anderen europäischen Staaten (z. B. Montenegro) finden sich hier.

Luxemburg hat schon Informationsfreiheit für Journalisten und berät über ein Informationsfreiheitsgesetz. Damit ist Deutschland (in 5 von 16 Bundesländern) das einzige größere Land in Europa ohne flächendeckende Informationsfreiheit. (Dabei ist der Kleinstaat Zypern (immerhin mit Einsicht für Journalisten) nicht mitgerechnet).

Links zur Informationsfreiheit in Deutschland und aller Welt



Unterstützung der Informationsfreiheit durch E-Mail an Bundesregierung

Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht in 4 Bundesländern vorenthalten. Zwar ist seit 1.1.06 ein IFG in Kraft. Allerdings wurden internationale Standards begrenzter Kosten, der maximalen Einsicht bei minimalen Ausnahmen nicht erreicht.

Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle andren Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern vorenthalten.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

Unterstützung der Informationsfreiheit durch E-Mail an Fraktionen der Parlamente der Bundesländer

Nach Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Saarland, Hamburg (29.3.2006), Thüringen (20.12.07), Sachsen-Anhalt (29.5.08) und Rheinland-Pfalz (4.6.08) sind IFG notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten. Oppositionsparteien in den Ländern Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt haben parlamentarische Initiativen zur Verabschiedung von IFG ergriffen. In Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg sind Gesetzentwürfe niedergestimmt worden. In Nordrhein-Westfalen stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu. Zusammenfassend haben also 11 Länder Informationsfreiheit, aber 5 haben dagegen gestimmt.

Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich hoffe auf breite Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige demokratische Rechte handelt, die in allen EU Staaten und auch 4 Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch zustimmen müssen mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen, kann aber natürlich verändert werden). 

Unterstützung der Informationsfreiheit in der EU durch Zeichnen der Unterschriftsliste von Statewatch.

Nach Gesetzen 1766 (1949) in Schweden, 1951 in Finnland, 1966 in den USA, 1970 in Norwegen und 1985 in Dänemark sind Informationsfreiheitsgesetze in der EU und fast allen Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981 in der Empfehlung "Recommendation No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die Informationsfreiheit empfohlen. Aber einige wenige Mitgliedsländer geben ihren Bürgern diese Recht nicht. Es fehlt ein Mindeststandard. Hier findet sich eine Petition an das Europäische Parlament. 

Support Freedom of Information, by the following call of Statewatch (click here):
I/We support the call to EU institutions for a democratic and accountable "Open Europe" on access to documents.



Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.

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