Einschreiben 14.11.2002:
From: <walter.keim@gmail.com>
To: Pohl BR <Pohl@jum.bwl.de>
Subject: SV: Informationsfreiheit
Dato: 25. oktober 2002 19:15
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.10.02
Justizministerium Baden-Württemberg, z. Hd. von Herrn Pohl
Schillerplatz 4,
D-70173 Stuttgart.
Sehr geehrter Herr Pohl,
ich danke Ihnen für die E-Mail vom 4.10.02,
in der Sie mitteilen, dass die
Stellungnahme des Justizministeriums Eingang in die Antwort des
Petitionsausschusses
http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort
Eingang gefunden hat und mir
damit bekannt ist.
Allerdings weiss ich nun nicht, ob der Petitionsausschuss nun
richtig
abgeschrieben hat, ob da ein eigener Anteil dabei ist und wie
gross
gegenbenenfalls nun der eigene Anteil ist.
Wenn Sie denken, dass meine Frage beantwortet ist, so ist das
also sicher
falsch. Das Wesen der Informationsfreiheit - die Deutschland als
einzigem
entwickelten Staat in der Welt noch bevorsteht: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws.htm-
ist nämlich sich selber ein Urteil aufgrund von
Informationszugang bilden zu
können.
Deshalb sehe ich der Zusendung der Stellungnahme des
Justizministeriums
entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail,
http://wkeim.bplaced.net/020313un.htm, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
----- Original Message -----
From: Pohl BR <Pohl@jum.bwl.de>
To: <walter.keim@gmail.com>
Sent: Friday, October 04, 2002 9:58 AM
Sehr geehrter Herr Keim,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 01. Oktober 2002. Es geht
Ihnen dort um
eine Einsichtnahme in den Schriftwechsel zwischen dem
Petitionsausschuss und
dem Justizministerium.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass dieser Schriftwechsel sich
(abgesehen von
kurzen, verfahrenstechnisch bedingten Anschreiben) auf eine
Stellungnahme
des Justizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss zu Ihrer
Petition
Nr. 13/824 beschränkt. Diese Stellungnahme ist aufgenommen
worden in den
abschließenden Beschluss des Petitionsausschusses, der Ihnen von
dort sicher
zugesandt wurde. Ihnen ist damit der Inhalt des genannten
Schriftwechsel
bereits bekannt.
Ich denke, dass Ihre Fragen mit dieser Auskunft beantwortet sind.
Ein
darüber hinausgehendes Einsichtsrecht in die Verwaltungsakten
des
Justizministeriums besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Pohl