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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.12.01 (9.2.01 und 13.3.02 ergänzt)

An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart


Petition 13/00824: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss auch zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur Gesetzgebung übersende ich folgende Petition die Informationsfreiheit betreffend:

Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Der europäische Ombudsmann sagt, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten und Transparenz ein essentieller Bestandteil der Demokratie ist ("In my view, public access is an essential aspect of transparency which, as I have explained earlier, is itself an essential part of democracy").

Freedom of Information in Europa1. Der Europarat hat in seiner Empfehlung (81) 19 aus dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der Informationsfreiheit empfohlen. Fast alle Länder der EU (außer Deutschland) und auch alle Beitrittskandidaten der EU haben entsprechende Gesetze beschlossen. Nur 5 Länder haben keine Informationsfreiheit in Verfassung und/oder gesetzlich geregelt. Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der Legislative, die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen werden. Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine Konvention auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung vor.

2. Die Informationsfreiheit leitet sich aus dem Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen her. (13.3.02: Deutschland ist dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und verletzt damit die im Artikel 19 Absatz (2) enthaltene Informationsfreiheit.) Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/ (benannt nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: Freedom of Information: "Toby MENDEL: Freedom of Information: An Internationally protected Human Right". Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X. Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als Grundrecht aufgenommen: (siehe Article 19: GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA) z. B. Schweden (1766),  Finnland (§ 12) (1951), Belgien (Art. 32), Niederlanden (Art. 110), Portugal (Art. 268), Spanien (Art. 105 b), Thailand (Sec. 58), Nepal (Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec. 7), Malawi (Art. 37), Tansania (Art. 18(2)), Mosambik (Art. 74), der Südafrikanische Republik (Sec. 16), Argentinien (Art. 43), Peru (Art. 200(3)), Mazedonien (Art. 16), Rumänien (Art. 31), Bulgarien (Art. 41), Estland (Art. 44), Ungarn (Art. 61), Litauen (Art. 25), Moldawien (Art. 34), Polen (Art. 61), Slowenien (Art. 39), Slowakei (Art. 26), Tschechien (Art. 17), Weißrussland (Art. 34), und der Russische Föderation (Art. 29) und auch der Charta der EU (Art. 42).

3. In Baden-Württemberg wird den Bürgern dieses Grundrecht der EU/Menschenrecht  vorenthalten im Gegensatz zu 4 anderen Bundesländern, die Informationsfreiheitsgesetze beschlossen haben.

Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001: Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament: "3. ... der Ansicht (ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament, kraft der ihm durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza übertragenen Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und den Parlamenten der beitrittswilligen Länder darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem empfohlen.

Im Bund scheiterte ein Gesetzesvorhaben am Widerstand der Bundesländer. Deshalb hat das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur Informationsfreiheit für die Bundesverwaltung vorgelegt. In der Begründung steht, dass der Entwurf den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis der Bürger zum Staat fördert. Das BMI hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung dieses Gesetze zu beteiligen. An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein Interesse an dieser Sache

Informationsfreiheit in Deutschland FOI laws in EuropeIch fordere den Petitionsausschuss auf, dem Landtag und der Regierung zu empfehlen, die Informationsfreiheit zu beschließen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass alle anderen EU Staaten und Beitrittskandidaten das hinbekommen haben. Bald werden alle Staaten in Europa dieses Bürgerrecht zugestehen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben alle Parteien am 15.11.2001 ein Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet. Ich fordere alle Parteien auf, wie die Parteien in NRW Bürger- und Menschenechte der Parteipolitik voranzustellen und für die Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Geben Sie den Bürgern in Baden-Württemberg dieses Menschenrecht. Baden-Württemberg ist die Wiege der Demokratie in Deutschland und sollte deshalb nicht die Nachhut spielen, sowohl in Deutschland als auch in Europa hinter dem Balkan zurückzubleiben.

Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann sollten Sie wenigstens die Regierung dazu verpflichten, Europaratsempfehlungen z. B. (81) 19 ("on Access to Information Held by Pubic Authorities"):  und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation Rec (2000) 5" und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat (Deutscher Bundestag Drucksache 14/6871) das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World Health Report 2000: Platz 25), was die Qualität der Leistungen angeht). Es ist nämlich auch deshalb so schwierig selbstverständliche Menschenrechte in Deutschland und Baden-Württemberg geltend zu machen, da es keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat selbst, noch von Universitäten oder der Bundesregierung. Ich habe allen geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt. Natürlich wiederspricht diese Politik einer anderen Empfehlung des Europarats über Bürgerbeteiligung Punkt 4: Rec(2001)19E 06 December 2001: Übersetzung und Publikation von Europaratsempfehlungen.

Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.

Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

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Empfangsbestätigung

Der 13. Landtag hat in seiner 24. Sitzung am 18.4.2002 beschlossen: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Der Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg 18.4.2002

Der Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg 18.4.2002 in pdf Format.

Akteneinsicht:

Der Petitionsausschuss lehnt die Einsicht ab. Das Innenministerium verweißt auf das JustizministeriumDas Justizministerium lehnt Einsicht ab. Erneute Präzisierung der Bitte um Einsicht, Hinweis auf EU Grundrechte: wieder Abschlag. Damit wird gezeigt, wie es um die Transparenz in der Realität bestellt ist.

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Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an den Landtag und die Regierung in Baden-Württemberg (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Baden-Württemberg und Deutschland sollten wie alle anderen Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt unter Punkt 1.6 zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht bisher in 4 Bundesländern gewährt.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

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Bild unten: Grün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.  Rot: Gesetz wurde abgelehnt. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)