Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.12.01 (9.2.01 und 13.3.02 ergänzt)
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition 13/00824: Obrigkeitsstaat durch Einführung der
Informationsfreiheit überwinden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss
auch zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur
Gesetzgebung übersende ich folgende Petition die
Informationsfreiheit betreffend:
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu
Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen
Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln
transparenter zu machen. Der
europäische Ombudsmann sagt, dass der Zugang zu amtlichen
Dokumenten und Transparenz ein essentieller Bestandteil der
Demokratie ist ("In
my view, public access is an essential aspect of transparency
which, as I have explained earlier, is itself an essential part
of democracy").
1.
Der Europarat hat in seiner Empfehlung (81) 19 aus dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der
Informationsfreiheit empfohlen. Fast alle Länder der EU (außer
Deutschland) und auch alle Beitrittskandidaten der EU haben
entsprechende Gesetze beschlossen. Nur 5 Länder haben keine
Informationsfreiheit in Verfassung und/oder gesetzlich geregelt.
Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der Legislative,
die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen
werden. Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag
gegeben eine Konvention auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur
Beschlussfassung vor.
2. Die Informationsfreiheit
leitet sich aus dem Artikel
19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen her. (13.3.02: Deutschland ist dem Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und verletzt damit die im
Artikel 19 Absatz (2) enthaltene Informationsfreiheit.) Die
Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/
(benannt nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN)
stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit
weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: Freedom of Information: "Toby MENDEL: Freedom of Information: An Internationally protected Human Right".
Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X.
Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung
als Grundrecht aufgenommen: (siehe Article 19: GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA) z. B. Schweden
(1766), Finnland
(§ 12) (1951), Belgien
(Art. 32), Niederlanden
(Art. 110), Portugal
(Art. 268), Spanien
(Art. 105 b), Thailand
(Sec. 58), Nepal
(Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec.
7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art. 74), der Südafrikanische
Republik (Sec. 16), Argentinien
(Art. 43), Peru
(Art. 200(3)), Mazedonien
(Art. 16), Rumänien
(Art. 31), Bulgarien
(Art. 41), Estland
(Art. 44), Ungarn (Art.
61), Litauen
(Art. 25), Moldawien
(Art. 34), Polen
(Art. 61), Slowenien
(Art. 39), Slowakei
(Art. 26), Tschechien (Art.
17), Weißrussland
(Art. 34), und der Russische
Föderation (Art. 29) und auch der Charta
der EU (Art. 42).
3. In Baden-Württemberg wird den Bürgern dieses Grundrecht der
EU/Menschenrecht vorenthalten im Gegensatz zu 4 anderen
Bundesländern, die Informationsfreiheitsgesetze beschlossen
haben.
Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen
Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union
(2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001:
Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament: "3.
... der Ansicht (ist), dass es insbesondere dem Europäischen
Parlament, kraft der ihm durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des
Vertrags von Nizza übertragenen Rolle, und seinem zuständigen
Ausschuss obliegt, in Zusammenarbeit mit den nationalen
Parlamenten und den Parlamenten der beitrittswilligen Länder
darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der Charta
niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen
als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Im
Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem empfohlen.
Im Bund scheiterte ein Gesetzesvorhaben am Widerstand der
Bundesländer. Deshalb hat das BMI am 20.12.2000 einen
Referentenentwurf zur Informationsfreiheit für die
Bundesverwaltung vorgelegt. In der Begründung steht, dass der
Entwurf den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum
partnerschaftlichen Verhältnis der Bürger zum Staat fördert.
Das BMI hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung
dieses Gesetze zu beteiligen.
An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein
Interesse an dieser Sache.
Ich fordere den Petitionsausschuss
auf, dem Landtag und der Regierung zu empfehlen, die
Informationsfreiheit zu beschließen. Ich möchte dabei darauf
hinweisen, dass alle anderen EU Staaten und Beitrittskandidaten
das hinbekommen haben. Bald werden alle Staaten in Europa dieses
Bürgerrecht zugestehen. In Nordrhein-Westfalen
(NRW) haben alle Parteien am 15.11.2001
ein Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet.
Ich fordere alle Parteien auf, wie die Parteien in NRW Bürger-
und Menschenechte der Parteipolitik voranzustellen und für die
Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die
2 Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine
Mehrheit dafür bekommen. Geben Sie den Bürgern in
Baden-Württemberg dieses Menschenrecht. Baden-Württemberg ist
die Wiege der Demokratie in Deutschland und sollte deshalb nicht
die Nachhut spielen, sowohl in Deutschland als auch in Europa
hinter dem Balkan zurückzubleiben.
Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann
sollten Sie wenigstens die Regierung dazu verpflichten,
Europaratsempfehlungen z. B. (81) 19 ("on Access to
Information Held by Pubic Authorities"):
und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation
"Recommendation Rec (2000) 5" und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm
zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche
Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat (Deutscher Bundestag Drucksache 14/6871)
das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der
Industriestaaten (World
Health Report 2000: Platz 25),
was die Qualität der Leistungen angeht). Es ist nämlich auch
deshalb so schwierig selbstverständliche Menschenrechte
in Deutschland und Baden-Württemberg geltend zu machen, da es
keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat selbst, noch von
Universitäten oder der Bundesregierung. Ich habe allen
geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt.
Natürlich wiederspricht diese Politik einer anderen Empfehlung
des Europarats
über Bürgerbeteiligung Punkt 4: Rec(2001)19E 06 December 2001: Übersetzung und
Publikation von Europaratsempfehlungen.
Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der
Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
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Der 13. Landtag hat in seiner 24. Sitzung am 18.4.2002 beschlossen: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Der Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg 18.4.2002 in pdf Format.
Der Petitionsausschuss
lehnt die Einsicht
ab. Das Innenministerium
verweißt
auf das Justizministerium. Das
Justizministerium lehnt Einsicht
ab. Erneute
Präzisierung der Bitte um Einsicht, Hinweis
auf EU Grundrechte: wieder Abschlag.
Damit wird gezeigt, wie es um die Transparenz in der Realität
bestellt ist.
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Unterstützt die Informationsfreiheit
als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an den Landtag und die Regierung in
Baden-Württemberg (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Baden-Württemberg und Deutschland sollten wie alle anderen
Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der
Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt unter Punkt 1.6
zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend
als Menschenrecht anerkannt ist:
http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen
wird dieses Menschenrecht bisher in 4 Bundesländern gewährt.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text
übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm
beliebig geändert und ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Grün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Rot: Gesetz wurde abgelehnt. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)