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in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 15.6.2008
An das
Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin
In der Verwaltungsstreitsache
Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
VG 2 A 55.07
wird beantragt:
Begründung:
Am 19.4.08 (Schreibfehler 19.9.08) wurde folgender Antrag gestellt: "Zusendung von Kopien gemäß § 100 (2) VwGO der Schreiben des Gerichts anlässlich der Übersendung der 2 Schreiben an den Beklagten" vom 30.10.07 und 11.03.08.
Am 2.5.08 wird mitgeteilt: "In den Akten befinden sich lediglich richterlichen Verfügungen, wonach die Schriftsätze vom 30.10.07 und 11.3.08 der Beklagten zur Kenntnisnahme zu übersenden seien".
Ist das so schwer zu begreifen, dass genau diese richterlichen Verfügungen gemeint waren und sind, da ja immer noch keine Antworten des Beklagten hierauf vorliegen?
Nach dem 9.10.07 und 20.11.07 ist dies nun schon der 3. Versuch das Menschenrecht der Akteneinsicht zu sabotieren, das die Besorgnis der Befangenheit begründet.
gez.
Walter Keim
keine Anlagen
Antworten:
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