Betreff: Einspruchs Az. 7000/3500/2004

 

Sehr geehrte Frau Siller,

ich danke Ihnen für Ihren ausführlichen Brief vom 18.1.05.

Ich habe nun mit vielen Haselbachern telefoniert, auch mit Herrn Horn,
von dem ich verstanden habe, dass der Abwasserverband unter dem Datum
18.3.98 von den Kosten des Anschlusses an die Mutlanger Kläranlage
unterrichtet wurde.

Am 28.1.05 wäre ich gerne auf Ihr Angebot für Rückfragen zurückgekommen.
Von IhremKollegen Kroneberger haben ich telefonisch verstanden, dass die
Verjährung 4 Jahre ist und das im Internet so gefunden:
KAB § 3 http://dejure.org/gesetze/KAG/3.html weisst auf AO § 47
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__47.html und AO 169 hin
mit 4 Jahren (AO § 169)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__169.html Verjährung.

Nun habe ich da noch die Frage, wann die Kläranlage angeschlossen wurde,
bisher habe ich 1999 gesagt bekommen. Außerdem bin ich immer noch
neugierig auf die Vereinbarung vom 9.10.2001 zwischen der Gemeinde und
dem Abwasserverband. Meine Fax nummer ist 0049-73 55 95 41

Ich rufe Sie am Montag den 31.1.05 wieder an und hoffe da alles abklären
zu können.

Mit freundlichen Grüßen

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Regards Walter Keim
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Høgskolen i Sør-Trøndelag (HiST),  Avdeling for informatikk og e-læring
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