Betreff: Rücknahme des Einspruchs Az. 7000/3500/2004

 

Sehr geehrte Frau Siller,

ich beziehe mich auf unser Telefonat, dass die Abwasseranlage am
8.3.2000 in Betrieb genommen wurde und die Festsetzungsfrist nach AO §
170
erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, d. h. 31.12.2000 beginnt.

Da hat ja diesmal die Gemeinde noch mal Glück gehabt (obwohl die Haselbacher viel mehr zahlen mussten als die Alfdorfer) : Ich nehme meinen Einspruch zurück.

Mit freundlichen Grüßen

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Regards Walter Keim
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