Walter Keim, homepage: http://home.broadpark.no/~wkeim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 30.6.98



An die
Gemeinde Alfdorf
Rathaus
D-73553 Alfdorf


Betreff: Kläranlage Haselbach


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bitte korrigieren Sie mich, wenn das nicht richtig ist, aber ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Gemeinde Alfdorf sich nicht angemessen an der Kläranlage in Haselbach beteiligt.

Deshalb möchte ich Sie bitten mir 4 Fragen zu beantworten:

1. Wer hatt, mit welchen Wortlaut beschlossen, dass die Gemeinde nicht die Kläranlage/Pumpenanschluss baut, betreibt und bezahlt?
2. Auf welches Gesetz/Vorschrift gründet dieser Beschluss? (Ist diese Vorschrift nicht für "einzelstehende Gehöfte gedacht?)
3. Wie ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?
4. Bitte geben Sie mir eine Rechtsmittelbelehrung um den Beschluss Punkt eins rechtlich anzufechten.

Ich spreche für das Haus Am Berg 22.

Für Ihre Antwort danke ich im Vorraus.


Mit freundlichen Grüßen


Kopie: Herr Walter Horn, Herr Baumann, Herr Weiher, Frau Barnes

 

[Homepage]       [Haselbach]        [Bau Kläranlage