Entwurf Version 0.0
Die neueste Version
Walter Keim E-mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 9.5.01
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition: Rechtlosigkeit der Patienten im
vorgerichtlichen Bereich gegenüber Ärzten
Sehr geehrter Herr Haas,
Diese Petition betrifft folgende Rechte im Bereich Ärzten-Patientverhältnis:
1. Recht auf Akteneinsicht.
2. Recht zu klagen
3. Recht auf Rechtsbelehrungen und Information über eigene
Rechte.
4. Recht auf Antworten auf Klagen.
Bitte überzeugen Sie sich selbst anhand des norwegische
Verwaltungsgesetzes
(http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html), Norwegischen
Heilberufsgesetz:
(http://www.lovdata.no/all/hl-19990702-064.html),
Patientenrechtsgesetz dass dort diese Rechte
auch gegenüber Ärzten gewährt werden. Übersetzte Auszüge
sind diesem Brief beigelegt.
Gegenüber der AOK sichert die Sozialgesetzgebung diese Rechte:
Akteneinsicht nach § 25 Abs.
SGB X, Beratugspfilcht nach § 7 SGB XI, umfassende und schnelle
Gewährung nach § 17 SGB I.
Ggenüber Ärzten gelten Rechte 3. und 4. nicht, 1. eingeschränkt
und 2. nur auf dem Papier. Ärzte
stehen gewissermasen "über" diesen Pflichten.
Die skandalöse Entscheidung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
vom 23.10.00 am .6.01
nur teilweise revidiert vom der Ärztekammer Baden-Württemberg
zeigt dass die Patienten im
vorgerichtlichen Bereich in Deutschland (im Gegensatz zu
Skandinavien und deutschen
Gerichtsverfahren) völlig rechtlos sind. Das Sozialministerium
Baden-Württemberg hat nicht die
rechtlichen Instrumente daran zu rütteln. Eine unabhängige
Beschwerdestelle fehlt, die Bescheide
der Landesärztekammer sind "unanfechtbar". Außerdem
sind subjektive Urteile der Ärzte von der
Einsicht ausgenommen und das Berichtigungsrecht ist sehr
eingeschränkt, verglichen mit Norwegen
und deutschen Gerichtsverfahren.
Der Landesgesetzgeber hat den Verfassungsauftrag der Neuordnung
des Lebens nach
demokratischen Regeln, (was Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und
Recht auf Antworten von
Patienten angeht) nicht ausgeführt und ich fordere ihn deshalb
auf das nachzuholen.
Ich kritisiere also das völlige Versagen des/der Gesetzgeber im
Bereich der Ärzte
selbstverständliche Patientenrechte gesetzlich zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Rechtsausschuss des Bundestages
Besucher Nr.
seit 20.6.2001
Zurück.