Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 05.09.02
 

Justizministerium Baden-Württemberg,
Schillerplatz 4,
D-70173 Stuttgart.
 
Betreff: Internationaler Vergleich legt Einführung der Informationsfreiheit nahe
 

Sehr geehrter Herr Justizminister,
 
ich beziehe mich auf den Beschluss des Landtages 13/824 über die
Informationsfreiheit:
http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort. Darin wird die in
Europa übliche Informationsfreiheit abgewiesen.
 
Dadurch entsteht für Baden-Württemberg ein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf um auf diesem Gebiet den Anschluss an Europa
http://wkeim.bplaced.net/foi-europe-de.htm und die zivilisierten
Länder zu finden: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws.htm
 
Eine Diskussion internationaler Vergleiche insbesondere von
Menschenrechtsverletzungen nach dem Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte unterbleibt.
 
Das Innenministerium hat mich gebeten, mich an Sie zu wenden, siehe Anlage.
 
Ich beantrage Einsicht in den Schriftwechsel zwischen des
Justizministeriums mit dem Petitionsausschuss. Dabei berufe ich mich auf
Artikel 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, GG Artikel 5
(Informationsfreiheit) und  Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II
S. 1534) und die Interpretation des Special Rapporteur der UN:
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm.
 

Mit freundlichen Grüßen
 

Walter Keim
 
Anlage: Schreiben des Innenministeriums vom 5.9.2002
 
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm

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