Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 5.9.2005

An den
Petitionsausschuss
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstr. 01
D-19053 Schwerin

Betrifft: Gesetzgebung Pet.-Nr. 2005/00326 PETI3

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift vom 31.8.2005.

Es freut mich, dass Sie meine E-Mail vom 26.8.05 mit Schreiben datiert 31.7.05 als Petition bearbeiten. Gerne sende ich deshalb dieses Schreiben unterschrieben zurück.

Um den bei Regierungen und Verwaltungen nicht gerade gern gesehenen Grund- und Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit - der auch in der Verfassung Brandenburgs gewährleistet wird - zu erläutern, lege ich als Anlage meine Verfassungsbeschwerde vom 18.8.05 bei. 

Ihre Nachbarländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Polen haben Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Antwort:

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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)

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