Weht in deutschen Bundesländern der Wind der Informationsfreiheit gemäß dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gemäß COM(2005)280)?
in English: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 28.2.2006
An den
Petitionsausschuss
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstr. 01
D-19053 Schwerin
Betrifft: Gesetzgebung Informationsfreiheit Pet.-Nr. 2005/00326 PETI3: Laufzeit des Informationsfreiheitsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift vom 3.1.06 in der Sie mir miteilen, dass die Koalition ein Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einbringt.
Der Presse entnehme ich, dass die Landesregierung einen Entwurf in den Landtag einbringt1.
Allerdings hat der Entwurf den Schönheitsfehler, dass das Gesetz nur für 5 Jahre gelten soll. Auch im Bundestag wurde eine solche Zeitbegrenzung diskutiert. Das Bundes-IFG ist nach einer umfangreichen Anhörung3 unbegrenzt verabschiedet worden.
Mehr als 65 Staaten sowohl in der EU, in Europa, der OSZE, der OECD sowie alle entwickelten zivilisierten Länder kennen Informationsfreiheitsgesetze. Mehr als die Hälfte dieser Staaten hat dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. In mehr als 25 Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert.
Neben Mecklenburg-Vorpommern und 4 Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen sind auch in Bremen und Hamburg (durch CDU Fraktion) solche Gesetze in der parlamentarischen Beratung, auch die Regierung des Saarland (CDU) hat am 15.2.06 ein Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Dann fehlen solche Gesetze noch in 8 von 16 Bundesländern.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Petitionsausschüsse in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)