Sehr geehrter Herr Nehmiz,
reden wir nun über den selben Berichtsentwurf?
Zitat des Antrags vom 31.1.2013 aus der Pressemeledung AA:
"Die Bundesregierung hat bereits am 5. Dezember 2012 in der
Humboldt-Universität zu Berlin den Entwurf des Berichts mit
den deutschen Menschenrechtsorganisationen öffentlich diskutiert."
Dass der Beitrag des Baltic Sea NGO Forums (
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/UPR_zu_Deutschland/UPR2013_germany_BSeaNGOForum_en.pdf
) total ignoriert wurde weiss ich schon, der Einsichtsantrag soll jedoch
transparent machen, ob die anderen Beiträge auch ignoriert wurden.
Zwar kann ich Sie nicht daran hindern eine offensichtlich überflüssige
Beteiligung andere Ressorts der Bundesregierung vorzunehmen. Allerdings
muss ich darauf hinweisen, dass ich schon klar Bescheid gesagt habe, dass
ich das auf keinen Fall bezahle.
Außerdem verstößt diese unnötige Verzögerung gegen § 7 (5) des IFG dass
die Information "dem Antragsteller unverzüglich zugänglich" zu machen ist.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Kopie: BfDI, Menschenrechtsbeauftragter Löning
Am 20/03/2013 14:41, schrieb IFG Anfragen:
Sehr geehrter Herr Keim,
die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
auf Zugang zum Berichtsentwurf der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in
Deutschland dauert noch an, da für die Beantwortung Ihrer Anfrage auch andere
Ressorts der Bundesregierung beteiligt werden müssen.
Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage bis Mitte April 2013 bescheiden zu können,
und werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir die Bearbeitung
abgeschlossen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Veit Nehmiz
Betreff: Akteneinsicht Entwurf zum Bericht der Bundesregierung zur
Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen
Sehr geehrter Herr Nehmiz,
Sie schreiben: "Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die
endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird."
Da es sich um eine einfacher Auskünfte (1) handelt, die gemäß § 10 (1)
IFG gebührenfrei ist, lege ich Widerspruch gegen die Ankündigung möglicher Gebühren ein.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Antrag (1) an
Menschenrechtsbeauftragten Akteneinsicht: Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen Löning, der ja interessierte Bürger zur Anhörung
darüber eingeladen hat (2) und der ja weiss wo der Entwurf zum Bericht
der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist. Es wäre natürlich gewesen,
diesen Entwurf im Internet zu veröffentlichen.
Es ist schon merkwürdig, dass 88 Staaten
<http://www.rti-rating.org/country-data/> mit ca. 5,5 Milliarden
<http://www.freedominfo.org/2011/10/foi-laws-counts-vary-slightly-depending-on-definitions/>
Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als
deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/), was
maximaler Offenheit, kosten und zeitnahe Einsicht angeht.
Deshalb ist es notwendig die Gebührenfreiheit gemäß § 10 (1) IFG für
einfache Auskünfte anzuwenden.
Ich sende auch eine Kopie an den Menschenrechtsbeauftragten Löning und
den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Anlagen:
1. Antrag 28.1.2013: http://wkeim.bplaced.net/files/130128aa.html
2. Brief an Menschenrechtsbeauftragten Löning:
http://wkeim.bplaced.net/files/130105aa.html
Am 07/02/2013 16:05, schrieb IFG Anfragen:
Sehr geehrter Herr Keim,
vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Ihre Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dahingehend geändert haben, dass Sie nunmehr
um Übersendung des Entwurfs des Berichts bitten.
Da Sie um Rückmeldung baten, falls hierfür Gebühren anfallen sollten, möchte
ich Sie auf den entsprechenden Absatz in unserer Eingangsbestätigung vom
29.01.2013 hinweisen (s.u.); dort wird hierzu u.a. ausgeführt:
"Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die
endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird."
Für den Fall, dass Ihrem Antrag entsprochen werden kann, müssen Sie damit
rechnen, dass hierfür Gebühren anfallen werden. Zu dem Gebührenrahmen möchte
ich Sie ebenfalls auf den entsprechenden Absatz in unserer Email vom
29.01.2013 hinweisen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihre Anfrage aufrecht
erhalten. Die Prüfung Ihres Antrags stelle ich bis dahin zurück.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Veit Nehmiz
"walter.keim Gmail" <walter.keim@gmail.com> schrieb am 31.1.13:
Sehr geehrte Frau Lietz,
ich danke Ihnen für die Bestätigung meines Antrags.
Zwar war der Bericht nicht in der Pressemehlding [1] enthalten, aber ich
habe ihn nun auf dieser Seite [2] gefunden.
Deshalb möchte ich meinen Antrag abändern und den "*Entwurf* des
(UPR-)Berichts" zur Menschenrechtslage in Deutschland beantragen siehe:
"Die Bundesregierung hat bereits am 5. Dezember 2012 in der
Humboldt-Universität zu Berlin den Entwurf des Berichts mit den
deutschen Menschenrechtsorganisationen öffentlich diskutiert." in [1]
und [2].
Bezüglich der Kosten möchte ich auf meinen Antrag vom 28.1.2013
hinweisen der Kostenfreiheit Akteneinsicht: Bericht der
Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gemäß Teil A unter 1.1 des
Gebührenverzeichnisses) voraussetzt.
Bitte teilen Sie mir vor dem Informationszugang mit, falls diese
Voraussetzung nicht erfüllt ist.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen:http://walter.keim.googlepages.com
Anlagen:
* Presseledung AA:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2013/130123-Staatenueberpruefung-Loening.html
* Bericht zur Menschenrechtslage vorgelegt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/Aktuell/130123_UPR_Uebergabe_Genf.html
* Antrag 28.1.2013:http://wkeim.bplaced.net/files/130128aa.html