Knowledge will forever govern
ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular
government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce
or a tragedy or perhaps both.
ich beziehe mich auf den Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage
in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des
UPR-Verfahrens
(Universal Periodic Review). Deutschland hat am 23.
Januar den Bericht an das Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf
übermittelt. Die Pressemeldung
hat die Überschrift: "Bericht zur Menschenrechtslage in Deutschland
vorgelegt". Allerdings ist dieser Bericht weder in der Pressemeldung
des Auswärtigen
Amtes noch auf der Website des Deutschen
Instituts für Menschenrechte publiziert.
Weiter beantrage ich gemäß Informationsfreiheitsgesetz (5.9.05 BGBl. I S.
2722) und Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6) und eine
elektronische Kopie des Gutachtens "Bericht der Bundesregierung zur
Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen" vom Januar 2013. Um Kostenfreiheit zu erlangen gemäß § 10 (1) IFG
(siehe auch einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des
Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.
Das Forum
Menschenrechte kritisierte in der Anhörung
den ersten Entwurf des Regierungsberichts für die anstehende Überprüfung und
forderte ernsthafte Auseinandersetzung statt einem „schöngefärbten Bericht“.
Ist der nun "vorgelegte Bericht" ehrlicher?
Das Ostsee NGO Forum (Baltic Sea NGO Forum) hat am 17.9.2013
einen Beitrag an den Menschenrechtsrat der VN über das Menschenrecht des
Informationszugangs gesendet und mit folgenden Herausforderungen für
Deutschland bei Transparenz und Informationszugangsfreiheit:
88 Staaten mit ca. 5,5
Milliarden Bürger auf der Welt d. h. 78% der Weltbevölkerung haben
ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Tadschikistan haben
schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über
Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende)
Informationsfreiheitsgesetze.
Die UN
Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 165
Staaten (Stand 20.12.2012) mit mehr als 6,6 Milliarden Einwohnern
ratifiziert, d. h. 94% der Weltbevölkerung, nicht aber von Deutschland.
Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
ratifiziert hat.
Wird im Bericht darauf eingegangen?
Ich sehe einer "unverzüglichen" (§
7 (5) IFG) Zusendung des Staatenberichts entgegen. Diese unverzügliche
Zusendung kann ja ein erster Schritt zu verbesserter Transparenz sein.
29.11.2013, BT
Drucksache 17/11675: Antrag der Fraktion der SPD Universal
Periodic Review - Menschenrechtslage in Deutschland auf dem Prüfstand
des UN-Menschenrechtsrates
29.01.2013: Kann SPD Fraktion den Bericht zugänglich machen? (Endgültiger
Bericht ignoriert Ostsee NGO Forum vollständig)
29.01.2013, AA [Vorgangsnummer 20130128404697] antwortet: "In
der Regel erfolgt (die Antwort) entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die
Bearbeitung länger dauern"
30.01.2013: Einsicht in Berichtsentwurf, der von Zivilgesellschaft in
der Anhörung am 5.12.2013 diskutiert wurde.
31.01.2013: SPD Fraktion macht Staatenbericht
zugänglich
31.01.2013: Deshalb Antrag abändert in den "*Entwurf* des
(UPR-)Berichts" zur Menschenrechtslage in Deutschland
07.02.2013. AA: "Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht
abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen
Arbeitsaufwand berechnet wird."
24.02.2013: Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, die gemäß §
10 (1) IFG gebührenfrei ist, widerspreche ich der Ankündigung möglicher
Gebühren ein.
20.03.2013 AA: "Anfrage auf Zugang zum Berichtsentwurf der
Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland dauert noch an, da
für die Beantwortung Ihrer Anfrage auch andere Ressorts der
Bundesregierung beteiligt werden müssen."
BfDI Aktenzeichen: IX-738/001 II#0014 (12.04.2013): "Ich habe (Ihr
Schreibe) zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um
eine Stellungnahme zu bitten."