Betreff: Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in
Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Von: Walter Keim
Datum: 05/01/2013 12:38
An: Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning
CC: "poststelle@auswaertiges-amt.de",
"info@gruene-fraktion.de", Fraktion SPD Bundestag,
"fraktion@cducsu.de", FDP Fraktion Bundestag,
"fraktion@linksfraktion.de", Piratenpartei
Zugang zu Information
ist ein Teil der Meinungsfreiheit, zusammen mit einer aktiven
Bürgerschaft - daher sind es Vorbedingungen für die Sicherung einer
lebendigen und gut informierten Demokratie. NGOs fordern von den
Regierungen internationale und nationale Standards zu respektieren und
mit ihnen in Übereinstimmung zu handeln. Die NGOs rufen die Staaten des Ostseerats
dazu auf, die Umsetzung aller Menschenrechte - zivile, politische,
ökonomische, soziale und kulturelle - zu einer obersten Priorität auf
der politischen Tagesordnung zu machen. Das
1. OSTSEE-NGO FORUM 2001
ich beziehe mich auf den Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage
in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des
UPR-Verfahrens
(Universal Periodic Review).
Ich begrüße es, dass Sie die Zivilgesellschaft und interessierte Bürger
eingeladen haben diesen Bericht im Vorfeld zu diskutieren.
Das Ostsee NGO Forum (Baltic Sea NGO Forum) hat am 17.9.2013
einen Beitrag an den Menschenrechtsrat der VN über das Menschenrecht des
Informationszugangs gesendet. Dieser Bericht ist auf der website
des Instituts für Menschenrechte veröffentlicht und ich lege ihn bei.
Dabei sehen wir folgende Herausforderungen für Deutschland bei Transparenz
und Informationszugangsfreiheit:
88 Staaten mit ca. 5,5
Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres
Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Tadschikistan haben
schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über
Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende)
Informationsfreiheitsgesetze.
Die UN
Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 165
Staaten (Stand 20.12.2012) mit mehr als 6,6 Milliarden Einwohnern
ratifiziert, d. h. 94% der Weltbevölkerung, nicht aber von Deutschland.
Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für
Informationszugang?
Auch im Punkt 5 des Beitrages
des Forums Menschenrechte zur Universellen Periodischen
Staatenüberprüfung wird die mangelnde Ratifizierung der UN Konvention gegen
Korruption erwähnt. Das kam auch deutlich in der Anhörung
am 05.12.2012 zum deutschen Staatenbericht an den Menschenrechtsrat zum
Ausdruck. Das Forum
Menschenrechte kritisierte den ersten Entwurf des Regierungsberichts
für die anstehende Überprüfung und forderte ernsthafte Auseinandersetzung
statt einem „schöngefärbten Bericht“.
In den letzten 50 Jahren haben 59
Staaten den Zugang zu amtlichen Dokumenten in ihren Verfassungen
verankert. Die höchsten Gerichte in Japan (1969),
Indien (1975),
Kanada
(1989),
Süd Korea (1989),
Israel
(1990)
und Frankreich (2013)
haben den Zugang zu amtlichen Dokumenten aus der Verfassung oft aus der
Meinungsfreiheit hergeleitet. Die Open
Government Partnership umfasst umfangreiche Transparenz- und Open Data
Verpflichtungen. 57 Staaten sind beigetreten.
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes
Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle
1, 4, 5, 9]
und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] aufgrund der
Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen
und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.
Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für
Informationszugang?
Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der
Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004,
dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: [Quelle
3]:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein
fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert."
Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines
Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den
Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis
auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. (siehe Quelle
7: "International documents (...) state that access to information
is a fundamental human right and an essential condition for all democratic
societies.")
Die Verantwortlichen wurden mit diesen Fakten konfrontiert und gefragt,
wann das besser wird:
Bedauerlicherweise ist im Wesentlichen nur die Opposition positiv, die
Regierenden ignorieren das.
Die Universelle Periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats hat das
Menschenrecht des Informationszugangs behandelt (8). UNESCO
hat allen Teilnehmern der 16. Session Informationsfreiheitsgesetze
empfohlen. Beispielsweise haben Bahrain (A/HRC/WG.6/13/L.4)
Djibouti
und Ghana
die Empfehlung bekommen ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden.
Die Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen
Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE,
ACHPR) vom 3. Februar 2010 (10)
stellt fest:
Obwohl in den letzten zehn Jahren große Fortschritte bei
der Anerkennung des Rechts auf Information erzielt wurden, bleibt hier -
als vierte Herausforderung - noch viel zu tun... Viele Gesetze (zum
Recht auf Information), die verabschiedet wurden, genügen den
internationalen Mindeststandards nicht, und die Bemühungen, sie
umzusetzen, sind in vielen Ländern zu gering.
Allgemeine Kommentar (Nr. 34) des Menschenrechtsausschuss der
Vereinten Nationen am 21. Juli 2011 zu Artikel 19 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR): http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1
(Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen wird detailliert
betrachtet; um diesem Recht Nachdruck zu verleihen, werden Staaten
ermutigt, „staatliche Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv
öffentlich zu machen“. Staaten sollten ebenfalls „alle Anstrengungen
unternehmen, einen einfachen, schnellen, effektiven und praktikablen
Zugang zu solchen Informationen sicherzustellen (z. B. mit Hilfe von
Informationsfreiheitsgesetzen)“.)
Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen
Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE,
ACHPR) vom 3. Februar 2010: http://merlin.obs.coe.int/iris/2010/5/article1
28.04.2013: Der UPR Bericht der UNESCO
erwähnt Informationsfreiheitsgesetze und Entkriminalisierung von
Beleidigung
6 von 8 Vorschlägen des
Baltic Sea NGO Forums werden angenommen:
Human Rights Council Report of the Working Group on the UPR:
A/HRC/WG.6/16/L.7 96 states made approx. 200 recommendations
[in relation to Baltic Sea NGO Forum
suggestion No. in brackets]: II. Conclusions and/or recommendations
123. Responses to the following recommendations will be provided by
Germany in due time, but no later than the 24th session of the Human
Rights Council in September 2013:
"123.22: Ratify the United Nations Convention against Corruption
(Austria); (Article 5, 7, 10, 12 and 13 of UNCAC are about ATI in
various fields.) [UNCAC mentioned in Baltic Sea NGO Forum Submission]
123.28: Withdraw all reservations to human rights instruments to
which Germany is a party, first of all, to the International Covenant
on Civil and Political Rights (Russian Federation); [2]
123.42: Align its national legislation with international human
rights standards (Iraq); [3, approx. 5]
123.46: Expand the mandate of the German Institute for Human Rights
to receiving complaints of human rights violations (India); [7]
123.49: Secure proper follow-up to the accepted recommendation from
the first UPR cycle and introduce tools that will improve the
effective judicial control over the administrative decisions of the
Office of Youth called Jugendamt (Poland); [approx. 5]
123.145. Introduce independent and effective legal and professional
supervision of the Youth Office (Jugendamt) and ensure that the
Jugendamt decisions be in conformity with binding international norms,
including the rulings of the European Court of Human Rights (Turkey);
[approx. 3, approx. 4]
123.169. Federal and State Governments, in consultation with civil
society, broaden and intensify existing human rights training in
schools as well as the routine training of police, security, prison
and health personnel, and set up a monitoring and evaluation mechanism
to assess progress (United Kingdom of Great Britain and Northern
Ireland);" [4]
Conclusion: Suggestions 2 to 5 and 7 of the Baltic Sea NGO Forum
were recommended by states. Publication of CCPR, ESCR on
Internet [6] can support training (123.169). Freedom of Information
law [1] and independent judges [5] is indirectly support by
recommendation 123.42 (Align its national legislation with
international human rights standards). Therefore only
decriminalisation of defamation [8] is missing. ATI [1], independent
judges [5] and publish CCPR, ESCR on Internet [6] are indirectly
included.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(25.6.2013): CASE OF YOUTH INITIATIVE
FOR HUMAN RIGHTS v. SERBIA(Application
no. 48135/06) nimmt Bezug auf den Zivilpakt
und gemeinsame Erklärung der UN,
OSZE und AOS Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit vom 6.12.2004
24.07.2013: Die Konsultation beim Auswärtigen Amt bezüglich der
Empfehlungen aus dem UPR Prozess hat am 5. Juni stattgefunden. Es
haben Vertreter_innen von Zivilgesellschaften und NGOs daran
teilgenommen. Die Konsultation war jedoch nicht öffentlich zugänglich
für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.