Subject: Mehr Aufmerksamkeit für das Grundrecht Auskunftsrecht

From: Walter Keim <walter.keim@gmail.com>

Date: 09.03.2023, 08:43

To: "Der Bayerische Landesbeauftragte fuer den Datenschutz (BayLfD)" <poststelle@datenschutz-bayern.de>

CC: Bündnis_Informationsfreiheit_für_Bayern <ifg-bayern@informationsfreiheit.org>, direkt@bayern.de, "Open Knowledge Foundation" <info@okfn.de>, "FragdenStaat.de" <mail@fragdenstaat.de>

Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,must arm themselves with the power knowledge gives.
A popular government without popular information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison --

An den
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mit Interesse "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz": https://www.datenschutz-bayern.de/3/auskunftsrecht.pdf aus dem Jahr 2017 gelesen:

 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Grundrecht der Informationsfreiheit.
Danach hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...
Mit dem Erlass von Art. 36 BayDSG hat der bayerische Gesetzgeber die Dateien und
Akten bei den bayerischen öffentlichen Stellen – ausgenommen die in Art. 36 Abs. 4 Satz 1
BayDSG genannten – als allgemein zugängliche Quellen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
eröffnet.(19) Eine Quelle ist allgemein zugänglich, wenn sie geeignet und bestimmt ist,
der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu
verschaffen. Das allgemeine Recht auf Auskunft ist ein Jedermannsrecht.

Wie praktiziert die Verwaltung diesen Auskunftsanspruch? Leider konnte ich im 31. Tätigkeitsbericht 2021 nichts über "allgemeine Recht auf Auskunft" (Auskunftsanspruch) finden.

Eine Anfrage beim Bürgerservice des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde beantwortet mit "Statistiken dahingehend, wie oft das allgemeine Auskunftsrecht gegenüber öffentlichen Stellen geltend gemacht wird, existieren allerdings nicht."

Da das Auskunftsrecht ein Grundrecht ist, möchte ich anregen, diesem mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dies ist auch angesagt wegen Bayerns Plazierung beim Transparenzranking der Bundesländer.

In Skandinavien hat Transparenz der Verwaltung eine lange Tradition, in Schweden seit 1766.

In Norwegen schafft die norwegische Staatsverwaltung die Behandlung von ca. 300 000 Anträgen auf Akteneinsicht pro Jahr mit Hilfe Internetbasierter Hilfsmittel.

Das Centre for Law and Democracy sendete eine detaillierte Klage an das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, wo die Hindernisse des Grundrechtes Auskunftsrecht deutlich werden.

Hier wird deutlich, dass noch viel zu tun ist um das Grundrecht Auskunftsrecht in der Praxis zu realisieren.

Mit freundlichen Grüssen,

--
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Case Keim Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria:
https://t.co/krZaa1Jyok
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html

Antwort: 17.03.2023: Trotz fehlender Verpflichtung gemäss Art. 59 DSGVO möchte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz „zukünftig noch mehr darauf zu achten, das allgemeine Auskunftsrecht bei der Erstellung meiner Tätigkeitsberichte in den Blick zu nehmen.“