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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 4.9.2006

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin


In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                                 
VG 2 A 55.07
wird Akteneinsicht beim Deutschen Konsulat in Trondheim beantragt:

Begründung:

Im Brief des Verwaltungsgerichts vom 28.8.07 entgegengenommen am 3.9.07 wird die Absicht ausgesprochen, die Rechtssache an einen Einzelrichter zu übertragen. Weiter wird mit 2-wöchiger Frist Gelegenheit gegeben zu antworten, ob einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.

Die Entgegnung des Bundestages vom 10.7.07 war sehr kurz gefasst, verwies nur auf frühere Schreiben und erläuterte nichts, enthielt aber als Anlage " -1- Verwaltungsvorgang".

Auch weiß ich nicht, ob die eingeschriebene Prozessschrift mit den dem Urteil des BVerfG, 2 BvE 1/06 angepassten Anträgen vom 6.8.07 angekommen ist und noch von der Bundestagsverwaltung beantwortet wird. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06, Randnummer 274)

Auch ein Aufruf an alle verfassungstreuen Abgeordnete die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten gemäß Gesetz und BVerfG durchzuführen (Anlage K) bliebt ohne durchschlagendes positives Resultat, d. h die Kläger MdB Peter Dankert (Anlage 12), MdB Friedrich Merz (Anlage 14), MdB Siegfried Kauder (Anlage 15), MdB Marco Wanderwitz, und MdB Dr. Wolfgang Götzer (Anlage 18) verletzen weiterhin § 44 b (4) AbgG. Nur MdB Hans-Joachim Otto (Anlage 13) hat seine Veröffentlichung  verbessert und gesetzeskonformer gestaltet.

Wegen der in den obigen 4 Abschnitten angesprochenen Sachverhalten wird Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gemäß § 29 VwVfG und § 100 VwGO beantragt. Vorzugsweise möchte ich gemäß § 29 VwVfG Absatz 3 die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Akten beim Deutschen Konsulat in Trondheim einsehen.

Nach erfolgter Akteneinsicht, die mir hoffentlich mehr Information geben wird, werde ich dazu Stellung nehmen, ob einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.

gez. Walter Keim

Anlagen:

Anlagen publiziert im Internet:

  1. 21.8.07: Aufruf an alle verfassungstreuen Abgeordnete die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten gemäß Gesetz und BVerfG durchzuführen: http://wkeim.bplaced.net/files/070821pbt.htm

Antwort:

Entwicklung:

 

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