in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 4.9.2006
Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin
In der Verwaltungsstreitsache
Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
VG 2 A 55.07
wird Akteneinsicht beim Deutschen Konsulat in Trondheim
beantragt:
Begründung:
Im Brief des Verwaltungsgerichts vom 28.8.07 entgegengenommen am 3.9.07 wird die Absicht ausgesprochen, die Rechtssache an einen Einzelrichter zu übertragen. Weiter wird mit 2-wöchiger Frist Gelegenheit gegeben zu antworten, ob einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.
Die Entgegnung des Bundestages vom 10.7.07 war sehr kurz gefasst, verwies nur auf frühere Schreiben und erläuterte nichts, enthielt aber als Anlage " -1- Verwaltungsvorgang".
Auch weiß ich nicht, ob die eingeschriebene Prozessschrift mit den dem Urteil des BVerfG, 2 BvE 1/06 angepassten Anträgen vom 6.8.07 angekommen ist und noch von der Bundestagsverwaltung beantwortet wird. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06, Randnummer 274)
Auch ein Aufruf an alle verfassungstreuen Abgeordnete die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten gemäß Gesetz und BVerfG durchzuführen (Anlage K) bliebt ohne durchschlagendes positives Resultat, d. h die Kläger MdB Peter Dankert (Anlage 12), MdB Friedrich Merz (Anlage 14), MdB Siegfried Kauder (Anlage 15), MdB Marco Wanderwitz, und MdB Dr. Wolfgang Götzer (Anlage 18) verletzen weiterhin § 44 b (4) AbgG. Nur MdB Hans-Joachim Otto (Anlage 13) hat seine Veröffentlichung verbessert und gesetzeskonformer gestaltet.
Wegen der in den obigen 4 Abschnitten angesprochenen Sachverhalten wird Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gemäß § 29 VwVfG und § 100 VwGO beantragt. Vorzugsweise möchte ich gemäß § 29 VwVfG Absatz 3 die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Akten beim Deutschen Konsulat in Trondheim einsehen.
Nach erfolgter Akteneinsicht, die mir hoffentlich mehr
Information geben wird, werde ich dazu Stellung nehmen, ob einer
Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.
gez. Walter Keim
Anlagen:
Anlagen publiziert im Internet:
Antwort:
Entwicklung:
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