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am 11.2.08 noch einmal dem Schriftsatz beigelegt

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 30.10.2006

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin


In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                      
VG 2 A 55.07: Veröffentlichung Nebentätigkeiten

  1. Es wird Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gemäß § 29 VwVfG und § 100 VwGO beantragt. Vorzugsweise möchte ich gemäß § 29 VwVfG Absatz 3 die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Akten beim Deutschen Konsulat in Trondheim einsehen.
  2. Hilfsweise Zusendung von Kopien gemäß § 100 (2) VwGO der ca. 30 Seiten (zu 0,50 EURO pro Kopie), die nicht bei mir vorliegen, siehe Anlage 19 "Inhalt Vorlage der Bundestagsverwaltung"
  3. falls 1. und 2. abgelehnt werden, hilfsweise Ablehnung von Richter Richard wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Verstoß gegen VwVfG und VwGO

Begründung:

Im Brief des Verwaltungsgerichts vom 9.10.07 teilt Richter Richard mit z. Z. keinen "hinreichender Anlass" zu sehen die Gerichtsakte nach Norwegen zu schicken, da "Akten lediglich Schriftstücke enthalten, die (...bei mir) vorliegen müssen". Die Akten liegen beim Gericht zur Einsichtnahme.

Eine telefonischen Anfrage ergab, dass der Verwaltungsvorgang (Anlage zum Schreiben vom 10.7.07) ohne Inhaltsverzeichnis ist und 128 Seiten enthält. Bei mir liegen ca. 95 Seiten vor (siehe Anlage 19: Aufstellung der Schreiben, die mit Bundestagsverwaltung). Ich müsste von Trondheim nach Berlin reisen um Einsicht direkt im Gericht zu nehmen. Leider habe ich niemand gefunden, den ich beauftragen könnte, die Gerichtsakten im Gericht in Berlin für mich einzusehen. Ich kann nicht bestätigen, dass alle Schriftstücke bei mir vorliegen und stelle deshalb Anträge 1 und 2.

Im europäischen Raum der Freiheit (KOM (2002) 247) gelten "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte". Garantien bedeutet hier Sicherheit, d. h. Vermutungen, dass das Menschenrecht auf Informationszugang erfüllt sei sind nicht hinreichend. Am 18. November 2003 (Anlage N) und 21. November 2006 (Anlage O) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Außerdem verteidige ich das Menschenrecht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung bei meinem Heimatgerichtshof Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch die Verfahren Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05 und Keim (II) ./. Deutschland Antrag Nr. 31583/07. Aus Zeit- und Kostengründen habe ich dem Justizsenator am 23.10.07 und dem Abgeordnetenhaus in Berlin am 22.10.07 (Anlage P) vorgeschlagen, die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen und u. a. Richter des Verwaltungsgerichtes Berlin in Menschenrechten zu schulen. Ich habe mir erlaubt anzuregen, dabei Richter Schäfer und Richard zu bevorzugen.

MdB Otto Schily, 2002 mit der Verschlossenen Auster geehrt (Nachfolger 2007: Putin), verweigerte als Bundesinnenminister 7 Jahre lang, die von der Wählermehrheit getragene Koalitionsfraktionen in Auftrag gegebene Informationsfreiheitsgesetz auszuarbeiten. Als die Koalitionsfraktionen daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf einbrachten, wollte er das verhindern, mit dem Argument, dass man noch nicht einig sei. In der parlamentarischen Auseinandersetzung offenbarte sich Schliy als Schutzpatron dieses 7 jährigen "Aufstandes der Amtsschimmel" (Die Zeit 2002: "Wie Beamte der Bundesregierung ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung verhindern"), obwohl ich ihn im Brief: "Bieten Sie Herr Schily die Gewähr sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?" (Anlage M) aufgefordert habe, sich sachkundig zu machen und vom Saulus zum Paulus zu verwandeln. Wenn es nach Schily gegangen wäre, wäre der Bund neben Russland und Weißrussland nun das einzige große Land in Europa ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Ich habe mich gefreut, dass der Bundestagspräsident am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf)  meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat und sich Deutschland daraufhin vom letzten auf den vorletzten Platz (wegen zu vieler Ausnahmen) international verbessert hat.

Durch die Weigerung die Nebentätigkeiten zu veröffentlichen (Anlage 20) verstößt Schily gegen das Urteil des Verfassungsgerichtes: "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06 Randnummer 274) also wieder eine Verletzung von Art. 20 (2) GG, "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", da die notwendigen Informationen für Wahlen vorenthalten werden.

gez. Walter Keim

Kopie: Bundestagspräsident: Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit (PGIFG-710/001 II#0114), MdB Otto Schily und alle anderen Bundestagsabgeordneten

Anlagen:

  1. Aufstellung der Schreiben, die mit Bundestagsverwaltung ausgetauscht wurden ergeben ca. 95 Seiten: http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-inhalt.htm
  2. MdB Otto Schily gibt Nebentätigkeiten nicht an: http://www.bundestag.de/mdb/bio/S/schilot0.html (Internetabruf, 30.10.07)
     

Anlagen publiziert im Internet:

  1. 27.10.07: Siemens-Nebentätigkeit: Ex-Minister Schily droht Ordnungsgeld. Law-and-Order-Mann weiter bockig: http://de.internet.com/index.php?id=2052658&section=Marketing-News
  2. 14.12.07: Bieten Sie Herr Schily die Gewähr sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? http://wkeim.bplaced.net/files/0412014schily.htm
  3. Schily wird 2002 mit der "Verschlossenen Auster" ausgezeichnet.
  4. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  5. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
  6. 22.10.07: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter des Verwaltungsgerichtes in Berlin (z. B. Richter Schaefer und Richard) und OVG in Menschenrechten schulen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_be-m-e.htm

 

Antwort:

Entwicklung:

Schilys und der Wunsch der CDU für Europa:

Informationsfreiheit in Europa

 

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