in
        English:
        http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
      
      Torshaugv. 2 C 
      N-7020 Trondheim, den 10.10.2012
      
      An das
      Verwaltungsgericht München
      Postfach 200543  
      D-80005 München
      
      In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./.
        Freistaat Bayern
                                   
        Az. M 17 K 12.3408 
    
Verpflichtungsklage: Akteneinsicht in die Stellungnahmen des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und§ 9 AGO
wird mit Bezug auf die Stellungnahme des Bayerischen Landtages vom 20.9.2012, Poststempel 2.10.2012 angekommen am 9.10.2012 Akteneinsicht beantragt um in der Lage zu sein (mit einer Stellungnahme) zu antworten .
In 2 Exemplaren per Post, vorab per E-Mail
      und Fax: 0049-89-5143777
    
Begründung:
      
    
Die Ministerialrätin des Landtages sieht in ihrer Stellungnahme vom 20.9.2012 keinen Verstoß gegen Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) und weist im Wesentlichen auf veraltete Gerichtsentscheidungen hin, bevor z. B. 10.7.2006 (Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 die erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) und 2011 ("General Comment No. 34" zu Artikel 19 IPbpR) der Informationszugang als Menschenrecht anerkannt wird.
Insofern wird die bisherige Linie weiterverfolgt, dass Menschenrechte ignoriert werden.
Auf der anderen Seite liegen Akten zum Petitionsvorgang bei Gericht vor.
      Um zu sehen ob dieses Bild doch etwas heller ist, wird Akteneinsicht in
      die diese Akten beim 
    
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
      Leiter: Kåre J. Ytre-Eide
      Honorarkonsul
      c/o Siemens AS, Bratsbergvegen 5, N-7037 Trondheim
beantragt, siehe Artikel
        29 BayVwVfG Absatz 3 in Verbindung mit §
        100 VwGO. Dabei wird auf das Schreiben auf Amtshilfe des
      Verwaltungsgerichts Berlin vom 7.6.2004
      (Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland  VG
        2 A 85.04) verwiesen.  
    
Was die tatsächlich (nicht) verabschiedeten Gesetze zur Informationsfreiheit angeht, müsste der Landtag tätig werden um zu Europa, der OSZE, G20, WTO, der zivilisierten Welt und der OECD. Kann sich in diesen Akten, was positives finden, damit die Nachrichten an internationale Organisationen, die Menschenrechte erst nehmen nicht so schlecht ausfallen?
gez. Walter Keim
        Anlage:
Widerspruch: 27.10.2012: Ablehnung widerspricht Bundesrecht
zusätzliche Begründung: 26.11.2012: Klage muss auch Staatsregierung zugestellt werden.
    
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