BÜRGERMEISTERAMT
ALFDORF
Obere Schlossstraße 28
REMS-MURR-KREIS
Telefon Zentrale: 07172 / 309-0


An
Herrn
Walter Keim
Torshaugv. 2 C

N-7020 Trondheim, Norway

Bürgermeisteramt Alfdorf - Postfach 4 - 73551 Alfdorf
Alfdorf, den 18.01.2005

Sachbearbeiter: Frau Siller
Durchwahl: 07172 / 309-27
Telefax: 07172 / 309-29
E-Mail: siller@alfdorf.de

Bei Zuschrift/Zahlung bitte angeben:
Aktenzeichen: Abwasserbeseitigung Haselbach/Si

Bankverbindungen:
KSK Waiblingen (BLZ 602 500 10) Kto.Nr. 6 072 582
Volksbank Welzheim (BLZ 613 914 10) Kto.Nr. 34 230 009
Raiba Vordersteinenberg (BLZ 600 694 55) Kto.Nr. 31 037 003




Widerspruch gegen den Bescheid über einen Abwasser-Teil-Beitrag vom 25.11.2004



Sehr geehrter Herr Keim,

gegen den mit Bescheid vom 25.11.2004 für das Grundstück Flst. 3800, Am Berg 22; Gemar-kung Alfdorf festgesetzten Abwasser-Teil-Beitrag (Klärbeitrag) in Höhe von 641,55 € haben Sie mit Schreiben vom 26.12.2004 Widerspruch eingelegt.

Leider können wir dem Widerspruch nicht abhelfen. Sie haben die Möglichkeit den Widerspruch bis zum 31.01.2005 zurückzunehmen.
Sollte bis zu diesem Termin der Widerspruch nicht zurückgenommen sein, werden wir ihn dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis als Widerspruchsbehörde zur kostenpflichtigen Entscheidung vor-legen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einem Widerspruch gegen Beitragsbescheide nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung entfällt, d.h. der festgesetzte Beitrag trotzdem zum Fälligkeitszeitpunkt (04.01.2005) zu bezahlen war.

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde Alfdorf verpflichtet ist, bei Zahlungsverzug für jeden angefangenen Monat des Verzugs Säumniszuschläge in Höhe von
1 % des angeforderten Beitrags zu erheben. Zahlungsverzug tritt dann nicht ein, wenn die Fälligkeit des Beitrags aufgrund eines Stundungsantrag hinausgeschoben wird. Für die Dauer der Stundung werden Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % des gestundeten Beitrags für jeden vol-len Monat der Stundung erhoben.

Wir fordern Sie hiermit letztmals auf, den fälligen Beitrag bis spätestens 28.01.2005 zu bezahlen.

Die von Ihnen gestellten Fragen, die jedoch nicht mit der Bezahlung des festgesetzten Klärbeitrags zusammenhängen, wurden mit beiliegendem Schreiben beantwortet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Siller

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