Entwurf 14.5.02
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com
Das
Menschenrecht der Informationsfreiheit
ist überall in Europa verbreitet, Deutschland ist (im Bund und 12 von 16
Bundesländern) fast die einzige Ausnahme.
Warum?
Ich klage an:
- Den Bundesinnenminister Otto Schily, weil er zu schlapp war den "Aufstand der Amtsschimmel" (Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
zu bewältigen.
- Die Bundesminister des Bundeskabinetts, weil sie keinen Gesetzentwurf
zustande brachten.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er zu geizig zur
Informationsfreiheit ist: http://wkeim.bplaced.netfiles/petition_bw_3.pdf
("erheblicher Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche
Kosten").
- Den Bundestag, da er meine Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.netpetition_ifg.htm
noch nicht beantwortet hat. Wird er Bürgerrechte gegen den "Aufstand
der Amtsschimmel" durchsetzen können?
- Das Verfassungsgericht (...http://wkeim.bplaced.netv-klage.htm
Entscheidung steht noch aus: Aber: ist das
Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
1 (2) GG mehr als ein Lippenbekenntnis?)
- Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber, weil er sich als "Mann
der Mitte" verkauft, ohne die in Europa übliche
Informationsfreiheit zu fördern: http://wkeim.bplaced.net020507stoiber.htm.
(In Bayern gilt als einzigem Bundesland noch die Regelanfrage beim
Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses.)
- Die lahmen Enten der Europarates, die der Entwicklung bei der Ausbreitung
der Informationsfreiheit nur nachrennen: http://wkeim.bplaced.net020106coe.htm
und weit hinter der faktischen Anerkennung in der Praxis zurück sind.
- Das deutsche Volk, da es das Joch der Informations-Unfreiheit nicht
abwirft, ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis.
Als EU-Bürger möchte ich fragen: Wie lange möchte die EU noch zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa übliche Menschenrecht der
Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.netfoi.htm,
http://wkeim.bplaced.netpetition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.netv-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.netpatients.htm#e-mail
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