Einschreiben 21.1.2002
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.12.01 (am 9.2.01 und 13.3.02 ergänzt)
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Petition (4-14-05-104-042507) 1-14-06-298-042380: Obrigkeitsstaat durch
Einführung der Informationsfreiheit überwinden
Sehr geehrte Frau Lüth,
mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss auch
zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur Bundesgesetzgebung und mit
Bezug auf die Verfahrensordnung des Petitionsausschusses übersende ich
folgende Petition die Informationsfreiheit betreffend:
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und
Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu
stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Der
europäische
Ombudsmann sagt, dass Transparenz ein essentieller Bestandteil der
Demokratie ist ("In
my
view, public access is an essential aspect of transparency which, as I
have explained earlier, is itself an essential part of democracy").
1. Der
Europarat hat in seiner Empfehlung
(81)
19 (see
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage)
aus
dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der Informationsfreiheit
empfohlen. Alle Länder der EU (außer Deutschland) und auch alle
Beitrittskandidaten der EU haben entsprechende Gesetze beschlossen oder
eine entsprechendes Grundrecht in der Verfassung verankert, mit Schweden
(1766) und Finnland (1951) als Pionieren. Fast alle
anderen Länder in Europa sind diesem Beispiel gefolgt. Nur 5 Länder
haben keine Informationsfreiheit in der Verfassung und/oder gesetzliche
Regelungen. Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der legislativen
Behandlung, die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen
werden. Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine
Konvention auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung
vor.
2. Die Informationsfreiheit leitet sich
aus dem Artikel
19
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
her. (13.3.02: Deutschland ist dem Internationalen
Pakt
über bürgerliche und politische Rechte
beigetreten und verletzt damit die im Artikel
19 Absatz (2) enthaltene Informationsfreiheit.)
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/
(benannt nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt
zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als
Menschenrecht anerkannt ist: Toby
MENDEL:Freedom of Information: An Internationally protected Human Right
(http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm).
Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X.
Im Bericht des UNHCR-Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, "Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression", E/CN.4/1998/40, speziell Part III. A. The right to seek and receive information, fordert die Informationsfreiheit als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit. Das wird bestätigt und verstärkt im Bericht E/CN.4/2000/63 Teil 42. "B. Access to information": (Freedom of information) "is one of the rights upon which free and democratic societies depend".
Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als
Grundrecht aufgenommen: ARTICLE 19: GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO
INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA, July 2001, ISBN 1 902598 44 X (see: http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
) z. B. Schweden
(1766), Finnland
(§
12) (1951), Belgien
(Art.
32), Niederlanden
(Art.
110), Portugal
(Art.
268), Spanien
(Art.
105 b), Thailand
(Sec.
58), Nepal (Art. 16),
den Philippinen (Art.
III, Sec. 7), Malawi
(Art. 37), Tansania
(Art. 18(2)), Mosambik
(Art.
74), der Südafrikanische
Republik
(Sec. 16), Argentinien
(Art.
43), Peru
(Art. 200(3)), Mazedonien
(Art.
16), Rumänien
(Art.
31), Bulgarien
(Art.
41), Estland
(Art.
44), Ungarn
(Art. 61),
Litauen (Art.
25), Moldawien
(Art. 34), Polen
(Art.
61), Slowenien
(Art.
39), Slowakei
(Art.
26), Tschechien
(Art. 17), Weißrussland
(Art.
34), und der Russische
Föderation
(Art. 29) und auch der Charta
der
EU (Art. 42).
3. Den Deutschen wird dieses Grundrecht der EU-Charta/Menschenrecht
im Bund gegenüber der Bundesverwaltung und auch in 12 Bundesländern in
Gemeinden und der Länderverwaltung vorenthalten.
Im Bund hat das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur
Informationsfreiheit vorgelegt. In der Begründung steht, dass der Entwurf
den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis
der Bürger zum Staat markiert. Das BMI
hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung dieses
Gesetze zu beteiligen.
An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein Interesse
an dieser Sache. Ich begrüße es sehr, dass die Koalitionsparteien
von der Regierung die baldige
Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes: einforderten.
Aber am 12. Dezember 2001 hat mir
das BMI mitgeteilt, dass sich "die Frage, ob noch in dieser
Legislaturperiode mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist, zur Zeit
nicht beantworten" lässt, da die Ressortabstimmung noch nicht
abgeschlossen ist.
Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur
Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001:
Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament: "3. ... der Ansicht
(ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament, kraft der ihm
durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza übertragenen
Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in Zusammenarbeit mit den
nationalen Parlamenten und den Parlamenten der beitrittswilligen Länder
darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten
Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den
Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem
empfohlen.
Ich fordere den Petitionsausschuss auf, dem Bundestag zu empfehlen das
Gesetz selber zu beschließen, wenn die Regierung nicht in der Lage ist,
das Gesetz selber einzubringen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass
fast alle anderen EU Staaten und Beitrittskandidaten das hinbekommen haben
und der Bundestag letztlich für die Gesetzgebung und daraus resultierenden
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen
(NRW) haben alle Parteien am 15.11.2001
ein
Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet. Die
Opposition fordere ich auf wie die CDU und FDP in NRW Bürger- und
Menschenrechte der Parteipolitik voranzustellen und für die
Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die 2
Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine Mehrheit dafür
bekommen. Geben Sie den Deutschen dieses Menschenrecht.
Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann sollten Sie
wenigstens die Regierung dazu verpflichten, Europaratsempfehlungen z. B.
(81) 19 ("on Access to Information Held by Pubic Authorities": http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage)
und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation Rec
(2000) 5" http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm
zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche Gesundheitswesen ist
laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf
das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World
Health Report 2000: Platz
25), was die Qualität der Leistungen angeht. Es ist nämlich auch
deshalb so schwierig selbstverständliche Menschenrechte in Deutschland
geltend zu machen, da es keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat
selbst, noch von Universitäten oder der Bundesregierung. Ich habe allen
geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt.
Natürlich widerspricht diese Politik einer anderen Empfehlung
des Europarats NR. R (2001)19 über Bürgerbeteiligung Punkt 4:
Übersetzung und Publikation von Europaratsempfehlungen. (Orginal
in Englisch)
Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information:
http://wkeim.bplaced.netfoil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Anlagen:
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
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Unterschrift notwendig. Empfangsbestätigung. Zweite Empfangsbestätigung. Den Beschluss des Bundestages erwartete ich im Januar 2003 leider vergebens. Deshalb:
Akteneinsicht vom Petitionsausschuss. Antwort des Bundestagspräsidenten (ohne Porto), Einsichtgesuch an Justizministerium.
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Unterstützt die Informationsfreiheit als
Menschenrecht, mit
folgender
E-Mail an die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die
Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des
Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest,
dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt
ist:
http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
vorenthalten.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber
natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und
ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)