Einschreiben 21.1.2002
      Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
      
      Torshaugv. 2 C 
      N-7020 Trondheim, den 21.12.01 (am 9.2.01 und 13.3.02 ergänzt)
      
      An den Petitionsausschuss des
      Deutschen Bundestages
      Platz der Republik 1
      D-11011 Berlin
      
      Petition (4-14-05-104-042507) 1-14-06-298-042380: Obrigkeitsstaat durch
        Einführung der Informationsfreiheit überwinden
    
Sehr geehrte Frau Lüth,
      
      mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss auch
      zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur Bundesgesetzgebung und mit
      Bezug auf die Verfahrensordnung des Petitionsausschusses übersende ich
      folgende Petition die Informationsfreiheit betreffend:
      
      Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und
      Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu
      stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Der
europäische
        Ombudsmann sagt, dass Transparenz ein essentieller Bestandteil der
      Demokratie ist ("In
my
        view, public access is an essential aspect of transparency which, as I
        have explained earlier, is itself an essential part of democracy").
      
      
       
1. Der
      Europarat hat in seiner Empfehlung
(81)
        19 (see
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage) 
aus
      dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der Informationsfreiheit
      empfohlen. Alle Länder der EU (außer Deutschland) und auch alle
      Beitrittskandidaten der EU haben entsprechende Gesetze beschlossen oder
      eine entsprechendes Grundrecht in der Verfassung verankert, mit Schweden
      (1766) und Finnland (1951) als Pionieren. Fast alle
        anderen Länder in Europa sind diesem Beispiel gefolgt. Nur 5 Länder
      haben keine Informationsfreiheit in der Verfassung und/oder gesetzliche
      Regelungen. Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der legislativen
      Behandlung, die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen
      werden. Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine
      Konvention auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung
        vor.
      
      2. Die Informationsfreiheit leitet sich
        aus dem Artikel
19
        der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
      her. (13.3.02: Deutschland ist dem Internationalen
Pakt
        über bürgerliche und politische Rechte
      beigetreten und verletzt damit die im Artikel
        19 Absatz (2) enthaltene Informationsfreiheit.) 
      Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/
      (benannt nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt
      zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als
      Menschenrecht anerkannt ist: Toby
        MENDEL:Freedom of Information: An Internationally protected Human Right
        (http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm).
      Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X. 
Im Bericht des UNHCR-Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, "Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression", E/CN.4/1998/40, speziell Part III. A. The right to seek and receive information, fordert die Informationsfreiheit als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit. Das wird bestätigt und verstärkt im Bericht E/CN.4/2000/63 Teil 42. "B. Access to information": (Freedom of information) "is one of the rights upon which free and democratic societies depend".
Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als
      Grundrecht aufgenommen: ARTICLE 19: GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO
      INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA, July 2001, ISBN 1 902598 44 X (see: http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
      ) z. B. Schweden
      (1766),  Finnland
(§
        12) (1951), Belgien
(Art.
        32), Niederlanden
(Art.
        110), Portugal
(Art.
        268), Spanien
(Art.
        105 b), Thailand
(Sec.
        58), Nepal (Art. 16),
      den Philippinen (Art.
        III, Sec. 7), Malawi
      (Art. 37), Tansania
      (Art. 18(2)), Mosambik
(Art.
        74), der Südafrikanische
Republik
        (Sec. 16), Argentinien
(Art.
        43), Peru
      (Art. 200(3)), Mazedonien
(Art.
        16), Rumänien
(Art.
        31), Bulgarien
(Art.
        41), Estland
(Art.
        44), Ungarn
      (Art. 61),
      Litauen (Art.
        25), Moldawien
      (Art. 34), Polen
(Art.
        61), Slowenien
(Art.
        39), Slowakei
(Art.
        26), Tschechien
        (Art. 17), Weißrussland
(Art.
        34), und der Russische
Föderation
        (Art. 29) und auch der Charta
der
        EU (Art. 42).
      
      3. Den Deutschen wird dieses Grundrecht der EU-Charta/Menschenrecht
      im Bund gegenüber der Bundesverwaltung und auch in 12 Bundesländern in
      Gemeinden und der Länderverwaltung vorenthalten.
      
      Im Bund hat das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur
      Informationsfreiheit vorgelegt. In der Begründung steht, dass der Entwurf
      den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis
      der Bürger zum Staat markiert. Das BMI
        hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung dieses
      Gesetze zu beteiligen.
      An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein Interesse
        an dieser Sache. Ich begrüße es sehr, dass die Koalitionsparteien
      von der Regierung die baldige
        Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes: einforderten.
      Aber am 12. Dezember 2001 hat mir
      das BMI mitgeteilt, dass sich "die Frage, ob noch in dieser
      Legislaturperiode mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist, zur Zeit
      nicht beantworten" lässt, da die Ressortabstimmung noch nicht
      abgeschlossen ist.
      
      Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur
      Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001:
      Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament: "3. ... der Ansicht
      (ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament, kraft der ihm
      durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza übertragenen
      Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in Zusammenarbeit mit den
      nationalen Parlamenten und den Parlamenten der beitrittswilligen Länder
      darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten
      Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den
      Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem
      empfohlen. 
      
      Ich fordere den Petitionsausschuss auf, dem Bundestag zu empfehlen das
      Gesetz selber zu beschließen, wenn die Regierung nicht in der Lage ist,
      das Gesetz selber einzubringen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass
      fast alle anderen EU Staaten und Beitrittskandidaten das hinbekommen haben
      und der Bundestag letztlich für die Gesetzgebung und daraus resultierenden
      Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen
        (NRW) haben alle Parteien am 15.11.2001
ein
        Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet. Die
      Opposition fordere ich auf wie die CDU und FDP in NRW Bürger- und
      Menschenrechte der Parteipolitik voranzustellen und für die
      Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die 2
        Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine Mehrheit dafür
        bekommen. Geben Sie den Deutschen dieses Menschenrecht.  
      
       Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann sollten Sie
      wenigstens die Regierung dazu verpflichten, Europaratsempfehlungen z. B.
      (81) 19 ("on Access to Information Held by Pubic Authorities": http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage)
      und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation Rec
      (2000) 5" http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
      und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm
      zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche Gesundheitswesen ist
      laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf
      das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World
        Health Report 2000: Platz
        25), was die Qualität der Leistungen angeht. Es ist nämlich auch
      deshalb so schwierig selbstverständliche Menschenrechte in Deutschland
      geltend zu machen, da es keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat
      selbst, noch von Universitäten oder der Bundesregierung. Ich habe allen
      geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt.
      Natürlich widerspricht diese Politik einer anderen Empfehlung
        des Europarats NR. R (2001)19 über Bürgerbeteiligung Punkt 4:
      Übersetzung und Publikation von Europaratsempfehlungen. (Orginal
        in Englisch)
      
      Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm
      publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
      
      Mit freundlichen Grüßen
      
      Walter Keim
      Torshaugv. 2 C
      N-7020 Trondheim
      E-Mail: walter.keim@gmail.com
      Support Freedom of Information:
        http://wkeim.bplaced.netfoil.htm#e-mail
      Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
    
Anlagen: 
    
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
_________________________________________________________________________________________________
Unterschrift notwendig. Empfangsbestätigung. Zweite Empfangsbestätigung. Den Beschluss des Bundestages erwartete ich im Januar 2003 leider vergebens. Deshalb:
Akteneinsicht vom Petitionsausschuss. Antwort des Bundestagspräsidenten (ohne Porto), Einsichtgesuch an Justizministerium.
_________________________________________________________________________________________________
 Unterstützt die Informationsfreiheit als
      Menschenrecht, mit
folgender
        E-Mail an die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
        Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
        Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
        behördlichen Informationen bekommen.
        Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die
        Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des
        Europarates aus dem Jahre 1981.
        Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest,
        dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt
        ist:
        http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm.
        Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern
        vorenthalten.
      (Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber
      natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und
      ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)