(Unautorisierte Übersetzung aus dem norwegischen)
Gesetz in Bezug auf die Stärkung des Status der
Menschenrechte im norwegischem Recht vom 21. Mai (Gesetz Nr.
30) 1999 (http://www.lovdata.no/all/nl-19990521-030.html)
(Menschenrechtsgesetz)
Abschnitt 1
Der Zweck des Gesetzes ist den Status der Menschenrechte im norwegischen Gesetz stärken.
Abschnitt 2
Die folgenden Konventionen haben die Kraft des norwegischen
Gesetzes, insofern als sie Norwegen binden:
1. Die Konventionon
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.
November 1950, gemäß Protokoll Nr. 11 von 11. Mai 1994 zur
Konvention, zusammen mit den
folgenden Protokollen geändert:
A) Protokoll von 20. März 1952,
B) Protokoll Nr. 4 von 16. September 1963 zum Schutz bestimmter Rechte und Freiheiten anders als jene bereits enthaltenen in der Konvention und im ersten Protokoll zur Konvention,
C) Protokoll Nr. 6 von 28. April 1983 zur Aufhebung der Todesstrafe,
D) Protokoll Nr. 7 von 22. November 1984,
2. Der internationale
Pakt vom 16. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte,
3. Der internationale
Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische
Rechte, zusammen mit den folgenden Protokollen:
A) Wahlweise freigestelltes Protokoll von 16. Dezember 1966,
B) an zweiter Stelle wahlweise freigestelltes Protokoll von 15. Dezember 1989 zur Aufhebung der Todesstrafe.
Abschnitt 3
Die Bestimmungen der Konvention und der Protokolle, die in Abschnitt 2 erwähnt werden, ist allen anderen gesetzgebenden Bestimmungen übergeordnet, die mit ihnen widersprechen.
Abschnitt 4
Die Konvention und die Protokolle, die in Abschnitt 2 erwähnt werden, werden im norwegischen Gesetzblatt in einer der Originalsprachen und in der norwegischen Übersetzung veröffentlicht.
Abschnitt 5
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auch auf Svalbard und Jan Mayen anzuwenden.
Abschnitt 6
Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.
Quelle: Übersetzung aus dem englischen: http://www.ub.uio.no/ujur/ulovdata/lov-19990521-030-eng.pdf
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