Petition 13/00824: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden

Von: <walter.keim@gmail.com>
An: Deutsche Presse
Betreff: Baden-Württembergs Landtag stimmt gegen Informationsfreiheit
Dato: 24. April 2002 17:50

Obwohl die Informationsfreiheit europaweit eingeführt ist : http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif 
entschied der Landtag von Baden-Württemberg am 18.4.02 gegen die Informationsfreiheit: 
http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort

Damit ist Süddeutschland einen weiteren Schritt näher hinter den Balkan zurückzufallen, 
was die Informationsfreiheit angeht. Darauf, dass es sich bei der Informationsfreiheit 
um ein Menschenrecht handelt: http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm 
geht der Petitionsausschuss nicht ein. Es sei hier daran erinnert, dass das 
Deutsche Volk sich nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes zu den Menschenrechten bekennt: 
In Baden-Württemberg ein Lippenbekenntnis. Deshalb wird am einer Verfassungsbeschwerde gearbeitet:  
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm


Auch die Übersetzung von Empfehlungen des Europarats (der Informationsfreiheit 
empfiehlt) wird mit der fadenscheinigen die Begründung abgelehnt, dass die 
"damit verbundenen Kosten und der Verwaltungsaufwand nicht in Betracht kommen".

Im Jahr kostet das deutsche Gesundheitswesen mehr als 270 Milliarden € (EURO). Das 
deutsche Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf 
das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World Health Report 2000: Platz 25), 
was die Qualität der Leistungen angeht. Und kein Geld für Übersetzungen von ein paar
Europaratsempfehlungen?

Das bitterarme Land Moldawien dagegen garantiert im Artikel 34 der Verfassung 
die Informationsfreiheit, im Artikel 4 die Menschenrechte (die im Zweifelsfall 
Vorrang vor lokalen Rechten haben) und im Artikel 23, dass der Staat die 
Verpflichtung hat diese Rechte zu publizieren: http://www.ifes.md/constitution/

Der Landtag von Baden-Württemberg stellte am 18.4.02 wörtlich fest, dass "ein zwingendes Bedürfnis ... (einer) gesetzlichen Neuregelung nicht besteht". Dabei wird auf angeblich ausreichende bestehende gesetzliche Regelungen hingewiesen. Das  Innenministerium wird so zitiert, dass die bestehende Rechtslage gut genug sei "ohne dass Missstände bekannt geworden seien". Gleichzeitig kommt die Übersetzung von Europaratsempfehlungen (die die deutsche Bevölkerung darüber aufklären könnte, dass das Fehlen der Informationsfreiheit ein Missstand ist) "wegen der damit verbundenen Kosten" "nicht in Betracht". Da Menschenrechte individueller Natur sind, greift dieses Gegenargument, dass andre nicht klagen (bei mir) nicht: Mein Menschenrecht der Informationsfreiheit ist verletzt.

Am 16. November 1457 tagte der 1. Württembergischen Landtags (von Württemberg-Urach) in Leonberg. Der Leonberger Landtag regelt die Vormundschaft für den noch unmündigen Graf Eberhard V. Dabei wird den Bürgern, besser gesagt der bürgerlichen Oberschicht, erstmals ein Mitspracherecht vertraglich zugesichert. (Grube, Walter: Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 1957.) Dies kann möglicherweise als Vorgänger und Anfang der Demokratie in Deutschland bezeichnet werden. Der heutige Landtag verwaltet diese Erbe schlecht und macht Baden-Württemberg zum Schlusslicht in Europa in Sachen Informationsfreiheit. 

Walter Keim
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm, http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

 

Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an den Landtag und die Regierung in Baden-Württemberg (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Baden-Württemberg und Deutschland sollten wie alle anderen Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt unter Punkt 1.6 zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht bisher in 4 Bundesländern gewährt.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

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Bild unten: Grün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.  Rot: Gesetz wurde abgelehnt. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)