English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm

Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar am 28.9.05: „Transparenz und Information stärken die Demokratie und ihre Freiheitsrechte. Für die Verwaltung bietet das neue Informationszugangsrecht die Chance, ihre Informationsstrukturen weiter zu modernisieren“.

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 1.1.06


Wissenschaftlicher Dienst
Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
D-55116 Mainz


Betreff: Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Ihr Brief vom 28.11.05, Ihr Zeichen LE11/05   

Sehr geehrter Frau Eschenauer,  

ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 28.11.05, in dem Sie mir mitteilen, dass der Petitionsausschuss meine Eingabe beraten und zurückgestellt hat. Außerdem teilen Sie mir freundlicherweise mit, was das Innenministerium mitgeteilt hat.

Ich begrüße es, dass der Petitionsausschuss am Ball bleibt und möchte diese Gelegenheit benützen, die Stellungnahme des Ministeriums zu kommentieren.

Positiv fällt auf, dass in der Stellungnahme viele Fakten über Informationsfreiheitsgesetze zusammengetragen wurden.

Umso überraschender ist es, dass die Konklusion lautet nach Diskussion von Vor- und Nachteilen noch weiter zu "erwägen".

Ich möchte folgenden Satz näher kommentieren: "Das deutsche Recht ist bislang von den Prinzipien des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der öffentlichen Verwaltung ausgegangen."

Tatsache ist, dass auf dem Gebiet der Umweltinformation schon seit 1992 im Bund und den Ländern allgemeine vorraussetzungslose Akteneinsichtsrechte bestehen. Sowohl im Bund (5. September 2005 (BGBl. I S. 2722)) als auch 4 Bundesländern bestehen Informationsfreiheitsgesetze. Sowohl im Saarland, Bremen und Hamburg wirkt die CDU an Informationsfreiheitsgesetzen mit. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Regierung angekündigt, einen Entwurf ins Landesparlament einzubringen. In fast allen Bundesländern haben SPD Fraktionen als Oppositionsparteien entweder selber Informationsfreiheitsgesetze eingebracht oder solche Vorhaben unterstützt, zuletzt in Baden-Württemberg (Drucksache 13/4785, Plenarprotokoll 1.12.05). Damit werden in absehbarer Zeit neben dem Bund zusätzlich 8 von 16 Bundesländern allgemeine Akteneinsichtsrechte haben.

Offensichtlich ist die Stellungnahme des Ministeriums - unter dem Gesichtspunkt wissenschaftlicher Schlüssigkeit - unausgegoren und widersprüchlich.

Die geäußerten Einwände halten einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand, sind größtenteils an den Haaren herbeigezogen und durch die Praxis in 4 Bundesländern und mehr als 60 Staaten der Welt empirisch widerlegt.

Weiter wird der Menschenrechtscharakter des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gar nicht erörtert. Der Menschenrechtskommissar des Europarats2 und die OSZE3 "beobachten" Deutschland auf meinen Anfrage hin schon. In meiner Petition vom 10.12.05 an das Europäische Parlament1 schlage ich vor, dass das EU Parlament Konsultationen mit Länderparlamenten aufnimmt, um einen Ausschluss Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen unnötig zu machen.

Beim Punkt Grund- und Menschenrechte fällt das Ministerium - wissenschaftlich neutral gesehen - glatt durch. Allerdings sind in Deutschland die "Vorgesetzten" des Ministeriums das Parlament leider oft zu schwach um Bürger- und Menschenrechts durchzusetzen, die in anderen Ländern selbstverständlich sind. Dass Demokratie Volksherrschaft bedeutet wird nicht gelebt.

Die fundamentalen Rechte der Charta der EU (darunter Informationsfreiheit) wird auch in EU Mitgliedstaaten durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gemäß COM(2005)280 eingeführt werden. Es ist jetzt schon peinlich, dass nun mehr als 60 Staaten (im Balkan war Montenegro 2005 der letzte Staat) die Informationsfreiheit eingeführt haben.

Sowohl im Bund, Berlin und Schleswig-Holstein waren Regierungen nicht in der Lage Gesetzentwürfe auszuarbeiten. Die Informationsfreiheit konnte nur über das Initiativrecht der Parlamente eingeführt werden. Mannen sich die Abgeordneten in Rheinland-Pfalz auf das selber zu machen oder wollen die das EU überlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? :
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Kopie: Der Bürgerbeauftragte, Landtag Rheinland-Pfalz , Fraktionen der Landtage der Bundesländer 

Anlage:

  1. 10. Dezember 2005: Petition to the European Parliament: http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
  2. Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  3. OSCE will monitor access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Entwicklung:

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa