Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 26. 12. 2006


Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin




Betreff: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Speerspitze beim Menschenrecht Informationsfreiheit in Deutschland: Verfassungsrechtliche Verankerung des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung   

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf den Antrag der Fraktion der Grünen, die Petition 1-15-06-10000-037433 "Verfassungsrechtliche Gewährleistung des allgemeinen Aktenzugangs (Informationsfreiheit)" an die Regierung als Material zu überweisen. Ich danke Ihnen für diesen konstruktiven zukunftsgerichteten Vorschlag.

Damit haben die Grünen wieder einmal gezeigt, dass sie sich international sehen lassen können auf diesem Gebiet und absolut an der Spitze in Deutschland stehen. Das war schon immer so: Schon 1985 brachten die Grünen den ersten Gesetzentwurf zur Umweltinformation und 1990 und 1997 Gesetzentwürfe zu Informationsfreiheitsgesetzen im Bund ein. Hinzu kommen viele Vorschläge in Bundesländern.

Mit der Verankerung im Grundgesetz würden 8 Bundesländer nicht fortsetzen können, das Menschenrecht des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu verletzen. Weiter würde der Bundespräsident dann wohl nicht den Verfassungsbruch begangen haben (Anlage 5: Der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, focus, 20.12.06), das Verbraucherinformationsgesetz nicht auszufertigen. Ist der Ökonom Köhler "den Expertisen eines ehrgeizigen, etwas größenwahnsinnigen Juristen zum Opfer gefallen"? (Der Spiegel Heft 51/2006, S.29)

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein von der Vereinten Nationen, Organisation Amerikanischer Staaten, OSZE (Anlage 1) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anerkanntes Menschenrecht. In ca. 80 Staaten ist dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. In weiteren ca. 30 Staaten gibt es Informationsfreiheitsgesetze ohne Verankerung in der Verfassung. Damit ist dieses Menschenrecht in mehr als der Hälfte der Staaten auf der Welt gültig und gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechtes.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 (Anlage 4), enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 (Anlage 3) vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Auch mit dem Antrag Nr. 41126/05 Keim gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird die Durchsetzung des Menschenrechts der Informationsfreiheit für Deutschland verfolgt (Anlage 2).

Der Präsident Wildhaber des Europäischen Menschenrechtsgerichts mahnte am 8.12.06 Deutschland, zur Umsetzung der Urteile des EGMR. Wird die deutsche Justiz dieser Aufforderung in Zukunft folgen? Da dies bisher nicht der Fall ist, ist die Verankerung des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz notwendig.

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Art. 46 der Konvention für Menschenrechte lautet ""Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Wird das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland durch Urteile des EGMR juristisch durchsetzbar, da die Mehrheit der Abgeordneten bisher nichts taugt?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Bundeskanzlerin, Verbraucherkommission, foodwatch, Verbraucherzentrale, Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Kopien an 8 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze

Anlage:

  1. Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  2. Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  3. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  4. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 , Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1.en.html
  5. focus, 20.12.06: Der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer hat Bundespräsident Horst Köhler vorgeworfen, die Verfassung zu verletzen: http://www.focus.de/politik/deutschland/koehler_nid_41410.html

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

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