in English: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_convention.htm
Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 28.9.2009 (Right to Know Day)
Landtagsfraktion DIE
GRÜNEN
Kopie: Hessischer Ministerpräsident Roland Koch
Hessischer
Landtag
Georg-August-Zinn-Str. 1
Schlossplatz
1-3
D-65183
Wiesbaden
D-65183 Wiesbaden
Kopie: Landtagsfraktionen Bayern, Baden-Württemberg,
Niedersachsen und Sachsen
Betreff: Vertrauen schaffen und deshalb in Hessen IFG
beschließen
Sehr geehrter Herr Frömmerich, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Pressemeldung der GRÜNEN:
"Informationsfreiheit macht Verwaltung für Bürger
transparenter" (Anlage 1) in dem von der positiven Reaktion
der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf
für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berichtet wird.
Es freut mich, dass Sie sich weiterhin für das Menchenrecht des
Zugans zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung einsetzen und
nicht lockerlassen.
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 90
Staaten (Anlage 3) mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in
Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan,
Indien, Indonesien, China) zugute. Nachdem die russische Duma am
22.1.09 ein IFG beschlossen hat und Weißrussland an einem
Gesetzentwurf arbeitet fehlt in Europa die Verwaltungstransparenz
im Wesentlichen nur in 5 deutschen Bundesländern, darunter
Hessen (Anlage 3 und 6).
Die 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4.
Dezember 2008 in Schwerin fordert: Die neue Konvention des
Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich
unterzeichnen und ratifizieren! (Anlage 7)
Besonders peinlich ist das Fehlen der Informationsfreiheit für
Hessen, das einst der Pionier beim Datenschutz war und durch die
CDU in eine Schlusslichtposition abgewirtschaftet wurde.
Außerdem hat Hessen 1993 den Vorschlag gemacht, den Zugang zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz zu
verankern. Dieser Vorschlag hat in der Verfassungskommission von
Bund und Ländern im Jahre 1993 im Zuge der Diskussion um eine
Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung schon
eine Mehrheit erreicht, allerdings wurde die notwendige
zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache
12/6000, Kapitel 3.4).
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der
Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte
Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes
über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II
S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten,
verletzt ihn aber bisher in 5 Bundesländern.
In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 60 Staaten
haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit haben ist
diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt
realisiert das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009
im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./.
Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung als
Menschenrecht anerkannt (Anlage 4).
Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte
lautet "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich,
in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige
Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Über die Grenzen der Rechtskraft hinaus entfalten EGMR-Urteile,
insbesondere solche, die gegen andere Mitgliedstaaten ergangen
sind,
eine weitergehende, fallübergreifende Orientierungswirkung oder
„normative Leitfunktion“ für deutsche Behörden. Die
Bindungswirkung
des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR
1481/04 des
Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:
"Die
Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf
alle
staatlichen Organe (Gerichte, Regierungen und Parlamente) und
verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit
und
ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs.
3 GG)
einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen
konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit müssen
sowohl der
Petitionsausschuss, die Regierung und die Landtage sich mit
diesem
Menschenrecht auseinandersetzen. Es wäre verfassungswidrig die
Rechtsprechung des EGMR einfach ignorieren.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus" und die "vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht
gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie
europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und
sich getrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Anlagen:
Im Internet veröffentlicht:
[Informationsfreiheit] [Zurück zu allen Petitionen] [Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland und Hessen sind der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.