English in English: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_convention.htm

Wann wird Deutschland die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten ratifizieren und damit dieses Menschenrecht sichern?

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 6.2.2009


An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Kopie: Bayerische Regierung, Landtage von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen.

Betreff: Pet 1-16-06-298-050103: Vertrauen schaffen, statt Misstrauen sähen: Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten ratifizieren   

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 80 Staaten der Welt (Anlage 5) verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 80 Staaten (Anlage G) mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen hat (Anlage 9) fehlt in Europa die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und 5 deutschen Bundesländern, darunter Bayern (Anlage 5). In Weißrussland sind Vorarbeiten zu einem IFG im Gang.

Die 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember 2008 in Schwerin fordert: Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren! (Anlage 3).

Damit kann dieses Menschenrecht auch in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und in Bayern eingeführt werden.

Besonders peinlich ist das Fehlen der Informationsfreiheit für Hessen, das einst der Pionier beim Datenschutz war und durch die CDU in eine Schlusslichtposition abgewirtschaftet wurde. Außerdem hat Hessen 1993 den Vorschlag gemacht, den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz zu verankern. Dieser Vorschlag hat in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Jahre 1993 im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung schon eine Mehrheit erreicht, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4).

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2008 auf Antrag Bayerns einen Vorschlag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes beschlossen, mit dem eine Informationszugangssperre für sämtliche Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht und für den Bereich der Finanzmarktstabilisierung verhängt werden soll. Der Beschluss ist in der Bundesrat-Drucksache 827/08 vom 19.12.2008 zum so genannten „Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz“ verborgen (Anlage 10).

Dies ist genau das falsche Signal: Hier wird Misstrauen gesäht statt Vertrauen geschaffen.

Fast alle Nachbarn von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben IFG: Österreich, die Schweiz, Frankreich, NRW und Rheinland-Pfalz.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärken. Bisher ist Deutschland ein Volk ohne Vertrauen: Vier von fünf Deutschen haben das Vertrauen in die Politik verloren (Die Welt: 12. März 2006, 00:00 Uhr Von Sabine Höher). Diese Misstrauen kann abgebaut werden wie z. B. Untersuchungen in England zeigen.

Während in den USA und Norwegen jährlich ca. 900 Anträge per Jahr und 100 000 Einwohner gestellt werden sind es im Bund (2006) weniger als 2 Anträge pro 100 000 Einwohner.

Auch Obama stärkte Offenheit und Transparenz am ersten Tag seiner Amtszeit durch entsprechende Erlasse, die die Einschränkungen der Bush Ära aufheben um Vertrauen zurückzugewinnen (Anlage 11).

Mangelndes Vertrauen und Interesse zeigt sich in Deutschland an niedrigen Wahlbeteiligungen. Bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt im April 2007 waren das nur 36,6 %, d. h. die "Partei" der Nichtwähler ist auf dem Weg zur zweidrittel Mehrheit. In der Stichwahl im Mai 2007 waren es nur 20.1%: Ein Negativrekord.

Nachdem nun auch alle neuen Mitglieder der EU und andere Balkanländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, gibt die Verabschiedung eines IFG in Jordanien, und Entwürfe in Ägypten und Marokko im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) der EU.

Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" (Anlage 8)

Die Versammlung

  1. bekräftigt ihren Glauben an die parlamentarische
    Demokratie;
     
  2. ist überzeugt, dass die parlamentarische Demokratie
    nur angemessen funktionieren kann, wenn die
    Bürger und ihre gewählten Vertreter vollständig
    informiert werden;
     
  3. ist der Auffassung, daß das öffentliche Leben in
    der heutigen Gesellschaft so komplex und technisch
    geworden ist, daß die Regierungsstellen und
    -behörden häufig Informationen erstellen und
    besitzen, die aus anderen Quellen nicht zu erhalten sind;

Zusätzlich sprechen auch Standortvorteile für die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit ist nämlich in allen wirtschaftlichen Kraftzentren der Welt USA, EU, Japan und Indien eingeführt. Nach guten Erfahrungen mit der Verwaltungstransparenz in Hong Kong (1995), Guangzhou (2002), Shanghai (2004) wurde am 24.4.07 nun für ganz China eine Informationsfreiheitsdekret, das die Verwaltungstransparenz zum 1.5.08 einführt. Dies wird in der am schnellsten expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt als Mittel angesehen den Standort wirtschaftlich noch attraktiver zu machen und Investoren anzulocken. China wird Deutschland in Kürze sowohl beim Export als auch beim Bruttosozialprodukt überholen.

Dr. Thomas Hart hat mit dem Bertelsmann Projekt Informationsfreiheit viele Jahre vergeblich versucht deutschen Politikern und Bürokraten die Informationsfreiheit beizubringen:  Da ist er einfach abgesprungen und arbeitet nun für die EU China Information Society Project in Beijing als Berater der chinesischen Regierung.

In Deutschland wurden die ersten Informationsfreiheitsgesetze 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und 2002 in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Im Bund wurde ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht, das am 1.1.2006 in Kraft trat. Allerdings hat sich Deutschland wegen zu vieler Beschränkung der Einsicht international nur vom letzten auf den vorletzten Platz in der zivilisierten Welt verbessert. Im Bund gab es im Jahre 2006 nur etwa 2300 Akteneinsichtsanfragen. Allein die chinesische Großstadt Schanghai, in der China (das Deutschland in ein paar Jahren wirtschaftlich überholen wird) die Informationsfreiheit ausprobiert, hat mehr als doppelt so viele Anfragen beantwortet. Die chinesische Kommunistpartei ist der Verwaltungstransparenz gegenüber positiv eingestellt, da sie als Notwendigkeit und Standortvorteil für die Wirtschaft angesehen wird.

Am 20.9.05 schrieb ich Petitionen an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006/2007 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117), das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) und Thüringen (20.12.07) Informationsfreiheitsgesetze.

Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz beschlossen 2008 ein IFG. Thüringen beschloss 2007 ein IFG. Damit haben 11 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet.

Deutschland ist aber immer noch in 5 Bundesländern: Sachsen (Opposition positiv), Hessen, Bayern Baden-Württemberg, Niedersachsen (d. h. mehr als 50 % der Bevölkerung) fast das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, (dec.) Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 wurde das Menschenrecht auf Informationszugang bestätigt. Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec.): Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Die Rechtssache ECHR Antrag Nr. 37374/05 von TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Ungarn (dec.) wurde am 13.11.08 auch angenommen. (Anlage C).

Über die Grenzen der Rechtskraft hinaus entfalten EGMR-Urteile, insbesondere solche, die gegen andere Mitgliedstaaten ergangen sind, eine weitergehende, fallübergreifende Orientierungswirkung oder „normative Leitfunktion“ für deutsche Behörden. Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe (Gerichte, Regierungen und Parlamente) und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit müssen sowohl der Petitionsausschuss, die Regierung und die Landtage sich mit diesem Menschenrecht auseinandersetzen. Es wäre verfassungswidrig die Rechtsprechung des EGMR einfach zu ignorieren.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht, das durch die beschlossene Konvention konkretisiert wird.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 5 Bundesländern.

In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 50 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt realisiert das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.

Am 6. Dezember 2004 gaben die drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung ­ eine gemeinsame Erklärung mit zwei Schwerpunktthemen ab: Zugang zu Informationen in öffentlicher Hand und Gesetzgebung zur Geheimhaltung.

,,Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".

Ich begrüße, dass die OSZE sich auf die Informationsfreiheit konzentriert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005 und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat hat außerdem die am 27. November eine bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 2) 2008 beschlossen. Die "Recognise My Right" (anerkenne mein Recht) Kampagne von Access Info Europe unterstützt den Europarat.

Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), die International Helsinki Federation for Human RightsFOIAdvocates, Access Info Europe, ARTICLE 19 und die Open Society Justice Initiative beobachten Deutschland bezüglich des Menschenrechts der Informationsfreiheit.

In seinem Bericht hat der Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 vorgeschlagen, das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland und Beratung bei Gesetzesvorhaben beauftragen (Anlage A). Weiter schreibt der Menschenrechtskommissar:

35. (...)Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.

46. Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

Die CDU in Hamburg hat ein IFG laut Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Anlage 6: Tagesordnungspunkt 43) so begründet:

"Kai Voet van Vormizeele CDU: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Ich will ausnahmsweise einmal mit
einem Zitat anfangen, und zwar einem Zitat von Max
Weber, der sich mit solchen Dingen schon reichlich frühzeitig
beschäftigt hat. Ich finde, dass dieses Zitat hier gut
passt.
"Das Amtsgeheimnis ist eine spezifische Erfindung der
Bürokratie und nichts wird von ihr mit solchem Fanatismus
verteidigt, wie eben diese rein sachlich, nicht
motivierbare Attitüde."
(Beifall bei allen Fraktionen)
Recht hat der Mann. Informationsfreiheit gehört zu den
Menschenrechten
. Sie ist nicht nur ein notwendiges Gegenstück
zu dem Recht auf Meinungsäußerung, sondern
unser höchstes Gericht hat schon sehr früh festgestellt,
dass Informationsfreiheit ein selbstständiges, eigenständiges
Grundrecht neben der Presse- und Meinungsfreiheit
ist."

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund, in Hamburg und Rheinland-Pfalz wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament beschlossen. Deshalb kann der Bundestag auf die Regierung einwirken dieses Grund- und Menschenrecht durch Ratifizierung der Konvention des Europarates zu fördern.

In den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Pommern, Saarland und Sachsen-Anhalt gelten Informationsfreiheitsgesetze nur befristet, eine Provokation gegenüber dem Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006), Saarland (2006) und Rheinland-Pfalz (2008) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.

Immerhin haben in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, im Bund und Rheinland-Pfalz und Thüringen schon 6 Mal Parlamente die Initiative ergreifen und Gesetzentwürfe eingebracht. Das kann auch bei der Ratifizierung der Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten notwendig werden.

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Artikel 46 der Konvention für Menschenrechte lautet "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim
Netizen:
http://sites.google.com/site/walterkeim/ 

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

Antwort:

Anlagen:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008): http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=205&CM=8&DF=6/18/2009&CL=GER 
  3. 04.12.2008: Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember 2008 in Schwerin: Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren! http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=32813
  4. C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
  5. http://www.right2info.org: 76 Staaten weltweit mit Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) und 51 Staaten mit verfassungsrechtlicher Regelung des Zugangs zu Dokumenten (Informationen) der öffentlichen Verwaltung. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein Informationsfreiheitsgesetz beschloss, fehlen in Europa im Wesentlichen nur noch Weißrussland die 5 deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen.
  6. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic (dec.), Application no. 19101/03, Decision of  ECHR (Admissibility). Access to information. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm
  7. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec,): Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  8. Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
  9. 22.01.09: Die russische Duma beschließt ein Informationsfreiheitsgesetz In Europa fehlen im Wesentlichen nur noch Weißrussland die 5 deutschen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen: http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200901215034.html
  10. 18.12.08: Bundesrat will auf Antrag Bayerns die Informationsfreiheit einschränken: http://www.dgif.de/index.php?id=5&Fsize=0
  11. 21.01.09: Obama stärkt Offenheit und Transparenz am ersten Tag seiner Amtszeit: http://www.freedominfo.org/news/20090123.htm, http://www.gwu.edu/~nsarchiv/news/20090121/index.htm und http://www.access-info.org/?id=41

 

In Internet veröffentlicht:

  1. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  2. http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC: Zur Zeit (25.1.09) haben 129 Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung.
  3. 14.4.09: ECHR Application no. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT against Hungary: http://www.access-info.org/data/File/HCLU%20v%20Hungary.pdf http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
  4. 07.09.07: Regierung in Rheinland-Pfalz kündigt Entwurf eines IFG für 2008 an.
  5. 20.12.07: Landtag in Thüringen beschließt IFG.
  6. 07.04.08: SPD Fraktion in Rheinland-Pfalz bringt IFG in Landtag ein.
  7. 29.05.08: Landtag Sachsen-Anhalt verabschiedet IFG.
  8. 12.11.08: Landtag in Rheinland-Pfalz verabschiedet IFG einstimmig.
  9. 18.06.09: Eröffnung der Unterzeichnung der Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten.
  10. 27.11.08: Ministerkomitee verabschiedet Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/2/article2
  11. 07.09.09: Roger Vleugels: Overview of all 90 FOIA countries & territories: http://right2info.org/resources/publications/laws-1/ati-laws_fringe-special_roger-vleugels_2011-oct
  12. 14.04.09: Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht: EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1

 

 

 

Anlage 1: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten um Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik (dec.), Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 Opinion No. 270 (2008)1 Draft Council of Europe convention on access to official documents  
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary, ECHR Application no. 37374/05: http://www.access-info.org/data/File/HCLU%20v%20Hungary.pdf English
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008) English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-37374-05.pdf English

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht English

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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