in English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm
Walter Keim,
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 14. Mai 2011
Arbeitsstab Informationsfreiheit
Auswärtiges Amt
Referat 505-IFG
D-11013 Berlin
Betreff: Warum versucht die Bundesregierung bei den VN das Menschenrecht des Informationszugangs zu schwächen? [Vorgangsnummer 20110516403603]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. 2005 I S. 2722) und die Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6) und beantrage (um Gebührenfreiheit zu erlangen) eine elektronische Kopie des deutschen Vorschlages das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung von den Richtlinien zu Artikel 19 des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl. 1973 II S. 1534) zu entfernen.
Dabei beziehe ich mich auf die Sitzung des Menschenrechtskommittes (HUMAN RIGHTS COMMITTEE) der Vereinten Nationen am 18.3. bis 24.3 2011 (Anlage 1). Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) wird der Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) (Anlage 2) behandelt und abgelehnt.
Diese Akteneinsicht soll die Frage beantworten warum Deutschland den Menschernrechtscharakter des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung schwächen will.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutscher Presserat, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE and UN.
Anlage:
Antwort:
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Anlage: Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.