ich beziehe mich auf die "Evaluation
des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes –
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)" von Frau Dr. Musch in
der Sie auf Seite 47 so zitiert werden "Das universelle Vertragsv�lkerrecht
(UN-Charta, AEM und IPbpR) enth�lt keine Pflicht zur Gew�hrleistung des
Zugangs zu amtlichen Dokumenten" mit Hinweis auf Ihre Ver�ffentlichung "Prinzhorn,
Christina: Der Grundsatz des �ffentlichen Zugangs zu amtlichen
Dokumenten aus der Perspektive des internationalen Rechts,
materiell-rechtliche Vorgaben
durch das internationale Recht f�r Informationszugangsrechte in den
nationalen
Rechtsordnungen Europas, 2009."
"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general
right of access to information held by public bodies. Such information
includes all records held by a public body, regardless of the form in
which the information is stored, its source and the date of production."
"19. (...) States parties should also enact the necessary
procedures, whereby one may gain access to information, such as by means
of freedom of information legislation."
Das Menschenrechtskomitee der UNO (UN Human Rights Committee) entschied dass
Artikel 19 (3) des Zivilpaktes (Anlage https://www.right2info.org/international-standards#section-1)
ein individuelles Recht von Individen und Presse enth�lt, beh�rdliche
Informationen zu bekommen, ohne ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.
B. Beschwerde Nr. 1470/2006 Toktankunov v. Kyrgyzstan, Anlage http://right2info.org/cases#section-6).
„Zugang zu Informationen der Beh�rden ist ein fundamentales
Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
Gesetzgebung gew�hrleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
gr��tm�glichen Offenlegung basiert."
Konkret sind ca. 50
Staaten dem Beispiel Schwedens gefolgt und haben den Zugang zu
amtlichen Dokumenten in Ihren Verfassungen verankert.
Die Rechtsprechung des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte zu
Artikel 10 der europ�ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK)
hat sich weiterentwickelt und umfasst den Zugang zu Dokumenten der
�ffentlichen Verwaltung f�r "watchdogs" Funktion und Rolle wie Presse,
NGOs und Historiker:
Ich habe diese neuesten Entwicklungen leider vergeblich Frau Dr. Musch
�bersendet (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
) und sende deshalb eine Kopie. Leider wurde das nicht ber�cksichtigt.
Ich sch�tze es, dass Sie dieses Gebiet bearbeitet haben und schlage vor bei
eventuellen Neuaflagen Ihres Buches die neueste Entwicklung zu
ber�cksichtigen.