Betreff: BfDI Az.: IX-738/001 II#0014: 3 Monate Verzögerung ohne sachlichen Grund
Von: Walter Keim <walter.keim@gmail.com>
Datum: 04/05/2013 14:37
An: Referat IX <ref9@bfdi.bund.de>

Betreff: 3 Monate Verzögerung Akteneinsicht in den Berichtsentwurf zur Anhörung beim Menschenrechtsrat

Sehr geehrter Herr Ohl,

nun hat das AA am 02.05.2013 kostenlose Akteneinsicht in den Rohentwurf der Ressorts gegeben und damit dem Antrag vom 30.1.2013 stattgegeben.

Trotzdem möchte ich meine Klage aus 2 Gründen aufrecht erhalten:
  1. Ich kann keinen Grund sehen, dass andere Ressorts beteiligt wurden. Diese Information wurde zudem erst am 20.3.2013 gegeben.
  2. Ich kann nicht sehen, dass dieser Antrag  ordnungsgemäß gemäß § 7 (5) IFG: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." behandelt wurde.
  3. Ich kann keinen Grund sehen, dass Kosten angedroht wurden.
Es ist schon eine Schande, dass 89 Staaten mit 5,5 Milliarden Menschen, d. h. 78% der Weltbevölkerung ein besseres bürgerfreundlicheres IFG haben. Diese amputierten Rechte noch zusätzlich zu schwächen ist unzumutbar und die ordnungsgemäße Erfüllung des IFG notwendig.

Diese Verzögerung hat meine kommunikative Kompetenz geschwächt mich an den Troika Berichterstatter USA des Menschenrechtsrates zu wenden (1).

Das Selbstlob des AA der "sehr, sehr hoher Menschenrechtsstandards" und guter Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft stinkt.

Obwohl das AA den Beitrag des Baltic Sea NGO Forums total ignoriert hat (2), wurden ca. 6 der 7 Vorschläge in abgewandelter Form vom Menschenrechtsrat angenommen (3). Nun muss Deutschland bis zum September 2013 Stellung beziehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Norwegen

--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm#result
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html

Anlagen:
  1. Brief an Berichterstatter USA des Menschenrechtsrates: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-help-us.htm , http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-help-us-troika.html
  2. Übersendung des Betirages des Baltic Sea Forums an das AA: http://wkeim.bplaced.net/files/130105aa.html
  3.  6 der 7 Vorschläge des Baltic Sea Forums in abgewandelter Form vom Menschenrechtsrat angenommen http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm#result

Den 13/04/2013 14:58, skrev Walter Keim:
Sehr geehrter Herr Ohl,

ich danke Ihnen, dass Sie das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme bitten.

Das AA hat in seinem Bericht an die UN folgendes geschrieben:

"Zum Berichtsentwurf wurde außerdem am 5. Dezember 2012 in Berlin eine öffentliche Anhörung unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, abgehalten. Die Anhörung gab der Zivilgesellschaft, v. a. den im deutschen Forum Menschenrechte versammelten NGO’s, die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren und thematische Lücken zu identifizieren. Die Anhörung wurde live ins Internet übertragen" (Download)

Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/UPR_zu_Deutschland/UPR2013_Deutschland_Staatenbericht_de.pdf

Deshalb frage ich mich, ob es eigentlich eine sachliche Begründung dafür gibt, dass die Ministerrien beteiligt werden müssen und wie das mit 7 (5) IFG: ("Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.") harmoniert.

Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Will OSCE Support the Human Right of Access to Information
in Germany by Commenting ATI Laws?: http://t.co/GmQy9V0U
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html


Den 12/04/2013 12:11, skrev Referat IX:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Referat IX - Informationsfreiheit

Aktenzeichen: IX-738/001 II#0014


Sehr geehrter Herr Keim,

für Schreiben, das am  05.April 2013 bei mir eingegangen ist, danke ich Ihnen.

Ich habe es zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Thorsten Ohl
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz

und die Informationsfreiheit

Referat IX - Informationsfreiheit

Husarenstr. 30, 53117 Bonn

Tel: +49 (0) 228 997799-955
Fax: +49 (0) 228 997799-550

Email: ref9@bfdi.bund.de
Internet: www.informationsfreiheit.bund.de
 
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