Betreff: BfDI Az.: IX-738/001 II#0014: 3 Monate
Verzögerung ohne sachlichen Grund
Von: Walter Keim <walter.keim@gmail.com>
Datum: 04/05/2013 14:37
An: Referat IX <ref9@bfdi.bund.de>
Betreff: 3 Monate Verzögerung Akteneinsicht
in den Berichtsentwurf zur Anhörung beim Menschenrechtsrat
Sehr geehrter Herr Ohl,
nun hat das AA am 02.05.2013 kostenlose Akteneinsicht in den Rohentwurf
der Ressortsgegebenund damit dem Antrag vom
30.1.2013 stattgegeben.
Trotzdem möchte ich meine Klage aus 2 Gründen aufrecht erhalten:
Ich kann keinen Grund sehen, dass andere Ressorts beteiligt wurden.
Diese Information wurde zudem erst am 20.3.2013
gegeben.
Ich kann nicht sehen, dass dieser Antrag ordnungsgemäß gemäß §
7 (5) IFG: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung
seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen."
behandelt wurde.
Es ist schon eine Schande, dass 89
Staaten mit 5,5 Milliarden Menschen, d. h. 78% der Weltbevölkerung
ein besseres bürgerfreundlicheres IFG haben. Diese amputierten Rechte noch
zusätzlich zu schwächen ist unzumutbar und die ordnungsgemäße Erfüllung
des IFG notwendig.
Diese Verzögerung hat meine kommunikative Kompetenz geschwächt mich an den
Troika Berichterstatter USA des Menschenrechtsrates zu wenden (1).
Das Selbstlob des AA der "sehr,
sehr hoherMenschenrechtsstandards"
und guter Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft stinkt. Obwohl das AA den Beitrag des Baltic Sea NGO Forums total ignoriert
hat (2),
wurden ca. 6 der 7 Vorschläge in abgewandelter Form vom Menschenrechtsrat
angenommen (3).
Nun muss Deutschland bis zum September 2013 Stellung beziehen.
ich danke Ihnen, dass Sie das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine
Stellungnahme bitten.
Das AA hat in seinem Bericht an die UN folgendes geschrieben:
"Zum Berichtsentwurf wurde außerdem am 5. Dezember 2012 in Berlin
eine öffentliche Anhörung unter der Leitung des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
Amt, Markus Löning, abgehalten. Die Anhörung gab der
Zivilgesellschaft, v. a. den im deutschen Forum Menschenrechte
versammelten NGO’s, die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren und
thematische Lücken zu identifizieren. Die Anhörung wurde live
ins Internet übertragen" (Download)
Deshalb frage ich mich, ob es eigentlich eine sachliche Begründung dafür
gibt, dass die Ministerrien beteiligt werden müssen und wie das mit 7
(5) IFG: ("Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung
seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.") harmoniert.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat IX - Informationsfreiheit
Aktenzeichen: IX-738/001 II#0014
Sehr geehrter Herr Keim,
für Schreiben, das am 05.April 2013 bei mir eingegangen ist, danke ich Ihnen.
Ich habe es zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thorsten Ohl
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
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