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7.12.06: Fünf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen

(...)

Vorgezogene Geburt

Wegen eines groben Verstoßes gegen das in Ziffer 1 Pressekodex festgehaltene Wahrheitsgebot wurde DAS GOLDENE BLATT gerügt. Die Zeitschrift hatte in der Ausgabe vom 28.11.2005 über die Geburt des dritten Kindes von Prinzessin Mette-Marit von Norwegen berichtet, das allerdings erst einige Tage später zur Welt kam. Ziffer 1 fordert:


Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

 

Quelle: 6. Überschrift der Pressemitteilung 7.12.06: http://www.presserat.de/Pressemitteilung_anzei.pm+M5109bcd5796.0.html

 

06.12.06: Brief des Presserats an DAS GOLDENE BLATT
18.12.06: Begründung der Entscheidung
06.12.06: "7 Tage" bekam eine Missbilligung
Dezember 2006: Die Presse berichtet über die Rüge

 

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