(...)
Vorgezogene Geburt
Wegen eines groben Verstoßes gegen das in Ziffer 1 Pressekodex festgehaltene Wahrheitsgebot wurde DAS GOLDENE BLATT gerügt. Die Zeitschrift hatte in der Ausgabe vom 28.11.2005 über die Geburt des dritten Kindes von Prinzessin Mette-Marit von Norwegen berichtet, das allerdings erst einige Tage später zur Welt kam. Ziffer 1 fordert:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde
und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind
oberste Gebote der Presse.
Quelle: 6. Überschrift der Pressemitteilung 7.12.06: http://www.presserat.de/Pressemitteilung_anzei.pm+M5109bcd5796.0.html
06.12.06: Brief des Presserats an DAS
GOLDENE BLATT
18.12.06: Begründung der Entscheidung
06.12.06: "7 Tage" bekam eine
Missbilligung
Dezember 2006: Die
Presse berichtet über die Rüge
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