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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 20. Februar 2005


Verwaltungsgericht
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin


In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                               
VG 2 A 85.04
 

wird der Text des Schreibens des Gerichts vom 7.2.05, mit dem Poststempel 15.2.05 und am 17.2.05 angekommen, vollständig zitiert: "In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland wird mitgeteilt, dass die Übertragung der Sache auf den Einzelrichter erwogen wird und die Sache - sollte der Kläger nicht ebenfalls Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung erklären (§101 abs. 2 VvGO) - auf den 21. April 2005 terminiert werden soll."

Der Kläger hat am 28.9.04, 19.10.04 und 24.1.05 (weil der Kopf des Schreibens einfach kopiert wurde) schriftliche Entscheidung nach §101 abs. 2 VvGO beantragt. Der Beklagte hat durch den Bundestag am 9.11.04 und das Bundesministerium des Innern am 14.10.04 einer schriftlichen Entscheidung sein Einverständnis erklärt.

Dass der Kläger heute nun zum 4. Mal sein Einverständnis zu einer schriftlichen Entscheidung nach §101 abs. 2 VvGO gibt, muss endlich genug sein.

 

gez. Walter Keim



PS: Danke an Alle die mich informiert haben. Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

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