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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 19. Oktober 2004 [später ergänzt]


Verwaltungsgericht
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin


In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                               
VG 2 A 85.04
wird beantragt die Bundesrepublik Deutschland ohne mündliche Verhandlung (VwGO § 101) gemäß Antrag am Schluss dieses Schreibens zu verurteilen.



Die Exekutive wurde seit 7. Juli 2004 gebeten, Akten an das Deutsche Konsulat nach Trondheim in Norwegen zu senden. Am 1. September 2004 kamen die Dokumente des Petitionsausschusses an, wurden eingesehen und 10 kostenlose Kopien angefertigt. Der Halbhefter des Bundesministeriums des Innern wurde am 18.10.04 zugänglich gemacht und (internationaler und norwegischer Praxis gemäß) 5 kostenlose Kopien angefertigt. Der Halbhefter enthielt im Wesentlichen einen Brief vom 11.12.03 (Seite 9: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten), sowie Anträge vom 4.12.2003 und 25.1.2004 auf Akteneinsicht. Das Innenministerium teilt am 13.1.2004 (bearbeitet vom ORR'in Dirks, AZ V 5(a) - 130 210/28) und 28.1.2004 (bearbeitet vom ORR'in Dirks, AZ V 5(a) - 130 210/28) mit, dass keine Unterlagen bezüglich der Petition über Informationsfreiheit auffindbar seien.

Im Halbhefter fehlen die Schreiben des Petitionsausschusse an das Innenministerium vom 22.1.02, 23.4.02, 4.3.03 und 30.1.04 und die Antworten des Innenministeriums vom vom 10.6.02 ( AZ V 5(a) - 130 210/28) und 16.2.04 (bearbeitet vom ORR'in Dirks, AZ V 5(a) - 130 210/28). Das Vorliegen der gleiche Sachbearbeiterin als auch des gleichen Aktenzeichens zeigen, dass es sich bei der angeblichen Nichtauffindbarheit um einen Bluff handelt. Ob sich in den Akten des Innenministeriums mehr befindet, als die beiden dürftigen Schreiben vom 10.6.02 (Band III, Seite 94) und 16.2.04 (Band III, Seite 196) bleibt offen. Jedenfalls zeigen diese Schreiben eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber Bürger- und Menscherechten der Ministerialbürokratie, die im krassen Gegensatz zur verbissenen Verteidigung eigener obrigkeitsstaatlicher Privilegien steht und eine Verurteilung verdient hat.

Aus der Entgegnung des Bundesministeriums des Innern vom 29. April 2004 scheint hervorzugehen, dass das Bundesministeriums des Innern nicht nur das Akteneinsichtsrecht außerhalb des Verwaltungsverfahrensgesetzes sondern auch die Akteneinsicht nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz abzulehnen scheint. Indem man nicht in der Lage ist alle Akten zu finden und nach Trondheim zu transportieren, verhindert die Bürokratie verwaltungsgerichtsgesetzliche Akteneinsicht.

[Damit hat die Akteneinsichtserzwingung teilweise Erfolg gehabt.]

Allerdings hat der Kläger diese ca. 4 monatliche Zeitspanne des Aktentransports nicht untätig verstreichen lassen. Dank des Internet und seiner Netizens ("Netzbürger") hat sich Deutschland noch weitere Enthüllungen eingebrockt: Es kam nämlich folgendes ans Licht:

Europaratsempfehlung Recommendation (85) 13 "OF THE COMMITTEE OF MINISTERS TO MEMBER STATES
ON THE INSTITUTION OF THE OMBUDSMAN" lautet:

(The committee of ministers) "Recommends the governments of member States:

a. to consider the possibility of appointing an Ombudsman at national, regional or local level or for specific areas of public administration;

b. to consider empowering the Ombudsman, where this is not already the case, to give particular consideration, within his general competence, to the human rights matters under his scrutiny and, if not incompatible with national legislation, to initiate investigations and to give opinions when questions of human rights are involved;

c. to consider extending and strengthening the powers of the Ombudsman in other ways so as to encourage the effective observance of human rights and fundamental freedoms in the functioning of the administration."

Deutschland ist das einzige Land in Europa, das sich der Empfehlung von Recommendation (85) 13 einen Ombudsman zu erwägen verschließt: Siehe Anmerkung 2:

"Note 2 When this Recommendation was adopted, the Representative of the Federal Republic of Germany, in application of Article 10.2.c of the Rules of Procedure for the meetings of the Ministers' Deputies, reserved the right of his Government to comply with it or not."

 

Hier sieht man, dass der Bundesregierung "der Gaul durchgeht" was Menschenrechtsfeindlichkeit angeht: Man hat Vorbehalte zu erwägen einen Ombudsman mit der Kompetenz auszustatten Menschenrechte zu observieren: Eine ins pathologische gehende Menschenrechtsphobie im Widerspruch zu Art. 1 (2) GG.

Während die Regierung hier ihre nach obrigkeitsstaatlicher vordemokratischer Kultur arbeitenden Verwaltung davor schützt zu erwägen einen unabhängigen Ombudsman mit der Observierung von Menschenrechtsverletzungen zu beauftragten, werden Bürger sowohl observiert, überwacht und können ihre Anstellung verlieren, d.h. ganz anders behandelt. Nicht der Staat ist gläsern, sondern der Bürger wird gläsern gemacht. Deutschland wurde wegen der Entlassung einer Lehrerin aus dem öffentlichen Dienst aufgrund ihrer politischen Aktivitäten: Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem wird das Ergebnis nicht durchgeführt und versucht so weiterzumachen wie vorher: Neue Fälle im Jahre 2004 sind z. B. Michael Csaszkóczy, der von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) in Baden-Württemberg nicht als Lehrer übernommen wird, weil er "nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten." Der Verfassungsschutz hat mehr als 10 Jahre Informationen über ihn und seine politische Arbeit gesammelt. Ergebnis ist die unbestrittene Information, dass er Mitglied einer verfassungskonformen, also gemäß Art. 9 GG nicht verbotenen, Initiative ist, die unter anderem gegen ausländerfeindliche und neonazistische Bestrebungen aktiv ist. Die Formulierung "die Gewähr dafür bieten, sich jederzeit für ..." einzutreten, stammt aus § 4 des "Gesetz(es) zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 23. Juni 1933, beschlossen von der Reichsregierung, aufgrund des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933.

Im internationalen Zusammenhang gibt Deutschland an, dass Petitionsausschüsse so was wie "Ombudsmen" seien. Doch zeigen die Akten, dass die Petitionsverwaltung nicht mal in der Lage ist, die Eingaben der Bürger inhaltlich entgegenzunehmen und sachgemäß zu bearbeiten, das heißt das Parlament liegt ganz auf Regierungskurs anstatt Menschen- und Bürgerrechte gemäß Artikel 20 GG gesetzlich durchzusetzen. Da das Parlament als Volksvertreter nichts taugt das Menschen- und Bürgerrecht der Informationsfreiheit und andere sonnst in Europa selbstverständliche Bürgerrechte durchzusetzen, scheinen Bundestagsabgeordnete und Petitionsausschussmitglieder ganz zufrieden, dass die Petitionsverwaltung solche Informationen unterdrückt. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Basis von Vorschlägen der Vereinten Nationen (UN Resolution 48/134 of  20. Dezember 1993) und des Europarats Empfehlung Recommendation No. R (97) 14 errichtet. Der erste Direktor Percy MacLean wurde zum Rücktritt gezwungen, da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehen wollte, wie sowohl die VN und der Europarat empfohlen hatten. Die Gegner empfahlen Menschenrechte im Ausland zu behandeln. (Siehe: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen? Menschenrechtspolitik "soft"? http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Menschenrechte/maclean1.html). Besonders die Kuratoriumsmitglieder Frau Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling and Frau Barbara Unmüßig waren dagegen Menschenrechte in Deutschland einzubeziehen. Zugang zu Dokumenten (siehe Antrag vom 25.12.2003) darüber wurde vom Deutsche Institut für Menschenrechte nicht gegeben.

[In den abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses der VN am 04/05/2004 über Deutschland (CCPR/CO/80/DEU) wird unter Punkt 3:

"b) die Gründung eines neuen nationalen Menschenrechtsinstituts am 8. März 2001,dessen Aufgabe es ist, die Menschenrechtslage im Inland zu überwachen und öffentliches Problembewusstsein in diesem Bereich herzustellen;"

begrüßt.]

Da aber das Deutsche Institut für Menschenrechte (wie oben gezeigt) daran gehindert ist, habe ich einfach meine eigene Zusammenstellung von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland publiziert: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm (meine meist gelesene Seite auf Deutsch :-), die laufend ergänzt wird und eine Weiterführung der Petition vom 21.12.2003 ist.

[Im Verfahren: 2 BvR 1481/04 steht: "Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung." Das kann analog auch auf den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) angewandt werden.]

[Auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber, hat die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Die Tatsache, dass Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes häufig als nicht bindend für deutsche Gerichte betrachtet würden, zeuge von mangelndem europäischen Verantwortungsbewusstsein: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,327801,00.html. Deutschland verstößt gegen Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." , d. h. die Verpflichtung der Vertragsparteien Urteile zu befolgen.]

[Im "6. BERICHT DER BUNDESREGIERUNG ÜBER IHRE MENSCHENRECHTSPOLITIK IN DEN AUSWÄRTIGEN BEZIEHUNGEN UND IN ANDEREN POLITIKBEREICHEN Berichtszeitraum: 01.01. 2000 - 31.03. 2002" begnügt sich die Bundesregierung mit der Darstellung der gewonnen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Verurteilungen Deutschlands werden nicht erwähnt.]

Diese Politik wird leider toleriert vom Deutschen Bundestag, der Öffentlichkeit, dem größten Teil der Presse, der zivilen Gesellschaft und den meisten Bürgern. Doch ist der Kläger in den Teil von Europa, das im Gegensatz zu Deutschland de "Raum der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit" (EU Kommission Com 2002/0247) einschließlich einer Garantie des Respekts der Menschenrechte anerkennt ausgewandert und damit leichter in der Lage dagegen zu klagen.

Während ein normaler demokratischer Staat in Europa also Bürgern den Respekt der Menschenrechte garantiert und zu diesem Zweck entsprechende Institutionen einrichtet, überlässt es der Obrigkeitsstaat deutscher Prägung dem Bürger selber durch eigene juristische Maßnahmen (wie z. B. dieses Verwaltungsgerichtsverfahren), zu versuchen Menschenrechtsverletzungen abzuwehren. Die Regierung und Verwaltung stemmt sich fanatisch gegen institutionelle Unterstützung der Bürger.   

Im Oktober ist geplant, den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in den Bundestag einzubringen. Wegen zu weit gefasster Ausnahmeregelungen warnt der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, dass daraus ein Informations-"verweigerungsgesetz" werden könnte: http://www.datenschutz-berlin.de/prima/04/10/4.htm und http://www.meinepolitik.de/inffr2.htm "[Interview mit Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, FR 4.10.04 S. 2]. Deutschland würde vom internationalen Schlusslicht auf den vorletzten Platz vorrücken: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,322577,00.html und http://www.meinepolitik.de/inffr1.htm schrieb Manfred Redelfs, Sprecher eines Bündnisses von Journalistenverbänden, der Anti-Korruptions-Bewegung Transparency International und der Humanistischen Union. Damit zeichnet sich ein Sieg des "Aufstandes der Amtsschimmel" (Die Zeit, 15/2002) über die Volksvertretung ab, obwohl die Zeit damals schrieb: "Doch der Widerstand der versammelten Ministerialbürokraten gegen das Gesetz gleicht einem Rückzugsgefecht, zumal auch in Deutschland die Revolution seit einigen Jahren bereits stattfindet". Reines Wunschdenken: Hier wurde übersehen, wie stark obrigkeitsstaatlichen Denken und wie schwach verankert Bürgerrechte in der Praxis sind.

[Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Bundestagsabgeordneten nur wollten und was taugten.]

Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet:

Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

Auch wenn es den Anschein haben kann, dass sich die EU hier anschwindeln ließ, was die Achtung der Menschenrechte in Deutschland anbelangt, bedeutet das nicht, dass Bürger sich Menschenrechtsverletzungen gefallen lassen müssen. Außerdem ist Deutschland auch laut Artikel 23 GG verpflichtet bezüglich "vergleichbarem Grundrechtsschutz" bei der EU mitzuarbeiten.

Das Innenministerium, der Petitionsauschuss und der Sachbearbeiter des Referats ZV6 der Verwaltung des Bundestages geht in seiner Stellungnahme vom 15.4.2004 überhaupt nicht auf den Artikel 19 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) ein, d. h. sie bieten nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und stehen nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AMRE) Artikel 19, des IPbürgR Artikel 19 und der Charta der Grundrechte der EU Artikel 42. Wie die Reservation gegen Recommendation (85) 13 zeigt, gilt das auch für die Bundesregierung. Weder die Exekutive noch der Bundestag und Petitionsausschuss konnten diesbezügliche gut dokumentierte Zweifel am Einsatz für die Menschenrechte ausräumen.

Auf dem Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AMRE) Artikel 19, des IPbürgR § 19, des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und der Charta der Grundrechte der EU Artikel 42 stehend lauten zusammengefasst die korrigierten Klageanträge:

  1. Die Petition vom 21.12.2003 ist dem zuständigen Ministerium zur Stellungnahme zuzusenden und als neue Petition sachgerecht zu bearbeiten um weitere Verzögerungen der Petition vom 21.12.2001 zu vermeiden.
  2. Der Petitionsausschuss hat die Petition vom 21.12.2001, deren Bearbeitung mehr als 2 Jahre dauerte, begründet zu beantworten.
  3. Der Petitionsausschuss hätte Akteneinsicht gemäß Anfrage vom 27.2.03 in den Schriftwechsel zwischen Petitionsausschuss und Innenministerium geben sollen.
  4. Vom Bundesinnenministerium hätte Akteneinsicht gemäß Antrag vom 4.12.03 gegeben werden sollen.
  5. Das Fehlen der Informationsfreiheit im Bund verstößt gegen Menschenrechte und Menschenwürde und ist deshalb verfassungswidrig.
  6. Der Streitwert beträgt 10.- EURO.

gez. Walter Keim


PS: Danke an Alle die mich informiert haben. Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.


Erfahrungen in Diskussionsforen: Das ZDF Forum gab folgenden Kommentar dazu: "Anmerkung der Redaktion: Der externe Link wurde entfernt. Das ZDF kann keine Verantwortung für den Inhalt der Seiten Dritter übernehmen."

Im ARD Forum: "Hier der Link mit Menscherechtsverletzungen in Deutschland mit Hilfe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: [***externer link von der Moderation entfernt - Begründung: Sie verlinken auf ihre eigene private homepage. Wir zensieren keinesfalls Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Bitte verlinken Sie direkt auf diesen, dann wird ihr link auch zugelassen. Mit der Bitte um Ihr Verständnis - MfG, die Moderation***]
An den Zensor dieses Forums: Hören Sie auf Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu zensieren"

Als ich dann die Texte der gesamten Verwaltungsklage und der gesamten Menschenrechtsverletzungen in den Foren publizierte, nahm das der Zensor raus ohne Begründung und Kommentar. Ich schreibe und lese nicht mehr dort.


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).

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