Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)


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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Almbergskleiva 64
NO-6657 Rindal, den 10.5.2013
Fax: 0047-71 66 40 51

An das
Verwaltungsgericht München
Postfach 200543 
D-80005 München

Betreff: Az. M 17 K 12.3408


In 2 Exemplaren per Post, vorab per E-Mail und Fax: 0049-89-5143777

In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Freistaat Bayern, der durch die Staatsregierung vertreten werden muss,  Az. M 17 K 12.3408

Verpflichtungsklage (14.7.2012): Akteneinsicht in die Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates in den Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und § 9 AGO

werden Abschriften von Dokumenten für den Zeitraum 7.11.2012 und 8.5.2013 beantragt, die unbeantwortete Anträge/Vorgänge betreffen.

Am 8.5.2013 wurde die Vorladung zur Verhandlung 13.6.2013 entgegen genommen. Es wird nochmals ein schriftliches Verfahren beantragt, das die mündliche Verhandlung überflüssig macht.


Begründung:

Die letzte Mitteilung des Gerichts an mich vor dem 19.4.2013 hat das Datum 7.11.2012.

Folgende Prozessschriften (Anträge/Vorgänge) sind unbeantwortet:

Findet sich in den Gerichtsakten etwas darüber? Ist die Zustimmung zum schriftlichem Verfahren bemerkt worden? Es wird auf die Argumentation der Klage und Prozessschriften hingewiesen. Beispielsweise wird ja begründet, dass die Verweigerung der Akteneinsicht des Innenministeriums 19.09.08 und Justizministeriums 17.09.08 (Az 1402 ELs - I - 9892/2007) ein Verwaltungsverfahren ist, deshalb greift Art. 29 BayVwVfG.

Da die Klage nicht der Staatsregierung (die die Dokumente verfasst hat) zugestellt wurde, muss der Verhandlungstermin 13.6.2013 abgesagt werden. Die Behandlung der Klage findet weder mein Verständnis noch gar meine Akzeptanz. Es wird ein schriftliches Verfahren beantragt, u. a. weil ich in Norwegen wohne und ja bisher fast alles in den Prozessschriften ohne Antwort geblieben und ignoriert wurde.

Walter Keim


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