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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 01.11.01


An den Sozialminister des
Landes Baden-Württemberg
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart


Betreff: Rechtlosigkeit der Patienten gegenüber Ärzten im aussergerichtlichen (vorgerichtlichen) Bereich


Sehr geehrter Herr Sozialminister,

ich beziehe mich auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta: http://www-user.uni-bremen.de/~igmr/projekte/rechteheute.htm. Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen Berichtigungsanspruch."

Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00 und 12.12.00, dass das in Baden-Württemberg nicht gilt. Auch die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums über die Ärztekammer (Schreiben vom ...) ändert daran nichts.

Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift reingelegt haben schulden Sie mir Gesetzesinintiativen (auf Landes- möglicherweise auch Bundesebene) um diese Scharte auszewetzen.

Die Berufsodrnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterlagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was gegen § 19 der Menschenrechtserklärung der UNO und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin verstösst. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhägiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.

Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/011101sb.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.


Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim


Kopie: Petitionsausschuß des Landtages, WHO, EU

Ältere Entwürfe, Version: 0.1,

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com


Anhang: Heilberufsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/heilberufsgesetz.htm
Verwaltungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/verwaltungsgesetz.htm (gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
Patientenrechtsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/patientenrechtsgesetz.htm


Unterstüzt die Stärkung der Patientenrechte, mit folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg, Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.

(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und ergänzt werden).


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