Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10.04.02


An den Sozialminister des
Landes Baden-Württemberg
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart


Betreff: Internationaler Vergleich legt Stärkung der Patientenrechte nahe


Sehr geehrter Herr Sozialminister,

ich beziehe mich auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm. Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen Berichtigungsanspruch." Dies wird auch vom BMG (für Tatsachen) und die AOK (falsche, das Persönlichkeitsrecht verletzende Aufzeichnungen) bestätigt.

Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00 und 12.12.00 und der Petition 13/589: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm, dass das in Baden-Württemberg nicht gilt. 

Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift reingelegt haben schulden Sie mir Gesetzesinitiativen (auf Landes- möglicherweise auch Bundesebene) um diese Scharte auszuwetzen.

In der Petition 13/589 wird dokumentiert, dass weder die Ärztekammer noch das Sozialministerium ohne Einschaltung des Petitionsausschusses in der Lage waren Patientenrechte wahrzunehmen. Zwar bleibt zu hoffen, dass diese Petition dazu beiträgt, dass die Ärztekammer und das Sozialministerium in Zukunft Patientenrechte ernster nimmt. Die gegenwärtigen Patientenrechte werden als "ein ausgewogenes, die beiderseitigen Interessen von Arzt und Patient in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge" angesehen, obwohl hier Menschenrechte auf der Strecke bleiben und Überbleibesel aus vordemokratischer Zeit (z. B. hat der Patient kein Recht auf Korrektur falscher Diagnosen) dokumentiert wird. Ob der (von der Ärztekammer bezahlte) Kammeranwalt so unabhängig und objektiv ist, wie der Petitionsausschuss annimmt, wird sich zeigen müssen. Eine Diskussion internationaler Vergleiche insbesondere von Menschenrechtsverletzungen unterbleibt. 

Bei der Berufsordnung wurde bisher keine Anpassung an die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 1 BvR 1130/98 vom 16.9.1998 vorgenommen, dass die Verweigerung der Einsicht in subjektive Unterlagen vom Arzt begründet werden muss (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/020111pet_bw.htm).

Die Berufsordnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterlagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was zusammen mit der Informationsfreiheit gegen Artikel 19 der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UNO dem auch Deutschland beigetreten ist (BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (ETS no. : 164, Oviedo 04/04/97) verstößt. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhängiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.

Die Selbstverwaltung der Ärzte wurde 1937 eingeführt, da die Ärzte zu 47 % in der NSDAP organisiert waren und dadurch Privilegien in der NAZI Diktatur erhielten. Damals wurden Petitionen und Klagen unterdrückt. Die Bezirksärztekammer führt diese Tradition dadurch weiter, dass sie Klagen nicht als Möglichkeit der Qualitätsverbesserung sieht, sondern als unerwünschte Anmaßungen, die es zu unterdrücken gilt. Es ist an der Zeit diese vordemokratische Privilegien zugunsten von stärkeren zeitgemäßen Patientenrechten abzulösen.

Der Petitionsausschuss hat geschrieben, dass das Sozialministerium anlässlich dieser Petition in Ausübung der Rechtsaufsicht auf Versäumnisse hingewiesen hat. Da mir gegenüber bisher nur das Versagen der Rechtsaufsicht des (Schreiben an mich vom 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm) sichtbar ist, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel zwischen des Sozialministeriums mit dem Petitionsausschuss und der Landesärztekammer. Damit könnte auch für mich das Beurteilen der Chancen der vom Petitionsausschuss angestrebten Erreichens einer in Zukunft verbesserten Sachbearbeitung der Bezirksärztekammer, Landesärztekammer und des Sozialministeriums möglich werden. Dabei berufe ich mich auf GG Artikel 5 (Informationsfreiheit) und  Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II S. 1534) und die Interpretation des Special Rapporteur der UN: http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm.

Dies ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition3_smb.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.


Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim


Kopie: Petitionsausschuss des Landtages, WHO, EU

Ältere Entwürfe, Version: 0.1, 0.2, 0.3, 0.4

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com

Die Antwort des Sozialministeriums enthält die Schreiben an den Petitionsausschuss. Dabei sieht man, dass der Petitionsausschuss nur wortwörtlich abschreibt.


Anhang: Patientenschutzgesetze in Europa: http://wkeim.bplaced.netpatienten.htm
Norwegische Gesundheitsgesetze: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm:
    Heilberufsgesetz: http://wkeim.bplaced.netheilberufsgesetz.htm
    Verwaltungsgesetz: http://wkeim.bplaced.netverwaltungsgesetz.htm (gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
    Patientenrechtsgesetz: http://wkeim.bplaced.netpatientenrechtsgesetz.htm 
    Patientenschutzgesetze in Europa: http://wkeim.bplaced.netpatienten.htm


Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg, Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.

(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und ergänzt werden).


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