Walter
Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.7.00
Innenministerium
Baden-Württemberg,
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen
Bereich,
Postfach 10 24 43
D-70 173 Stuttgart
Betreff: Beschwerde Datenschutz
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich
beziehe mich auf ihre Aufgabe der Aufsicht des Datenschutzes
über nichtöffentliche Stellen in Baden-Württemberg.
Nach
dem Bundesdatenschutzgesetz besteht ein Einsichtsrecht.
Beschränkungen, dass das für die Herren Ärzte nicht gilt, kann
ich dort nicht sehen.
Leider
sind in den Unterlagen, die ich von (...) bekommen habe (siehe
mein Brief vom 19.6.2000), gelöschte Stellen enthalten. Das hat
sicher damit zu tun, dass die Ärztekammern in ihrem Berufsrecht
(Muster Berufsordnung für Ärzte §10 (2) )sogenannte subjektive
Daten (Eindrücke und Wahrnehmungen) der Einsicht entziehen. Da
dabei mein Einsichtsrecht missachtet wird, möchte ich hiermit -
für die versuchte und misslungene Einsicht 1998 und die
Berufsordung der Ärzte - klagen.
Bitte geben Sie mir eine Rechtsbehelsbelehrung/Klagebehelfsbelehrung falls Sie meine Klage überfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Besucher Nr.
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